LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6373 22.07.2014 Datum des Originals: 21.07.2014/Ausgegeben: 25.07.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2389 vom 18. Juni 2014 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking und Werner Lohn CDU Drucksache 16/6094 Feuerwehreinsätze zur Beseitigung von Ölspuren Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2389 mit Schreiben vom 21. Juli 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das OVG Münster bestätigte im Jahr 2007 ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln, wonach Ölspuren als Folge eines Unglücksfalls im Sinne des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) darstellen und demnach als unentgeltlicher Pflichteinsatz einzustufen sind. Dies führte seither zu einem erheblichen Ansteigen von Feuerwehreinsätzen bei Verkehrsunfällen, bei denen Öl freigesetzt wurde. Die Auslastung der Feuerwehren vor Ort ist erheblich gestiegen. Vor allem die Freiwilligen Feuerwehren im Ländlichen Raum geraten an die Grenze des Leistbaren. Die bei der Freiwilligen Feuerwehr Tätigen geraten zunehmend unter Druck bei ihren Arbeitgebern, da die Fehlzeiten am Arbeitsplatz durch die Vielzahl der Einsätze außerordentlich stark gestiegen sind. 1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit dem Urteil aus dem Jahr 2007 unternommen, um die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Arbeitsbelastung zu erfassen, mit dem Ziel, diese zu reduzieren. Aufgrund der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts musste die Landesregierung davon ausgehen, dass sich hieraus für die Kommunen eine nicht unerhebliche Belastung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6373 2 ergibt. Ausgehend von dem vorgetragenen Unterstützungsbedarf aus den Feuerwehren hat das damalige Innenministerium mit Erlass vom Juni 2007 Hinweise zur Rechtslage, bei der Ölspurbeseitigung zu veranlassenden Maßnahmen, möglichen Reinigungsverfahren sowie zu Haftungsfragen gegeben. Eine Ergänzung der Hinweise erfolgte durch Erlass vom Januar 2010. Zudem bietet das Institut der Feuerwehr ein Seminar zu Fragen der Ölschadenbeseitigung auf Verkehrsflächen an. In diesem Seminar werden erweiterte Kenntnisse in der Beurteilung von Ölschäden auf Straßenflächen vermittelt. Dabei wird auch auf rechtliche Fragestellungen eingegangen. Darüber hinaus wurde das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) in seinem § 41 Absatz 2 Satz 2 dahingehend ergänzt, dass die kommunalen Feuerwehren auch bei eigener Zuständigkeit für die Beseitigung von Ölspuren auf Straßen Kostenersatz für diese Einsätze vom Straßenbaulastträger verlangen können. 2. Wie hat sich die Zahl der Einsätze zur Beseitigung von Ölspuren seit dem Jahr 2007 entwickelt (bitte nach Jahren, Kommunen und Städten sowie Bundes-, Landes-, Kreis und Gemeindestraßen aufschlüsseln)? Es wird auf die beigefügte Übersicht verwiesen (Anlage 1). Daten liegen erst seit dem Jahr 2010 vor. Bei der Datenerhebung wird nicht nach Bundes-, Landes-, Kreis und Gemeindestraßen unterschieden. Entsprechende Daten liegen dazu nicht vor. 3. Welche Möglichkeiten der Entlastung für die Freiwillige Feuerwehr sieht die Landesregierung, vor allem im Hinblick auf die kommende FSHG-Novelle Möglichkeiten zur Entlastung der Freiwilligen Feuerwehren bestehen insbesondere durch den Einsatz maschineller Reinigungsverfahren. Dazu wird auf die mit Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr vom 30.06.2011 an den Landtag übermittelten Ergebnisse aus einem Pilotversuch des Landesbetriebs Straßenbau NRW aus den Jahren 2008 bis 2010 verwiesen (Vorlage 15/726). Die seinerzeit für eine Umsetzung der Empfehlungen durch die Feuerwehren bestehende Rechtsunsicherheit wurde durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 16.05.2013 beseitigt. Ergänzend dazu prüft die Landesregierung im Rahmen der Überlegungen zur Änderung des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung auch, inwieweit eine Regelung in das Gesetz aufgenommen werden sollte, wonach zu den Einsatzkosten auch die notwendigen Auslagen für die kostenpflichtige Hinzuziehung Dritter zählen. Dadurch wäre ausdrücklich gesetzlich geregelt, dass die Kosten für den Einsatz von Drittfirmen in der Ölspurbeseitigung geltend gemacht werden können. Zudem wird geprüft, inwieweit eine die Feuerwehren entlastende Regelung möglich ist. 4. Wie hat sich die Ausstattung mit Spezialreinigungsgeräten in den Kommunen seit dem Jahr 2007 entwickelt? Hierzu liegen keine Daten vor. Es obliegt der alleinigen Entscheidung der Gemeinde, ob sie zur Beseitigung von Ölspuren mechanische Reinigungsgeräte anschafft, eine Fremdfirma beauftragt oder die Beseitigung mittels Einsatzes von Ölbindemitteln erfolgt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6373 3 5. Wie hat sich die Personalstärke der Freiwilligen Feuerwehren in den einzelnen Städten/Kommunen seit dem Jahr 2007 entwickelt (bitte aufschlüsseln)? Es wird auf die beigefügte Übersicht verwiesen (Anlage 2). Daten für die vorherigen Jahre wären nur mit erheblichem zusätzlichem Aufwand zu ermitteln.