LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6375 23.07.2014 Datum des Originals: 22.07.2014/Ausgegeben: 28.07.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2379 vom 16. Juni 2014 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/6076 Welterbestatus der UNESCO – was wird die Landesregierung zur Förderung von Kloster Corvey im Kreis Höxter tun? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2379 mit Schreiben vom 22. Juli 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Deutschland hat beantragt, dass Karolingische Westwerk und die Civitas Corvey in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt einzutragen. Der Antrag wurde Anfang 2013 beim Welterbezentrum in Paris eingereicht. Eine Entscheidung über diesen Antrag steht noch im Juni 2014 bevor. Dem Fragesteller ist die weitere Entwicklung rund um Kloster Corvey ein besonderes Anliegen (vergleiche Drucksache 16/2328). Vorbemerkung der Landesregierung Das UNESCO-Welterbekomitee hat am 21. Juni 2014 die Reichsabtei Corvey in die Welterbeliste aufgenommen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat den zugrundeliegenden Antrag aktiv unterstützt und das Kloster, als eines der bedeutendsten Denkmäler in Nordrhein-Westfalen, in der Vergangenheit wiederholt aus Mitteln der Denkmalpflege gefördert. Die Tatsache der auch von der Landesregierung angestrebten UNESCOWelterbeanerkennung von Kloster Corvey ist kein allgemeiner Fördertatbestand. Der Förderbedarf muss vielmehr – wie bisher auch – durch einen entsprechenden Antrag konkretisiert werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6375 2 Aktuell liegen dem Land keine Förderanträge für das Kloster Corvey vor. Das Land wird das Kloster Corvey auch künftig im Rahmen seiner Möglichkeit unterstützen. 1. In welcher Form kann die Landesregierung dafür sorgen, dass das Kloster Corvey als einzigartiger Kulturbau in Nordrhein-Westfalen gesondert Zuschüsse aus dem Landeshaushalt erhält wie dieses zum Beispiel bei der Förderung des Kölner Domes mit einem eigenständigen Haushaltstitel ebenso der Fall ist? Der Kölner Dom hat keinen eigenständigen Haushaltstitel im Landes-haushalt. Das Kloster Corvey ist trotz seiner herausragenden Bedeutung eines von fünf Weltkulturerbestätten in Nordrhein-Westfalen im Kontext eines umfassenden kulturhistorischen Erbes. Auf die Vorbemerkung wird hingewiesen. 2. Welche Förderkulisse sieht das Land als eröffnet an, um Kloster Corvey kulturhistorisch und kulturtouristisch besser zu er-schließen beziehungsweise zu vermarkten? Auf die Vorbemerkung wird hingewiesen. Vor dem Hintergrund der Bewerbung von Corvey um eine Anerkennung als UNESCOWeltkulturerbe hat sich der Kulturkreis Höxter-Corvey gGmbH in der abgelaufenen Förderperiode 2007-2013 mit dem Wettbewerbsbeitrag „Focus Corvey „ am zweiten Tourismuswettbewerb Erlebnis.NRW beteiligt. Die unabhängige Wettbewerbsjury hat der Landesregierung dieses Marketingprojekt zur Förderung empfohlen. Für das Förderprojekt wurden insgesamt 600.412,43 Euro (EFRE-Mittel der EU und des Landes) bewilligt. Der Kreis Höxter gehört zu der ausgewiesenen Fördergebietskulisse der Bund/ LänderGemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Hier können u. a. Basiseinrichtungen der Tourismusinfrastruktur gefördert werden. Sofern daher ein touristischer Bezug im Falle des Klosters Corvey hergestellt werden kann, bestehen durchaus Fördermöglichkeiten für investive Maßnahmen im Rahmen dieses Programms. 3. Sofern derzeit keine konkrete Förderung außerhalb darlehensbasierter Möglichkeiten für das Kloster Corvey besteht: In welcher Weise will sich die Landesregierung für eine konkrete Förderung im Rahmen von Zuschüssen für Kloster Corvey im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Einbringung des Haushaltsplans 2015 einsetzen, um Corveys kulturelles Erbe zu er-halten? Auf die Vorbemerkung wird hingewiesen. 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, Kloster Corvey mit Nordrhein- Westfalen zustehenden Mitteln aus der Europäischen Union zu fördern? Nach dem Entwurf des EFRE-Programms (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) für die Förderperiode 2014 bis 2020 konzentriert sich Nordrhein-Westfalen auf die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6375 3 Schwerpunkte Innovation, Mittelstand, Klimaschutz sowie nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung/Prävention. Konkrete Förderprojekte müssen die Anforderung des jeweiligen Förderschwerpunktes erfüllen. Zudem werden die Förderprojekte grundsätzlich in landesweiten wettbewerblichen Verfahren ausgewählt. Die Landesregierung kann folglich eine Aussage über eine Möglichkeit zur Förderung des Klosters Corvey mit europäischen Mitteln erst treffen, wenn klar ist, worin der konkrete Förderbedarf beim Kloster Corvey besteht (vgl. dazu auch die Vorbemerkungen).