LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6376 23.07.2014 Datum des Originals: 22.07.2014/Ausgegeben: 28.07.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2408 vom 24. Juni 2014 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/6175 Videoüberwachung in U-Bahnhöfen Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2408 mit Schreiben vom 22. Juli 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Thema Gewalt in U-Bahnen bzw. -Bahnhöfen sorgt immer wieder für Kontroversen. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) lassen deshalb schon seit Jahren alle 173 U-Bahnhöfe und alle U-Bahn-Züge mit Videokameras überwachen. Seit September 2013 werden in Berlin starr montierte Kameras, mit denen oft nur die Bahnsteigkante überblickt werden kann, durch moderne Hightech-Videoaugen ersetzt. Anders als ihre Vorgänger sind die neuen Kameras schwenkbar und erlauben einen 360-Grad-Rundumblick. Die Mitarbeiter in der BVGSicherheitszentrale können bei Bedarf auch zoomen – so können mögliche Gefahrensituationen auch in versteckten Winkeln besser eingeschätzt werden. Die neuen Kameras liefern zudem Bilder in Farbe und in HD-Qualität, so dass mögliche Straftäter auf den Fotos besser zu erkennen sind, als auf den oft sehr verschwommenen Bildern der Vorgänger-Modelle (vgl. dazu http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article119790102/Soruesten -BVG-und-S-Bahn-bei-der-Videoueberwachung-auf.html). 1. Wie viele Videokameras befinden sich an den U-Bahnhöfen in Nordrhein- Westfalen? (Anzahl der Kameras bitte unter Angabe des jeweiligen U-Bahnhofs einzeln auflisten.) 2. Wie viele dieser Kameras sind schwenkbar („360-Grad-Rundumblick“)? 3. Wie viele dieser Kameras besitzen eine Zoom-Funktion? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6376 2 4. Wie viele dieser Kameras zeichnen in HD-Qualität/Farbe auf? 5. Wie viele dieser Kameras sind – unabhängig von der Ein-/Ausfahrt von Zügen in den jeweiligen U-Bahnhof – permanent im Aufnahmemodus? In der Kleinen Anfragen wird um eine umfassende, technisch detaillierte Darstellung der in nordrhein-westfälischen U-Bahnhöfen installierten Videokameras gebeten. Die Daten liegen der Landesregierung nicht vor und müssten zunächst gesondert erhoben werden. Eine Auskunftsverpflichtung der Landesregierung gegenüber dem Landtag kann aber nur da bestehen, wo sie die Aufstellung von Videokameras selbst vornimmt, verantwortet oder eine unmittelbare Aufsichtsverantwortung gegenüber den aufstellenden Stellen besitzt. Da sich derartige Infrastrukturanlagen in der Zuständigkeit der Verkehrsunternehmen bzw. der Städte als ÖPNV-Aufgabenträgerinnen und Eigentümerinnen der Verkehrsanlagen befinden, wird eine Auskunftsverpflichtung der Landesregierung nicht angenommen. Im Übrigen bestünde auch keine Rechtsgrundlage für eine flächendeckende Abfrage nach kommunalrechtlichen Bestimmungen. § 121 Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) – Unterrichtungsrecht der Kommunalaufsicht – kommt im vorliegenden Fall nicht in Betracht, weil für das Unterrichtungsrecht der Kommunalaufsicht grundsätzlich ein bestimmter Anlass vorliegen muss, der geeignet ist, Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines bestimmten gemeindlichen Verhaltens aufkommen zu lassen. Ein konkreter Anhaltspunkt für rechtswidriges Verhalten liegt jedoch nicht vor. In diesem Zusammenhang darf ich auch auf die Antwort der Landesregierung vom 13.12.2013 (Drucksache 16/4627) auf die Große Anfrage 7 der Fraktion der PIRATEN (Drucksache 16/3573) vom 15.07.2013 verweisen.