LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6377 23.07.2014 Datum des Originals: 22.07.2014/Ausgegeben: 28.07.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2424 vom 1. Juli 2014 des Abgeordneten Henning Höne FDP Drucksache 16/6215 Wer trägt Verantwortung für die offenkundig vermeidbaren Schäden an der Anschlussstelle A1/B58 in Ascheberg? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2424 mit Schreiben vom 22. Juli 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit einiger Zeit wird in der regionalen Presse die Entschärfung des Unfallhäufungspunktes Anschlussstelle A1/B58 Ascheberg kontinuierlich thematisiert. Bereits 2001 kamen die zuständigen Straßenbau- und Verkehrsbehörden zur Entscheidung, dass eine Verkehrssignalanlage erforderlich sei. Dennoch werden erst aktuell die konkreten baulichen und technischen Arbeiten dazu vergeben werden. Erfahrungsgemäß wird für die planerische und technische Vorbereitung einer solchen Anschlussstellensignalregelung ein Zeitbedarf von etwa einem Jahr benötigt. Im vorliegenden Unfallhäufungspunkt sind daraus inzwischen drei Jahre geworden. Angesichts des weiteren Unfallgeschehens stellt sich die Frage nach der politischen und organisatorischen Verantwortung für die lange Zeit, in der nichts geschehen ist und damit für die vermeidbaren Unfallfolgen. 1. Ist der Landesregierung bekannt, dass bei den nachgeordneten Behörden Planungs- und Projektpriorisierungen vorgenommen werden, um bei fehlenden personellen Ressourcen den Mangel zu verwalten, statt zu beheben? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6377 2 2. Sieht sich die Landesregierung in der Mitverantwortung für die verzögerte bauliche und signaltechnische Beseitigung von verkehrlichen Unfallhäufungsstellen durch fehlende personelle Ressourcen nachgeordneter Dienststellen? Die Autobahnniederlassung Hamm (ANL Hamm) des Landesbetriebes Straßenbau NRW, die die Errichtung der Lichtzeichenanlage (LZA) an der Anschlussstelle (AS) Ascheberg betreibt, hat jedes Jahr eine Vielzahl von Unfallhäufungsstellen zu beseitigen, die nicht alle gleichzeitig behandelt werden können. Es ist notwendig, sich stets auf die jeweils vordringlichsten Unfallhäufungsstellen zu konzentrieren. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Unfallhäufungsstelle wurde Ende 2010 von der Unfallkommission, einem Gremium aus Vertretern der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Coesfeld, der ANL Hamm und der Kreispolizeibehörde, als Sofortmaßnahme eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h im Zuge der B 58 und die Aufstellung des Zeichens 206 StVO (Halt! Vorfahrt gewähren!) auf den Ausfahrten der A 1 beschlossen und umgesetzt. Eine schuldhafte Verzögerung hat es nicht gegeben. 3. War den beteiligten Dienststellen bekannt, dass die zwischenzeitlichen Deckenbau- und Markierungsmaßnahmen sowie die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h die Priorität der Signalregelung nicht verändern konnte? Nach Bekanntwerden weiterer Unfälle war der Unfallkommission bewusst, dass die ergriffenen Sofortmaßnahmen nicht ausreichen, um die Unfallhäufungsstelle nachhaltig und dauerhaft zu beseitigen. Daher wurde auf Grundlage einer weiterführenden verkehrstechnischen Untersuchung im April 2011 der Beschluss gefasst, die Anschlussstelle zu signalisieren. Die verkehrsrechtliche Anordnung für die Errichtung der LZA erfolgte nach Fertigstellung der erforderlichen signaltechnischen Planung durch den Kreis Coesfeld im November 2012. Auf dieser Grundlage wurden im Jahr 2013 durch die ANL Hamm die signal- und tiefbautechnischen Ausschreibungsunterlagen erstellt. Die Maßnahme ist vergeben und wird im Sommer dieses Jahres umgesetzt. 4. Hat die Blitzmarathonaktion des Innenministeriums in diesem und im letzten Jahr die geschwindigkeitsbezogene Sicherheitslage in der Anschlussstelle beeinflussen können? Das Einsatzkonzept des „24-Stunden-Blitz-Marathons“ zielt vorrangig auf die Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus. Nach den polizeilichen Ermittlungen wurden als Ursachen für die Unfälle an der Anschlussstelle Fehler beim Abbiegen, Nichtbeachten der Vorfahrt und in einigen Fällen ungenügender Sicherheitsabstand festgestellt. Unfälle durch nicht angepasste Geschwindigkeit oder durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, sog. Geschwindigkeitsunfälle, ereigneten sich nicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6377 3 5. Wer trägt die organisatorische und politische Verantwortung für die lange Zeit, in der an der Anschlussstelle A 1/ B 58 nichts geschehen ist, sowie für die offenkundig vermeidbaren Schäden? Seit 2010 wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit umgesetzt. Versäumnisse sind nicht zu erkennen.