LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/638 21.08.2012 Datum des Originals: 21.08.2012/Ausgegeben: 24.08.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 248 vom 17. Juli 2012 des Abgeordneten Hubertus Fehring CDU Drucksache 16/383 Haushaltsrechtliche Ermächtigung für die Zahlungen an den Landesverband Lippe Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 248 mit Schreiben vom 21. August 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 10 vom 31. Mai 2012 (Drucksache 16/166 vom 3. Juli 2012) ist zu entnehmen, dass das Land dem Landesverband Lippe in 2012 insgesamt 1,15 Millionen Euro als Liquiditätshilfe zahlt. Die Zahlung beruht auf einem Schreiben vom 21. November 2011 sowie einer vertraglichen Vereinbarung vom 19. März 2012. Im Rahmen der bestehenden vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung dürfen Ausgaben aber nur geleistet werden, um gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten, gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen und rechtlich begründete Verpflichtungen zu erfüllen sowie Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen fortzusetzen, für die durch den Haushaltsplan des Vorjahres bereits Beträge bewilligt worden sind. Hierbei ist ein strenger Maßstab anzulegen. Nach seinem Sinn und Zweck ermöglicht Art. 82 LV der Landesregierung nur, die Ausgaben zu leisten, die zur Weiterführung wichtiger und dringlicher Landesaufgaben unerlässlich sind. Dabei darf das Budgetrecht des Landtags nicht präjudiziert werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/638 2 Vorbemerkung der Landesregierung In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 10 vom 31. Mai 2012, Drucksache 16/166 vom 03.07.2012, wurden die Hintergründe der Zahlung einer Liquiditätshilfe an den Landesverband Lippe ausführlich dargestellt und werden an dieser Stelle nicht mehr wiederholt. Dies vorausgeschickt beantwortet die Landesregierung die Fragen wie folgt: 1. Auf welcher haushaltsrechtlichen Ermächtigung beruht die vereinbarte Liquidi- tätshilfe vor dem Hintergrund der bestehenden vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung ? 2. Wie beurteilt die Landesregierung haushaltsrechtlich, dass das zuständige Mi- nisterium am 19. März 2012, 3 Tage nach Ablehnung des Landeshaushalts 2012 durch das Parlament, eine vertragliche Vereinbarung zur Zahlung einer Liquiditätshilfe mit dem Landesverband Lippe getroffen hat? Das Land hat dem LVL mit Schreiben vom 21.11.2011 eine rückzahlbare Nutzungsausfallentschädigung als Liquiditätshilfe in Höhe von insgesamt 1,15 Mio. € angeboten. Die rückzahlbare Nutzungsausfallentschädigung wurde aufgrund der ressortfachlichen Einschätzung als Teil des geplanten Grundstückstauschgeschäftes gesehen und aus Kapitel 10 260 Titel 821 00 gezahlt. Die Rückzahlung der Mittel wird in Kapitel 10 260 Titel 131 11 vereinnahmt, so dass aufgrund des Haushaltsvermerks die Mittel zu einem späteren Zeitpunkt der Landesforstverwaltung wieder zum Erwerb von Grundstücken zur Verfügung stehen. Mit Schreiben vom 12.3.2012 hat das Finanzministerium bei Kapitel 10 260 Titel 821 00 den dort gebildeten Haushaltsausgaberest 2011 in das Haushaltsjahr 2012 übertragen und zur Inanspruchnahme freigegeben. 3. Wie beurteilt die Landesregierung haushaltsrechtlich die Auszahlung von 575.000 € zum 22. März 2012 im Rahmen der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung ? Die Auszahlungsmodalitäten wurden in der Vereinbarung vom 19. März 2012 vertraglich geregelt. Es bestand daher eine rechtliche Verpflichtung, die Mittel zum festgelegten Zeitpunkt auszuzahlen. 4. Aus welchem Haushaltstitel ist die Auszahlung von 575.000 € zum 22. März 2012 erfolgt? Die Auszahlung erfolgte aus dem Haushaltstitel Kapitel 10 260 Titel 821 00. 5. Wie beurteilt die Landesregierung haushaltsrechtlich die anstehenden Auszah- lungen von jeweils 287.500 € zum 15. August 2012 bzw. 15. November 2012 im Rahmen der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung? Aufgrund der Vereinbarung vom 19.03.2012 ist das Land vertraglich verpflichtet, die oben genannten Zahlungen zu den entsprechenden Zahlungszielen zu leisten. Die Zahlungen stehen deshalb in Übereinstimmung mit den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung.