LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6384 24.07.2014 Datum des Originals: 24.07.2014/Ausgegeben: 29.07.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2410 vom 24. Juni 2014 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/6177 Begehung von Straftaten durch so genannte „Antänzer“ Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2410 mit Schreiben vom 24. Juli 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den vergangenen Monaten häufen sich insbesondere aus Köln Medienberichte über so genannte „Antänzer“. Dabei handelt es sich um Kriminelle, die ihre Opfer auf offener Straße oder auf Bahnsteigen „antanzen“, um ihnen dabei Wertgegenstände, wie z.B. Handys oder Geldbörsen zu entwenden. Bei den Tätern soll es sich überwiegend um junge Männer nordafrikanischer Abstammung handeln (vgl. etwa http://www.koeln-nachrichten.de/lokales/polizeimeldungen/polizeimeldungennews /article/koeln-kalk-antaenzer-wurden-handgreiflich.html). In der Nacht zum 14.06.2014 soll ein 68-jähriger Mann am Kölner Ebertplatz von zwei Antänzern nicht nur ausgeraubt, sondern zudem schwer verletzt worden sein (http://www.koeln-nachrichten.de/lokales/polizeimeldungen/polizeimeldungennews /article/ebertplatz-antaenzer-werden-brutal.html). Vorbemerkungen der Landesregierung Der "Antanztrick" stellt eine von mehreren Tatbegehungsformen des Taschendiebstahls dar, bei der auf offener Straße mindestens ein Tatverdächtiger das Opfer durch tänzelnde Bewegungen ablenkt und so unbemerkt den Taschendiebstahl begeht. Datenquelle für die Erfassung des Taschendiebstahls ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Spezifische Tatbegehungsformen des Taschendiebstahls werden jedoch nicht erfasst. Bekannt gewordene Tatverdächtige des Taschendiebstahls und deren Nationalität können insoweit auch nicht speziellen Tatbegehungsformen zugeordnet werden. Ob Opfer LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6384 2 von Taschendiebstählen durch die Tatbegehung Verletzungen davontrugen und welcher Art diese Verletzungen waren, wird in der PKS ebenfalls nicht erfasst. 1. In wie vielen Fällen sind Personen in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr Opfer von so genannten "Antänzern" geworden? (Bitte jeweils nach Kreispolizeibehörden einzeln auflisten.) Siehe Vorbemerkungen 2. In wie vielen Fällen trugen die Opfer Verletzungen davon? (Bitte die Art der Verletzung jeweils einzeln auflisten.) Siehe Vorbemerkungen 3. Wie viele "Antänzer" konnten anschließend gefasst werden? Siehe Vorbemerkungen 4. Welche Staatsangehörigkeit hatten die "Antänzer"? (bitte jeweils einzeln auflisten.) Siehe Vorbemerkungen 5. Wie geht die Landesregierung gegen so genannte "Antänzer" vor? Die Landesregierung nimmt die Bekämpfung des Taschendiebstahls sehr ernst. Bereits im Juni 2011 hat eine Arbeitsgruppe Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung von Taschendiebstahlbanden in Nordrhein-Westfalen entwickelt, die von den Kreispolizeibehörden im Rahmen örtlicher Bekämpfungskonzepte berücksichtigt werden. Dazu gehört auch, dass das Landeskriminalamt die Kreispolizeibehörden durch Sonderauswertungen zu örtlichen Schwerpunkten und besonderen Tatbegehungsformen des Taschendiebstahls unterstützt. Im Zusammenhang mit der spezifischen Tatbegehungsform "Antanzen" führt das Polizeipräsidium Köln seit 2013 und fortführend ein Analyseprojekt durch. Ziel ist die Verbesserung der Erkenntnislage zur Unterstützung strategischer Entscheidungen, operativer Maßnahmen und zur Einleitung von Ermittlungsverfahren. Bürgerinnen und Bürger können über die Internetseiten des LKA und der Kreispolizeibehörden Präventionshinweise abrufen, die auch über die verschiedenen Tatbegehungsformen informieren sowie entsprechende Verhaltenshinweise geben.