LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6385 24.07.2014 Datum des Originals: 24.07.2014/Ausgegeben: 29.07.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2415 vom 27. Juni 2014 der Abgeordneten Kai Abruszat und Dr. Ingo Wolf FDP Drucksache 16/6182 „Trade in Services Agreement“ – was bedeutet ein mögliches sogenanntes „TiSAAbkommen “ zwischen der EU und den USA und 21 weiteren Staaten für die kommunalen Kreditinstitute (Sparkassen) und deren Eigentümer in NRW? Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 2415 mit Schreiben vom 24. Juli 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Inneres und Kommunales und der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ausweislich eines Berichtes von WDR-online vom 24. Juni 2014 sollen Beschränkungen bei Dienstleistungen durch ein Abkommen zwischen der EU und den USA und 21 weiteren Staaten aufgehoben werden. Das Abkommen („TiSA“) war bislang nach Informationen der Fragesteller noch nicht Gegenstand der Diskussionen in den Gremien des Landtages Nordrhein-Westfalen. Stimmen aus der Wissenschaft sehen „drastische Auswirkungen“ (vergleiche WDR-online). Besonders die Sparkassen seien berührt, sofern das Abkommen in der mittlerweile auf Wikileaks veröffentlichten Entwurfsfassung (https://wikileaks.org/tisafinancial /WikiLeaks-secret-tisa-financial-annex.pdf) zur Verabschiedung gelangt, da hierdurch Sonderstellungen auf dem deutschen Finanzmarkt verändert werden könnten. In Rede stehen sollen laut WDR-online besonders die Spenden- und Gewinnausschüttungen der Sparkassen zum Beispiel im kulturellen und sozialen Bereich, da durch das Abkommen die kommunalen Sparkassen mit Banken in Nordamerika gleichgestellt würden und deshalb Überschüssen der Sparkassen rechtlich auch Gewinne wären. Besonders Kommunen in Haushaltsschieflage profitieren von dem derzeitigen Status quo, welcher den Sparkassen ein umfangreiches Engagement vor Ort ermöglicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6385 2 Vorbemerkung der Landesregierung Ziel des plurilateralen Dienstleistungsabkommens TiSA ist neben der Verbesserung des Marktzugangs im Dienstleistungssektor vor allem auch, positive Impulse für die stockende Doha-Runde zu setzen und das plurilaterale Abkommen später möglichst in der WTO zu multilaterlisieren. 1. Wie beurteilt die Landesregierung den veröffentlichten aktuellen Stand der Verhandlungen über das sogenannte „TiSA-Abkommen“ vor dem Hintergrund etwaiger Auswirkungen auf die Sparkassen in NRW? Der bisher veröffentlichte Stand lässt eine belastbare Beurteilung bislang nicht zu. 2. Wie beurteilt die Landesregierung den veröffentlichten aktuellen Stand der Verhandlungen über das sogenannte „TiSA-Abkommen“ vor dem Hintergrund etwaiger Auswirkungen auf die klammen kommunalen Kassen zahlreicher Eigentümer öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute? Belastbare Erkenntnisse, die eine solche Beurteilung ermöglichen könnten, liegen der Landesregierung hierzu nicht vor. 3. In welcher Weise könnte aus Sicht der Landesregierung das sogenannte „TiSA- Abkommen“ in seiner bisherigen Entwurfsfassung auch zu Veränderungen in anderen Bereichen des öffentlichen Sektors führen? Das TiSA-Abkommen soll für die Teilnehmer etwa einheitliche Regeln im Bereich der innerstaatlichen Regulierung (z.B. einheitliche Regelungen zur transparenten und objektiven Vergabe von Lizenzen und Genehmigungen) und der temporären Arbeitnehmerentsendung (so genannter Modus 4) enthalten. Auch sind ähnlich wie im Rahmen der WTO spezielle Regeln für Information- und Telekommunikationsdienstleistungen vorgesehen (s. BTDrucksache : 18/1679). 4. In welcher Weise war die Landesregierung bislang bezüglich des sogenannten „TiSA-Abkommens“ eingebunden? Die Bundesregierung hat über die Aufnahme der TiSA-Verhandlungen den Deutschen Bundestag unterrichtet. Das Europäische Parlament hat zu den Verhandlungen bereits im April 2013 eine Stellungnahme abgegeben. Die Bundesregierung informiert im Rahmen ihrer Informationspflichten Bundesrat und Bundestag mit regelmäßigen Berichten und über relevante Dokumente aus dem Handelspolitischen Ausschuss, in dem die EU-KOM über den Fortschritt der Verhandlungen berichtet (s. hierzu auch BT-Drucksache 18/1679). Die Bundesregierung führt durch das federführende BMWi regelmäßige Besprechungen im Ressortkreis und mit den Bundesländern durch, in deren Rahmen ein Austausch über den Stand der Diskussionen stattfindet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6385 3 5. Vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission den Sparkassen grundsätzlichen Bestandsschutz zugesprochen hat: Was unternimmt die Landesregierung konkret, um die NRW-Sparkassen von den Auswirkungen des „TiSA-Abkommens“ auszunehmen? Auf der Grundlage des bisher veröffentlichten Standes lassen sich noch keine belastbaren konkreten Aussagen treffen. Die weitere Entwicklung wird beobachtet.