LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6398 25.07.2014 Datum des Originals: 24.07.2014/Ausgegeben: 30.07.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2434 vom 1. Juli 2014 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/6238 Kommt das Aus des Kommunal-Solis? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2434 mit Schreiben vom 24. Juli 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Stärkungspaktgesetz sieht vor, eine jährliche Solidaritätsumlage in Höhe von 90,8 Millionen Euro der abundanten Kommunen in den Jahren 2014 bis 2020 aufzubringen. Weitergehend sind Solidaritätsumlagen in den Jahren 2021 und 2022 von 70 Millionen Euro vorgesehen. Betroffen von diesen Zwangsabgaben sind derzeit 59 abundante Kommunen Insgesamt müssen, nach aktueller Gesetzeslage bis zum Jahr 2022 insgesamt 775 Millionen Euro von abundanten Kommunen aufgebracht werden. Aktuell wird scheinbar in Zweifel gezogen, ob diese Zwangsabgabe weiterhin fortgeführt wird. In einem am 27. Juni erschienenem Zeitungsartikel der Rheinischen Post bekundet der Bürgermeister Langenfelds, Herr Frank Schneider, die Hoffnung, Innenminister Jäger würde bald auf die Zwangsabgaben der finanziell starken Kommunen verzichten, welche zur Zeit noch eingezogen werden um den Stärkungspakt finanziell zu stemmen. Grund zu dieser Annahme zieht Schneider aus einer Aussage Jägers. Diese richtete sich an den neuen Oberbürgermeister Düsseldorfs, Thomas Geisel, und traute ihm zu „… verantwortungsvoll mit den Steuergroschen umzugehen und nicht unnötige Prozesse einzugehen“. Hierbei ist möglicherweise die Klage der finanzstarken Kommunen gegen das Land gemeint, zu der sich der Düsseldorf Oberbürgermeister Geisel schon äußerte, um die federführende Rolle der Stadt Düsseldorf aufzugeben. Nicht nur die Klage der „reichen“ Kommunen gegen das Land Nordrhein-Westfalen erfährt dadurch einen Dämpfer, auch die finanzielle Unterstützung der „armen“ Kommunen würde, durch ein Ausbleiben der Zwangsabgaben, auf dem Spiel stehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6398 2 1. Wie beurteilt die Landesregierung die geäußerten Hoffnungen des Bürgermeisters von Langenfeld, Frank Schneider? 2. Werden die Zwangsabgaben der finanziell starken Kommunen ab Anfang 2015 eingestellt? 3. Wird die Höhe der finanziellen Beteiligung der Kommunen am Stärkungspakt von zunächst 90,8 Millionen Euro und, ab 2020, rund 70 Millionen Euro trotzdem beibehalten? 4. Werden die Pläne, welche einen Anteil der Kommunen von insgesamt 775 Millionen als Komplementärmittel bis zum Jahr 2022 vorsehen, eingehalten? 5. Wo sieht die Landesregierung Handlungsbedarf um die Finanzierung des Stärkungspaktes, trotz Ausbleiben der Zwangsabgaben, zu gewährleisten? Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 3. Dezember 2013 die Ausgestaltung der Solidaritätsumlage im Stärkungspaktgesetz geregelt. Es bestehen aus Sicht der Landesregierung keine aktuellen Planungen, das Stärkungspaktgesetz zu ändern. Vor diesem Hintergrund sieht die Landesregierung keine Notwendigkeit, die in der Rheinischen Post vom 27. Juni 2014 zitierte Aussage zu bewerten.