LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6399 25.07.2014 Datum des Originals: 24.07.2014/Ausgegeben: 30.07.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2433 vom 1. Juli 2014 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/6237 Welches Risiko liegt in den Fremdwährungskrediten der Kommunen? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2433 mit schreiben vom 24. Juli 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nordrhein-westfälische Gemeinden sitzen momentan auf hohen Fremdwährungskrediten. Dem Vernehmen nach sollen Kommunen in NRW allein mit einem einzigen Bankhaus sog. Fremdwährungskredite in Höhe von 520 Millionen Schweizer Franken unterhalten. Mit welchen Risiken die Aufnahme von Fremdwährungskrediten verbunden sein kann, ist bereits seit den Problemen mit Zins-Swaps und den darin liegenden Fremdwährungskrediten deutlich, da ungünstige Kursschwankungen die doch relativ schon stark belasteten Budgets der Gemeinden völlig aus dem Ruder laufen lassen können. Ein Fremdwährungskredit ist ein Kredit, der in einer anderen als der eigenen Währung aufgenommen wird. Im Unterschied zu einem Kredit in der eigenen Währung besteht dabei die Möglichkeit, dass sich die Schuld durch Wechselkursveränderungen vergrößert oder verkleinert. Kommunen haben in der Vergangenheit als Ziel verfolgt, ihre Zinslast zu senken. In diesem Zusammenhang haben sie auch Geschäfte abgeschlossen, die den CHF einbezogen, um vom seinerzeit günstigen Zinsniveau in der Schweiz zu profitieren. Mit diesen Geschäften stellten sich die Kommunen so, als ob sie ein Darlehen in Schweizer Franken zu den damals herrschenden niedrigen Zinsen in der Schweiz aufgenommen hätten (sog. synthetische Fremdwährungsdarlehen). Wie bei allen Fremdwährungsdarlehen ist mit diesen Geschäften ein Wechselkursrisiko Verbunden. Die Verbindung zum Schweizer Franken (CHF) wird gewählt, weil nicht nur das dortige Zinsniveau sehr günstig ist, sondern sich gleichzeitig auch der Wechselkurs des Schweizer Franken zum Euro (EUR) über lange Zeiträume als vergleichsweise stabil erwiesen hatte. Er schwankte beispielsweise zwischen 1999 und 2010 zwischen 1,42 und LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6399 2 1,68 EUR/CHF, die Veränderung betrug somit maximal 18 Prozent. Im selben Zeitraum schwankte der EUR/USD-Wechselkurs zwischen 0,82 und 1,60 EUR/USD, die Schwankungsbreite lag also bei 95 Prozent. Im Ergebnis konnten die Kommunen ihre Zinslast durch den Abschluss der Derivatgeschäfte über längere Zeiträume deutlich senken, in der Regel um etwa 1 Prozentpunkt per anno. Dies änderte sich mit der Finanzkrise: Sie führte zur Aufwertung des Schweizer Franken gegenüber dem Euro. In der Folge mussten die Kommunen höhere Zahlungen leisten, so dass der vorherige Zinsvorteil sich teils in einen Zinsnachteil verkehrte. Die Zahlungen der Kommunen erhöhten sich durch die Aufwertung des Schweizer Franken hinsichtlich der Zinsen und des Rückzahlungsbetrages. Nach dem Krediterlass des Landes Nordrhein-Westfalen können Kommunen grundsätzlich auch Kredite in fremder Währung aufnehmen, allerdings muss dann eine Risikovorsorge getroffen werden. Vorbemerkungen der Landesregierung Die Kommunen unterliegen bei der Beschaffung ihrer Finanzmittel keiner aufsichtsrechtlichen Anzeige- bzw. Genehmigungspflicht. Die Aufnahme von Fremdwährungskrediten ist im Rahmen der kommunalen Finanzmittelbeschaffung grundsätzlich zulässig, sofern ihre konkrete Ausgestaltung nicht gegen kommunal- bzw. bankrechtliche Vorschriften verstößt. Die Fremdwährungskredite unterliegen wie alle anderen Kredite dem Gebot einer wirtschaftlichen, effizienten und sparsamen Haushaltswirtschaft nach § 75 Absatz 1 GO NRW. Sie müssen deshalb im Einzelfall danach beurteilt werden. Unter der Voraussetzung, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, können auch Fremdwährungskredite als taugliche Finanzierungsinstrumente angesehen werden. 1. Welche Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben derzeit Fremdwährungskredite in welchen Währungen? 2. In welcher Höhe haben die betroffenen Kommunen Fremdwährungskredite? In der Finanzstatistik werden Kredite in fremder Währung durch ein besonderes Merkmal erfasst. Die einzelnen Währungen stellen dabei kein Erfassungsmerkmal dar. Die Anlage 1 enthält die Daten zu den Kernhaushalten mit dem Stand 31.12.2013. Die Fremdwährungskredite sind als darunter-Positionen zu den Krediten der Kernhaushalte der Kommunen dargestellt. 3. Wie gestaltet sich praktisch die Aufsicht über die Fremdwährungskredite der Kommunen? Siehe Vorbemerkungen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6399 3 4. Ist auszuschließen, dass manche Kommune im letzten Jahr ihr Engagement in Schweizer Franken verlängert hat, damit die heute bestehenden Verluste nicht ausgewiesen werden müssen? Die Gemeinden und Gemeindeverbände handeln bei der Aufnahme von Krediten eigenverantwortlich. Absprachen aus den einzelnen Kreditverträgen sind der Landesregierung nicht bekannt. 5. Sieht die Landesregierung gesetzlichen Handlungsbedarf zur Begrenzung sog. Fremdwährungskredite? Nein.