LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6400 25.07.2014 Datum des Originals: 24.07.2014/Ausgegeben: 30.07.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2442 vom 3. Juli 2014 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/6252 Energiebedarf in der Landwirtschaft – Nachfrage Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2442 mit Schreiben vom 24. Juli 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat unter Verweis auf eine angeblich missverständliche Zitierung von Äußerungen von Minister Remmel bei meiner Kleine Anfrage vom 15. Mai 2014 (Drucksache 16/5893) alle fünf Fragen nicht beantwortet. Gleichwohl sollte eine Beantwortung der Fragen der Landesregierung möglich sein. Schließlich haben sich auch in der Landwirtschaft die Energiekosten zu einem erheblichen und unter keinen Umständen zu vernachlässigenden Unkostenfaktor entwickelt. 1. Wie hat sich der Energiebedarf in der Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten entwickelt? Die deutsche Landwirtschaft ist im Vergleich zur Gesamtwirtschaft ein energieintensiver Wirtschaftszweig. Nach Auswertungen des Johann Heinrich von Thünen-Institutes (Arbeitsberichte aus der vTI Agrarökonomie 06/2011 „Energie in der Nahrungskette“) steht im Zeitraum von 1990 bis 2009 einem 1,3%igen Anteil am nationalen Energieverbrauch ein Anteil am Bruttoinlandsprodukt von 1% gegenüber. In dieser Zeit verringerte sich der Energiebedarf der deutschen Agrarwirtschaft um durchschnittlich rund 0,5% pro Jahr. Seit 2005 steigt der Energieverbrauch der deutschen Landwirtschaft wieder leicht an. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6400 2 2. Wie haben sich die Energiekosten in der Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten entwickelt? Der genannten Quelle ist zu entnehmen, dass die Energieausgaben der deutschen Landwirtschaft zwischen dem Jahr 2000 und 2009 um ca. 50% von 5,3 auf 7,5 Mrd. € angestiegen sind. Im Mittel dieses Zeitraumes betrug der Anteil der Energiekosten an den Gesamtkosten der Landwirtschaft ca. 17,3%. 3. Welche Schritte hat die Landesregierung unternommen, um die heimische Landwirtschaft trotz ansteigender Energiepreise, z.B. durch das EEG ökonomisch wettbewerbsfähig zu halten? Die Landesregierung unterstützt investive Maßnahmen der Landwirtschaft zur Energieeinsparung, zur effizienten Energieumwandlung und –nutzung sowie zur Umstellung auf erneuerbare Energien im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms. Aktuell werden die Auswahlkriterien zur Ermittlung der Förderpriorität u.a. auf Maßnahmen im Energiebereich fokussiert. Darüber hinaus stehen weitere Landesprogramme zur investiven Förderung von Maßnahmen im Bereich „Energie“ zur Verfügung. So sind im Rahmen der Landesförderung progres.nrw landwirtschaftliche Betriebe grundsätzlich berechtigt, die Förderprogramme progres.nrw-Markteinführung und progres.nrw-Kraft-Wärme-Kopplung in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen der sogenannten „Landesinitiativen“ stellt die Landesregierung der Landwirtschaftskammer NRW seit dem Jahr 2007 gezielt Finanzmittel für Versuche und zur Beratung der Landwirtschaft in Energiefragen zur Verfügung. Hieraus werden z.B. die Erarbeitung und Veröffentlichung von Grundlagendaten, die Energielehrschau im Landwirtschaftszentrum Haus Düsse und ein kostenloser Energiecheck in landwirtschaftlichen Betrieben finanziert. In Gartenbaubetrieben konzentrieren sich die Arbeiten auf Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung in Gewächshäusern. Ebenso wird die Beratung zur Umstellung auf erneuerbare Energien (z.B. Biogas, Rapsöl) finanziell gefördert. Die Arbeit der Landwirtschaftskammer wird durch Aktivitäten der vom Land finanzierten Energieagentur NRW (z.B. in Form von gemeinsamen Tagungen und Fortbildungsseminaren) flankiert und unterstützt. Aktuell fördert die Landesregierung ein Projekt „Intelligente Energie in der Landwirtschaft“ der Fachhochschule Köln in Zusammenarbeit mit dem Verein NaRoTec e.V. und dem Maschinenring Brakel. Gegen-stand dieses Projektes ist es, durch die Analyse gezielt installierter Stromzähler in landwirtschaftlichen Betrieben Informationen über den Verbrauch von verschiedenen Maschinen zu gewinnen und Besonderheiten wie Anomalien und Regelmäßigkeiten im Lastverlauf aufzuzeigen. Die daraus resultierenden Erkenntnisse sollen als Grundlage für eine anschließende energetische Effizienzbewertung des Betriebs dienen und ein intelligentes Energiemanagement mit verringerten Kosten ermöglichen. Im Rahmen der Forschungsförderung „Umweltverträgliche und standortgerechte Landwirtschaft“ wird darüber hinaus ein Projekt der Universität Bonn „Verfahrenstechnische Bewertung konkurrierender Lösungen zur Nutzung regenerativer Energie zum Heizen und Kühlen von Stallanlagen“ finanziert. Ziel der Untersuchungen ist es, einen Praxisvergleich von verschiedenen Konzepten zur Nutzung regenerativer Energiequellen durchzuführen und Werte zu deren Leistungsfähigkeit zu gewinnen. Unter dem Gesichtspunkt des effizienten Energieeinsatzes in Stallanlagen werden außerdem Dämmstoffe hinsichtlich ihrer Eignung und Langlebigkeit bewertet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6400 3 4. Welche zusätzlichen Kosten entstehen landwirtschaftlichen Betrieben durch die Ausrüstung mit Luftfilteranlagen? In der Fachöffentlichkeit werden hierzu in der Regel die Zahlen des KTBL (Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V.) zugrunde gelegt. 5. Welches Leitbild eines mit wenig Energie auskommenden landwirtschaftlichen Betriebes schwebt der Landesregierung vor? Eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe bei gleichzeitiger Verbesserung des Ressourcenschutzes ist mit Blick auf den Energieverbrauch vorrangig durch Effizienzsteigerung in der Produktion sowie Umstellung auf erneuerbare Energien möglich. Insofern spielt die absolute Höhe des Energieverbrauchs landwirtschaftlicher Betriebe eine nachrangige Rolle, vielmehr zielen Maßnahmen der Landesregierung auf eine Verringerung des Energieeinsatzes je Produkteinheit ab.