LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6403 29.07.2014 Datum des Originals: 25.07.2014/Ausgegeben: 01.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2407 vom 24. Juni 2014 des Abgeordneten Daniel Sieveke CDU Drucksache 16/6174 Erfährt das Schaustellerhandwerk in NRW eine gute politische Unterstützung? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2407 mit Schreiben vom 25. Juli 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die großen westfälischen und rheinischen Volksfeste in Nordrhein-Westfalen sind tief in der Landegeschichte verwurzelt und erfreuen sich in der Regel immensen Zuspruchs der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Getragen werden diese gesellschaftlichen Highlights – teilweise seit Jahrhunderten – von Schaustellerinnen und Schaustellern, die ihr Handwerk in einer verantwortungs- und traditionsbewussten sowie kulturförderlichen Art und Weise pflegen. 1. Wie groß ist die von der Landesregierung - z.B. auf der Grundlage von Schät- zungen der Polizeibehörden - angenommene jährliche Gesamtbesucherzahl der nordrhein-westfälischen Volksfeste. 2. Welche sind demnach - also gemessen an den Besucherzahlen - die derzeit zehn größten Volksfeste Die Landesregierung erfasst die Besucherzahlen von Jahrmärkten, Schützenfesten und sonstigen Ereignissen mit Volksfestcharakter nicht zentral. Insbesondere besteht aus polizeifachlicher Sicht kein Bedarf für eine zentrale Besucherzahlenerfassung einzelner Arten von LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6403 2 Veranstaltungen. Eine Erhebung und Auswertung der gewünschten Angaben ist innerhalb der kurzen Beantwortungsfrist der Kleinen Anfrage nicht möglich. 3. Unterstützt die Landesregierung Bestrebungen, das Schaustellergewerbe im Rahmen der UNESCO-Konvention zum immateriellen Kulturerbe auf nationaler und internationaler Ebene aufgrund seiner hohen kulturellen Wertigkeit als Traditionshandwerk zu stärken? Die Einträge in die nationale Liste des immateriellen Kulturerbes in Deutschland werden auf der Grundlage von Empfehlungen des unabhängigen, bei der Deutschen UNESCOKommission e.V. angesiedelten nationalen Expertenkomitees für das immaterielle Kulturerbe vorgenommen. Dieses nationale Expertenkomitee wird unabhängig beurteilen, ob die Bewerbung zur gelebten, deutschen Volksfestkultur die Kriterien des Übereinkommens erfüllt. Auf der Grundlage der Empfehlungen des Expertenkomitees entscheidet die Kultusministerkonferenz in eigener Verantwortung. Unabhängig davon zeigt die Vielfalt der in den Städten und Gemeinden stattfindenden Volksfeste und Kirmessen deren Achtung und Anerkennung in Nordrhein-Westfalen. 4. In welcher Form beteiligt das Land Nordrhein-Westfalen das Schaustellergewer- be bei der Weiterentwicklung technischer Vorschriften (Runderlass „Fliegende Bauten FlBauNRW)“als Beispiel) bzw. sind seitens der Landesregierung derzeit das Schaustellergewerbe spezifisch betreffende Landesregelungen oder - gesetze in Planung? Repräsentanten der Schaustellerverbände „DSB - Deutscher Schaustellerbund e.V.“ und „BSM - Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V.“ nehmen als ständige Gäste an den Sitzungen des Arbeitskreises „Fliegende Bauten“ der Bauministerkonferenz teil. Dieser Arbeitskreis erarbeitet und erörtert die Entwürfe für bauordnungsrechtliche Musterregelungen für Fliegende Bauten, die der Bauministerkonferenz über die zuständigen Fachgremien zur länderübergreifenden Beschlussfassung zugeleitet werden. Durch diese länderübergreifende Abstimmung können Fliegende Bauten mit nur einer Ausführungsgenehmigung in allen 16 Bundesländern über die Landesgrenzen hinweg betrieben werden. Der Runderlass „Fliegende Bauten (FlBauNRW)“ setzt die Muster-Verwaltungsvorschriften über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen MFlBauVwV und die Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten M-FlBauR in das nordrhein-westfälische Landesrecht um. Im Zusammenhang mit der Revision der Verwaltungsverfahren mit Bezug zur Veranstaltungssicherheit wurden im Rahmen des Projekts „Sicherheit bei Großveranstaltungen im Freien“ Verbände von Schaustellern, Schützen und Karnevalsvereinen in Anhörungen und Workshops in den verschiedenen Projektstufen beteiligt. Bei einer Evaluierung des Orientierungsrahmens für die Sicherheit von Großveranstaltungen im Freien, der in dem Projekt entwickelt und den Kommunen als Empfehlung zur Verfügung gestellt wurde, werden diese Verbände wiederum einbezogen werden. Spezifische Regelungen des Landes, die das Schaustellergewerbe betreffen, sind nicht geplant . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6403 3 5. Entspricht es auch der Einschätzung der Landesregierung, dass gerade Schaustellerbetrieben durch die Notwendigkeit zur Bereitstellung sog. „Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik / Beauftragten Veranstaltungsleitern“ zusätzliche Betriebskosten entstehen bzw. sieht die Landesregierung Spielräume die diesbezüglichen Regulierungen zu entbürokratisieren? Die Vorschriften der Verordnung über den Bau von Sonderbauten (Sonderbauverordnung - SBauVO) regeln, in welchen Fällen Verantwortliche für Veranstaltungstechnik und mit der Veranstaltungsleitung Beauftragte vorhanden sein müssen. Diese Vorschriften gelten nach § 3 Nummer 4 SBauVO nicht für Fliegende Bauten. Da Schausteller in der Regel Fliegende Bauten betreiben, teilt die Landesregierung nicht die Auffassung, dass die Vorschriften der Sonderbauverordnung zu einer besonderen Belastung der Schausteller führen.