LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6409 29.07.2014 Datum des Originals: 28.07.2014/Ausgegeben: 01.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2432 vom 1. Juli 2014 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/6236 Droht den Kommunen jetzt vielfach die vorläufige Haushaltsführung durch die Bezirksregierungen ? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2432 mit Schreiben vom 28. Juli 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Bezirksregierungen haben aktuell per Schreiben aus Juni 2014 an die Landräte und Oberbürgermeister neue Vorgaben für die Vorgehensweisen der Kommunalaufsichten mit den Feststellungen von Jahresabschlüssen und Gesamtabschlüssen festgelegt. Da immer noch eine Reihe von Kommunen die fristgerechte Erarbeitung der Jahresabschlüsse nicht gewährleisten und die gesetzlichen Fristen nicht einhalten können, müsse, zwecks Gleichbehandlung mit Stärkungspakt- und Haushaltssicherungskommunen, eine neue Vorgehensweise festgelegt werden. Gemäß den Vorgaben der Bezirksregierungen sind die Haushaltsgenehmigungen für das Jahr 2015 und die Zustimmung zur Bekanntgabe des Haushalts mit der vorläufigen Haushaltsführung zurückzustellen, sofern der festgestellte Jahresabschluss 2012 nicht vorliege. Zudem sei in diesen Fällen ein verbindlicher Zeitplan zu verlangen, aus dem sich ergebe, dass und wie die Gemeinde den erforderlichen Jahresabschluss festgestellt haben wird. Mit Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 27.06.2013, Az.: 34-46.13 wurde bereits für Stärkungspaktkommunen die Auszahlung der Konsolidierungsmittel an die Vorlage der Jahresabschlüsse gekoppelt. Laut Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage, Drs. 16/6153 drohen 7 Kommunen aus dem Stärkungspakt verspätete LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6409 2 Auszahlungen, wenn es nicht gelingt bis zum 1. Oktober 2014 die noch offenen Jahresabschlüsse der Vorjahre festzusetzen. 1. Wie bewertet die Landesregierung das aktuelle Schreiben der Bezirksregierun- gen? Die auch in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage in Bezug genommenen Schreiben der Bezirksregierungen setzen die Vorgaben des Erlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein Westfalen vom 12.05.2014 zum Umgang mit fehlenden Jahresabschlüssen um. 2. Wie will die Landesregierung eine Gleichbehandlung von HSK-, Stärkungspakt- kommunen und aller anderer Kommunen bewerkstelligen? Mit Erlass vom 27.06.2013 wurden erstmals für die am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen Vorgaben zur fristgerechten Vorlage von Jahresabschlüssen getroffen. Zu deren Regelungsgehalt wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 2349 (LT-Drs. 16/6153) verwiesen . Zwecks Gleichbehandlung aller nordrhein-westfälischen Kommunen wurden nunmehr die Aufsichtsbehörden durch Erlass vom 12.05.2014 aufgefordert, dafür Sorge zu tragen , dass alle noch fehlenden Jahresabschlüsse festgestellt und angezeigt werden. Bei einer Gemeinde, die nicht in der Lage ist, den Jahresabschluss 2012 und ggf. noch vorherige fehlende Jahresabschlüsse anzuzeigen, haben die Aufsichtsbehörden für das Haushaltsjahr 2015 ihre Haushaltsgenehmigungen bzw. ihre Zustimmung zur Bekanntgabe des Haushalts zurückzustellen. 3. Wie begründet die Landesregierung den Eingriff ein die kommunale Selbstver- waltung durch Verordnung der vorläufigen Haushaltsführung? Seit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in NRW sind die hiesigen Kommunen zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung von doppischen Jahres- und Gesamtabschlüssen verpflichtet. In der Gemeindeordnung NRW sind hierzu gesetzliche Fristen verbindlich vorgeschrieben. So ist der geprüfte Jahresabschluss einer Gemeinde spätestens zum Ende des auf den Jahresabschluss folgenden Jahres vom Rat der Stadt durch Beschluss festzustellen und unverzüglich öffentlich bekannt zu machen (§ 96 GO NRW). Zum aktuellen Zeitpunkt müssten demnach alle kommunalen Jahresabschlüsse 2012 vorliegen. Der Jahresabschluss hat nicht nur für die Kommunalaufsichtsbehörden, sondern auch für die Kommunen selbst eine erhebliche Bedeutung. Mit seinen Bestandteilen und Anlagen vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde. Insbesondere für Gemeinden, die sich in der Konsolidierung oder Sanierung befinden, ist die Einbeziehung aktueller Bestandsdaten für Vermögen und Schulden in die Konsolidierungsbemühungen unverzichtbar. In der kommunalen Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass die gesetzlich vorgegeben Fristen bisher vielfach nicht eingehalten und Abschlüsse erst mit großer zeitlicher Verzögerung von teils mehreren Jahren zur Verfügung stehen. Um zu erreichen, dass die Rechnungslegung wieder innerhalb der gesetzlichen Fristen und Vorgaben erfolgt, wurden die Aufsichtsbehörden daher im Erlasswege angehalten, Haushaltsgenehmigungen für das Haushaltsjahr 2015 bzw. ihre Zustimmung zur Bekanntgabe des Haushalts mit der Folge der vorläufigen Haushaltsführung auf jeden Fall zurückzustellen, sofern der festgestellte Jahresabschluss für das LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6409 3 Haushaltsjahr 2012 noch nicht vorliegt. Dies entspricht im Übrigen der Intention der sog. Erleichterungsregelung im NKFWG, die der Gesetzgeber mit der Zielsetzung verbunden hat, dass die Kommunen ihre Jahresabschlüsse so schnell wie möglich innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen vorlegen können. 4. Welchen Kommunen droht aktuell die vorläufige Haushaltsführung, da sie die noch ausstehenden Jahresabschlüsse bislang nicht festgestellt haben? Nach dem Ergebnis einer aktuellen Umfrage zum Sachstand bei den Jahres- und Gesamtabschlüssen der Kommunen zum Stichtag 1. Januar 2014 haben bereits ca. 85% ihren Jahresabschluss 2012 festgestellt bzw. die Feststellung für dieses Jahr geplant. Lediglich 15 % der Kommunen in NRW planen die Feststellung zu einem späteren Zeitpunkt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2349 (LT-Drs. 16/6153) verwiesen, der eine Übersicht der Verfahrensstände aller nordrhein-westfälischen Kommunen zum Umfragestichtag 1. Januar 2014 als Anlage beigefügt war. 5. Welche 7 Stärkungspaktkommunen können nach aktuellem Stand nicht die Aus- zahlungsvoraussetzungen erfüllen, so dass eine Auszahlung der Stärkungspaktmittel erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist? Nach derzeitigem Kenntnisstand werden voraussichtlich die Kommunen Bergneustadt, Castrop -Rauxel, Dorsten, Selm, Werl, Haltern und Marsberg die Auszahlungsvoraussetzungen zum 1. Oktober 2014 nicht erfüllen können.