LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/641 21.08.2012 Datum des Originals: 21.08.2012/Ausgegeben: 24.08.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 305 vom 25. Juli 2012 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/471 NKF-Kennzahlenhandbuch ohne Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 305 mit Schreiben vom 21. August 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Innenministerium erarbeitet ein neues NKF-Kennzahlenhandbuch. Das Ziel des überarbeiteten Runderlasses „Kommunales Haushaltsrecht – NKF-Kennzahlen NordrheinWestfalen “ (NKF-Kennzahlen) des Innenministeriums vom 01.10.2008 ist es, landesweit kommunalübergreifende Kennzahlenvergleiche im Bereich der Bilanzkennzahlen durchführen zu können. Es werden zwar keine neuen Kennzahlen vorgesehen, aber die bisherigen Kennzahlen erläutert und für diese Referenzwerte um Zielkorridore definiert. Der Entwurf des „NKF-Kennzahlenhandbuchs“ ist wohl durch eine Arbeitsgruppe im Innenministerium , der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen und von Fachdezernenten der Bezirksregierungen erarbeitet worden. Nach Aussagen der kommunalen Spitzenverbände fand die Erarbeitung des Entwurfs ohne Beteiligung und ohne Wissen der kommunalen Spitzenverbände statt. 1. Warum sah die Landesregierung bei dem Entwurf eines neuen Kennzahlenhand- buchs von einer Beteiligung und Unterrichtung der kommunalen Spitzenverbände und damit der Einbeziehung kommunaler Praktiker ab? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/641 2 2. Plant die Landesregierung eine Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände in die weitere Bearbeitung und Ausarbeitung des NKF-Kennzahlenhandbuchs? Der Entwurf des Kennzahlenhandbuchs wurde von einer kleinen Arbeitsgruppe erstellt, die aus dem Ministerium für Inneres und Kommunales, einzelnen Kommunalaufsichtsbehörden und der Gemeindeprüfungsanstalt NRW bestand. Das Kennzahlenhandbuch soll insbesondere dazu dienen, für die Kommunalaufsichtsbehörden und die überörtliche Prüfung die Analysemöglichkeit der kommunalen Haushalte zu verbessern und zu vereinheitlichen. Der Entwurf wurde den kommunalen Spitzenverbänden am 27. April 2012 im Rahmen einer Fachveranstaltung vorgestellt und gemeinsam diskutiert. Anschließend wurde den kommunalen Spitzenverbänden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, inzwischen liegen die schriftlichen Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände vor. Diese werden derzeit ausgewertet , der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. 3. Wie beurteilt die Landesregierung bei Umsetzbarkeit und Praxistauglichkeit von solchen Entwürfen im Kommunalhaushaltsrecht, die ohne Einbeziehung oder Beteiligung von kommunalen Spitzenverbände oder anderen Praktikern aus den Kommunen erarbeitet werden? Zwischen dem Ministerium für Inneres und Kommunales und den kommunalen Spitzenverbänden gibt es auf allen Ebenen intensive Arbeitskontakte. Dem Ministerium ist diese intensive Zusammenarbeit wichtig, da sie einen bedeutenden Beitrag zur Sicherung der Qualität der Arbeitsergebnisse leistet. 4. Wie beurteilt die Landesregierung aufkommende Kritik am Entwurf des NKF- Kennzahlenhandbuchs gerade aus den Reihen der Praktikern der Kommunen, dass die Datenbasis noch zu unsicher sei, die Bilanzkennzahlen eine geringe Aussagekraft und die Anknüpfung aufsichtlicher Sanktionsschritte an bestimmte Werte abgelehnt werde? Die Landesregierung verkennt nicht, dass die Datenbasis schmal ist. Sie kann auch nicht besser werden, wenn man nicht irgendwann den ersten Schritt tut. Allerdings sollte man auch bereits beim ersten Schritt die Richtung kennen. Im Übrigen sollen die Kennzahlen die Haushaltsanalyse verbessern und vereinheitlichen und die Haushaltsanalyse nicht ersetzen. 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Nutzbarkeit der Kennzahlen für Ratingsys- teme des Bankensektors? Die NKF-Kennzahlen ergeben sich aus den jeweiligen kommunalen Haushalts- und Bilanzdaten . Ob und - wenn ja - inwieweit die NKF- Kennzahlen für Ratingsysteme des Bankensektors genutzt werden, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Aufsichtsbehörden und Banken verfolgen bei einer Haushaltsanalyse unterschiedliche Zwecke. Prüfungsmaßstab der Aufsichtsbehörden ist das geltende Recht und nicht das ökonomische Interesse des Bankensektors.