LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6410 29.07.2014 Datum des Originals: 24.07.2014/Ausgegeben: 01.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2412 vom 24. Juni 2014 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/6179 Schließung von Polizeiwachen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2412 mit Schreiben vom 24. Juli 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Verschiedenen Medienberichten zufolge sollen zwei Polizeiwachen in Essen (Borbeck, Steele ) nachts und an den Wochenenden geschlossen werden. Für die Städte Essen und Mülheim (740.000 Einwohner) wären damit nur noch vier Wachen im 24-Stunden-Dienst tätig, während für Bochum/Herne/Witten (640.000 Einwohner) insgesamt acht Wachen im 24- Stunden-Dienst und für Dortmund (670.000 Einwohner) sogar dreizehn Wachen im 24- Stunden-Dienst tätig wären (Stadtspiegel Essen vom 22.05.2014). Vorbemerkung der Landesregierung Für die Landesregierung hat die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität. Der Koalitionsvertrag 2012 - 2017 von NRWSPD und Bündnis 90/Die Grünen NRW sieht deshalb vor, dass die Organisationsstrukturen der Polizei fortlaufend zu optimieren sind. Dazu hat das Ministerium für Inneres und Kommunales bereits einheitliche Rahmenbedingungen festgelegt , die eine gleichartige Aufgabenerledigung in den Kreispolizeibehörden gewährleisten und in denen die Kreispolizeibehörden vor Ort eigenständig Organisationsentwicklung betreiben . Dies folgt dem Ansatz, dass die Kreispolizeibehörden vor Ort am ehesten bewerten können, welche Struktur für die Aufgabenerledigung sachgerecht ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6410 2 1. Welche strukturellen Unterschiede zwischen den o.g. Städten rechtfertigen eine derart ungleiche Anzahl von Wachen, die im 24-Stunden-Dienst tätig sind? In Nordrhein-Westfalen sind die strukturellen Voraussetzungen der Kreise und kreisfreien Städte sehr unterschiedlich. Die Kreispolizeibehörden orientieren sich bei der Struktur, den Standorten und den Besetzungszeiten von Polizeiwachen und Bezirksdienststellen an den örtlichen Erfordernissen. Diese bestimmen sich einsatztaktisch u. a. durch die Einsatzbelastung , die Einsatzreaktionszeiten, die geografischen Gegebenheiten, die Bevölkerungs- und Sozialstruktur sowie die polizeiliche Verfügbarkeit und Präsenz. Demzufolge entscheiden die Kreispolizeibehörden darüber individuell vor Ort. 2. Wie wird sich die geplante Schließung der Essener Polizeiwachen auf die Ein- satzreaktionszeiten der Polizei nachts bzw. an Wochenenden auswirken? Die Kreispolizeibehörde Essen schließt keine Polizeiwachen, sondern verändert lediglich die Besetzungszeiten. Durch diese Veränderungen soll mehr Personal zu einsatzbelasteten Zeiten eingesetzt werden, wodurch dort grundsätzlich sogar eine Verbesserung der Einsatzreaktionszeiten erwartet wird. Nachts bzw. an Wochenenden erwartet die Kreispolizeibehörde Essen keine negativen Auswirkungen auf die Einsatzreaktionszeiten. 3. Welche weiteren Polizeiwachen in Nordrhein-Westfalen sollen bis zum Jahres- ende 2014 geschlossen werden? (Bitte unter Angabe des geplanten Schließungszeitpunktes jeweils mit Begründung einzeln auflisten.) Die Entscheidungen über die Struktur, die Standorte und die Besetzungszeiten von Polizeiwachen und Bezirksdienststellen obliegt den Kreispolizeibehörden. Gleichwohl berichten diese dem Ministerium für Inneres und Kommunales möglichst frühzeitig zu Fortentwicklungen ihrer Organisationsstrukturen. Zur Schließung von Polizeiwachen liegen dem Ministerium für Inneres und Kommunales derzeit keine Berichte vor. Bis zum Jahresende 2014 lässt sich dies jedoch nicht abschließend prognostizieren. 4. Welche Pläne verfolgt das Land im Hinblick auf die Liegenschaften, die durch die Schließung von Polizeiwachen frei werden? (Bitte jeweils einzeln auflisten) Die Umstellung von Polizeiwachen von einem 24-Stunden-Dienst auf einen Zweischichtbetrieb hat grundsätzlich keine unmittelbaren liegenschaftlichen Auswirkungen auf die angemieteten Objekte. Soweit aus anderen liegenschaftlichen Gründen Liegenschaftsobjekte aufgegeben werden, fallen die Liegenschaften an den jeweiligen Vermieter zurück. Die Innenverwaltung als bloßer Mieter von Polizeiwachen ist mit der Nachnutzung oder Verwertung abgemieteter Liegenschaften nicht befasst. Soweit der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Vermieter der aufgegebenen Liegenschaft war, obliegt ihm die Entscheidung über die weitere Verwendung im Rahmen der Vorgaben des BLB-Gesetzes.