LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6411 29.07.2014 Datum des Originals: 28.07.2014/Ausgegeben: 01.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2431 vom 1. Juli 2014 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/6235 Droht der Stadt Datteln ein Zahlungsstopp der Stärkungspaktmittel? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2431 mit Schreiben vom 28. Juli 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Ruhr Nachrichten berichten in ihrer Ausgabe vom 30.06.2014 über die Probleme der Stadt Datteln die Sparvorgaben des Stärkungspaktes erfüllen zu können. Die Stadt Datteln gehört zu den pflichtig teilnehmenden Kommunen der 1 Stufe des Stärkungspaktes und erhält jährlich Konsolidierungsmittel in Höhe von rund 4,3 Millionen Euro. Im Gegenzug zu der Sanierungshilfe des Landes muss die Empfängergemeinde einen klaren Sparkurs einschlagen . Der kommunale Haushalt muss mit dem Geld aus dem Stärkungspakt innerhalb von fünf Jahren (Stufe 1) ausgeglichen sein. Bis spätestens zum Jahr 2021 muss ein Haushaltsausgleich dann aus eigener Kraft erreicht werden. Die Bezirksregierung Münster habe nun aber die Umsetzung der im Haushaltssanierungsplan der Stadt geplanten Maßnahmen kritisiert. Die Stadt Datteln würde die im Haushaltssanierungsplan festgeschriebenen Sparvorgaben nicht einhalten, indem sich der Rat der Stadt gegen die Einführung von Parkgebühren ausgesprochen habe. Resultat dieser Entscheidung sei, dass eine Einnahmelücke in Höhe von 500.000 Euro entstehe. Weitere Fehlentwicklungen ließen die Lücke auf 750.000 Euro ansteigen. Daraufhin habe die Bezirksregierung Münster der Stadt damit gedroht, die Mittel aus dem Stärkungspakt nicht auszuzahlen. Ohne die Zahlungen aus dem Stärkungspakt sei die Stadt, so die Ruhr Nachrichten, quasi „bankrott “ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6411 2 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung bezüglich des geschilderten Sachverhalts vor? Die von der Bezirksregierung Münster am 21. März 2014 genehmigte Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans der Stadt Datteln (HSP 2014) weist für das Jahr 2016 einen geringen Überschuss in Höhe von rund 33.000 Euro aus. Durch insgesamt 98 Konsolidierungsmaßnahmen soll nach diesem Plan für die Jahre 2012 bis 2021 ein Einsparvolumen von rund 72,5 Mio. Euro erreicht werden. Die Konsolidierungsmaßnahme „Parkraumbewirtschaftung“ wird dabei für das Jahr 2014 mit 300.000,- Euro und ab dem Jahr 2015 mit 500.000,- Euro jährlich ausgewiesen. In der Ratssitzung der Stadt Datteln am 14. Mai 2014 ist diese Konsolidierungsmaßnahme ohne konkrete Darstellung einer entsprechenden finanziellen Kompensation vom Rat aufgehoben worden . Gleichzeitig geht die Bezirksregierung davon aus, dass die Stadt zusätzliche Konsolidierungsanstrengungen unternehmen muss, um aktuell drohende weitere Verschlechterungen in Höhe von 220.000,- Euro aufzufangen. Zahlungsvoraussetzung für die Auszahlung der Konsolidierungshilfe ist gemäß § 5 Absatz 3 Stärkungspaktgesetz die Einhaltung des Konsolidierungsplans. Die Bezirksregierung hat daraufhin der Stadt Datteln mitgeteilt, dass ohne weitere Konsolidierungsanstrengungen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Auszahlung der Konsolidierungshilfe in Höhe von 4,3 Mio. Euro zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorliegen. Am 3. Juli 2014 hat der Rat der Stadt Datteln die folgenden Beschlüsse gefasst:  umgehende Realisierung der Konsolidierungsmaßnahme „Parkraumbewirtschaftung“,  Anhebung der Grundsteuer B auf 825 Hebesatzpunkte ab 1. Januar 2015 (bisher ab 01.01.2016),  Absicht, den Hebesatz der Grundsteuer B um weitere 50 Hebesatzpunkte anzuheben , sollte dieses für den Haushaltsausgleich notwendig sein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 2. Welche Fälle sind der Landesregierung bekannt, in denen Stärkungspaktkom- munen ihre in den Haushaltssanierungsplänen aufgestellten Sparvorgaben nicht erreicht werden können? Die Haushaltssanierungspläne der 61 Stärkungspaktkommunen enthalten mehrere tausend einzelne Konsolidierungsmaßnahmen. Es liegt in der Natur der Sache, dass in der Umsetzung dieser einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen Probleme auftreten können, die dazu führen, dass eine Konsolidierungsmaßnahme erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden kann oder durch die Einplanung alternativer Konsolidierungsmaßnahme kompensiert werden muss. Die Stärkungspaktkommunen berichten den Bezirksregierungen regelmäßig zur Umsetzung ihrer Haushaltssanierungspläne. Gemäß § 12 Stärkungspaktgesetz wird der Erfolg des Programms insbesondere im Hinblick auf die Zielerreichung evaluiert. Im Sommer 2014 wird die Landesregierung für die pflichtig am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen zum Umsetzungsstand der Haushaltssanierungspläne dieser Stärkungspaktkommunen berichten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6411 3 3. Welche Folgen drohen der Stadt Datteln im Falle der Nicht-umsetzung der Sparvorgaben ? In § 8 Stärkungspaktgesetz sind die Folgen von Pflichtverstößen normiert, um die Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes und die Ziele des jeweiligen Haushaltssanierungsplans einzuhalten . 4. Welchen Kommunen wurde ein Zahlungsstopp der Stärkungspaktmittel bereits angedroht? Die Auszahlung der Konsolidierungshilfe für das Jahr 2014 erfolgt gemäß § 5 Absatz 3 Stärkungspaktgesetz zum 1. Oktober 2014. Zahlungsvoraussetzung ist für die teilnehmenden Gemeinden die Einhaltung des Haushaltssanierungsplans. Die Auszahlung kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wenn die Zahlungsvoraussetzungen erst dann vorliegen. Ob die Zahlungsvoraussetzungen für die Stärkungspaktkommunen zum 1. Oktober 2014 vorliegen, wird von den Bezirksregierungen zeitnah vor dem Auszahlungstermin zu prüfen sein. Soweit bereits vorher erkennbar ist, dass die Zahlungsvoraussetzungen aus Sicht der Bezirksregierung nicht erfüllt werden, wird diese einen entsprechenden Hinweis geben, damit die Kommune noch rechtzeitig gegensteuern kann. Welche Maßnahmen die Kommune trifft, verbleibt in ihrer Eigenverantwortung. 5. Wie beurteilt die Landesregierung das Risiko, dass ein Sparkommissar zur Um- setzung der Sparvorgaben im Haushaltssanierungsplan nach Datteln geschickt wird? Gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 Stärkungspaktgesetz setzt eine Beauftragtenbestellung einen der in der Norm beschriebenen Pflichtverstöße und eine angemessene Fristsetzung der Bezirksregierung voraus, in der die Gemeinde die Pflichtverletzung beheben kann. Nur wenn die Pflichtverletzung dann nicht behoben wird, ist nach dem Gesetz durch das Ministerium für Inneres und Kommunales zwingend ein Beauftragter zu bestellen. Bezogen auf die Stadt Datteln ist eine solche Fristsetzung derzeit nicht geplant.