LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6412 29.07.2014 Datum des Originals: 24.07.2014/Ausgegeben: 01.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2409 vom 24. Juni 2014 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/6176 Seniorin will Betrüger ausliefern – Polizei winkt ab Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2409 mit Schreiben vom 24. Juli 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie DerWesten.de am 23.05.2014 berichtete, soll die Bochumer Polizei es abgelehnt haben, einen Enkeltrickbetrüger festzunehmen, der ihr von einer Seniorin gemeldet worden war. Die 87-jährige Rentnerin war von einem Mann angerufen worden, der sich als ihr Enkel ausgab und sie bat, ihm 35.000 Euro zu übergeben. Weil der Dame der Schwindel auffiel, sagte sie dem Anrufer, dass sie das Geld zunächst besorgen müsse und dass er deshalb noch einmal anrufen solle. Anschließend verständigte sie umgehend die Polizei. Von dort erhielt sie jedoch die Antwort, dass man dem Fall mangels Personal nicht nachgehen könne. Sie solle dem Täter beim nächsten Anruf einfach sagen, dass sie die Polizei informiert habe. Dies tat die Frau schließlich auch, woraufhin der Anrufer auflegte. 1. Inwieweit ist die Bochumer Polizei im Verhältnis zu anderen Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen personell unterbesetzt? Die personelle Ausstattung der Kreispolizeibehörden erfolgt auf der Grundlage der Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV). Das Verfahren der BKV folgt dem Anspruch, dass Polizei sich dort konzentriert, wo landesweit die größten Anforderungen bestehen. Deshalb wird jährlich nach belastungsbezogenen Kriterien (Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehen) der Verteilschlüssel für das im Nachersatzverfahren zu verteilende Personal festgelegt. Personalabgänge werden hierbei regelmäßig im dienstlich LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6412 2 erforderlichen Umfang ausgeglichen. Das Polizeipräsidium Bochum ist im Verhältnis zu anderen Kreispolizeibehörden des Landes personell nicht unterbesetzt. 2. Welche Maßnahmen hat die Polizei nach dem Hinweis der Seniorin konkret getroffen (Bitte jeweils einzeln auflisten.) Die telefonische Mitteilung hinsichtlich einer möglicherweise bevorstehenden Straftat erfolgte zunächst nicht durch die Seniorin, sondern durch eine dritte Person, die sich zur Zeit des Täteranrufes in der Wohnung befand. Das Telefonat wurde im weiteren Fortgang durch die Seniorin übernommen. Im Ergebnis führten Informationsdefizite zu der Bewertung, dass unmittelbare einsatz- und kriminaltaktische Maßnahmen nicht erforderlich seien. Aufgrund des Telefonats wurde eine Strafanzeige gefertigt. Nachdem Medien über die versuchte Straftat berichteten, wurde die Seniorin durch den Leiter der Direktion Kriminalität des Polizeipräsidiums Bochum persönlich aufgesucht. Der Sachverhalt wurde einvernehmlich erörtert. Mit dem Ziel einer Täterermittlung erfolgten im weiteren Verfahrensfortgang Recherchen zur Erkennung möglicher Tatzusammenhänge. 3. Konnte der mutmaßliche Betrüger inzwischen gefasst werden? Der mutmaßliche Täter ist noch nicht ermittelt. 4. Sind der Landesregierung weitere Fälle bekannt, in denen Bürgern unter Hinweis auf Personalmangel polizeiliche Hilfe verweigert wurde? Der Landesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen Bürgerinnen und Bürgern unter Hinweis auf Personalmangel polizeiliche Hilfe verweigert wurde.