LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6440 29.07.2014 Datum des Originals: 29.07.2014/Ausgegeben: 01.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2420 vom 26. Juni 2014 der Abgeordneten Thomas Kufen und Heiko Hendriks CDU Drucksache 16/6211 Zukunft des Flughafens Essen-Mülheim Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2420 mit Schreiben vom 29. Juli 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Essen und die Stadt Mülheim an der Ruhr (Beteiligungsholding Mülheim an der Ruhr GmbH) sind zu jeweils einem Drittel zu gleichen Teilen als Gesellschafter am Flughafen Essen/Mülheim beteiligt. Nun hat das Land seinen Mitgesellschaftern den Austritt aus der Flughafen Essen Mülheim GmbH (FEM GmbH) zum Ende des Jahres 2014 erklärt. Der verabredete Fahrplan zum gemeinsamen Ausstieg auf Grundlage eines „Ausstiegsbeschlusses“ aller Gesellschafter von Juli 2010 wurde damit einseitig aufgekündigt. Laut der Koalitionsvereinbarung für 2012-2017 zwischen NRWSPD und Bündnis 90/Die Grünen NRW gelten – bis auf eine Aktualisierung für die Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf – weiterhin die Zielsetzungen des Koalitionsvertrages von 2010 zu den einzelnen NRWFlughäfen . Hier heißt es: „Für den Flughafen Essen/Mülheim halten wir an der Vereinbarung aus der gemeinsamen Regierungszeit von 1995 bis 2005 fest, dass der Flugbetrieb beendet wird, sobald dies möglich ist. Die Landesregierung wird eine entsprechende Initiative in den Gremien des Flughafens einbringen.“ Mit dem Ausstieg aus der Flughafen Essen Mülheim GmbH gibt die Landesregierung das selbstgesteckte Ziel auf. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6440 2 Vorbemerkung der Landesregierung Seit September 2012 liegt den Gesellschaftern der Flughafen Essen/Mülheim GmbH das Ergebnis des gemeinsam beauftragten Gutachtens vor, mit dem auf Basis der entsprechenden Ratsbeschlüsse bzw. der Vorgaben des Ausschusses für Haushaltskontrolle des Landtags Nordrhein-Westfalen (HKA) die Möglichkeiten der Einstellung des Flugbetriebs geprüft werden sollte. Die Verhandlungen zur Umsetzung des Gutachtens haben aufgrund der unterschiedlichen Interessenlagen der Gesellschafter bisher nicht zu einem vom Land gewünschten Ergebnis geführt. Das Land hat daher mit Datum vom 5. Juni 2014 gegenüber den anderen Gesellschaftern den Austritt des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gesellschaft zum 31. Dezember 2014 erklärt. Dies vorausgeschickt, wird zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung genommen: 1. In welcher Form hat die Landesregierung vor der offiziellen Bekanntgabe ihres Ausstiegs die Städte Essen und Mülheim an der Ruhr sowie die Gremien und die Geschäftsführung der FEM GmbH informiert? Die Landesregierung hat in Gesprächen mit der Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim an der Ruhr und dem Oberbürgermeister der Stadt Essen und auch schriftlich die Mitgesellschafter informiert, dass einzig die Möglichkeit des Austritts des Landes NRW aus der Gesellschaft bleibt, wenn keine gemeinsamen Lösungen zur Umsetzung der politischen Aufträge gefunden werden. 2. Zu welchem Zeitpunkt geschah dies (aufgeschlüsselt nach Adressat)? 10.07.2013 Spitzengespräch mit der Oberbürgermeisterin Mülheim an der Ruhr 05.08.2013 Schreiben an beide Oberbürgermeister 02.09.2013 Spitzengespräch mit der Oberbürgermeisterin Mülheim an der Ruhr und dem Oberbürgermeister Essen 31.01.2014 Schreiben an die Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim : erneutes Gesprächsangebot; Information an den Oberbürgermeister der Stadt Essen 13.05.2014 Gesellschafterversammlung: Information, dass HKA in seiner Sitzung am 29.04.2014 sein Festhalten am Ausstiegsbeschluss bestätigt hat und für die Sitzung am 30.09.2014 die Rückmeldung konkreter Ergebnisse erwartet 04.06.2014 Spitzengespräch mit der Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim an der Ruhr 05.06.2014 Schreiben an den Geschäftsführer und an beide Oberbürgermeister : Austritt des Landes aus der Gesellschaft 3. Welche konkreten Pläne hat die Landesregierung mit ihrem 1/3-Landesanteil an der Gesellschaft Flughafen Essen/Mülheim (FEM GmbH)? Das Land hat in den Verhandlungen angeboten, seinen Landesanteil an einen der beiden Gesellschafter oder auch an beide Gesellschafter abzutreten, alternativ kann dieser auch LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6440 3 von der Gesellschaft eingezogen werden. Wird der Anteil nicht übernommen, kann das Land auf Auseinandersetzung der Gesellschaft klagen. 4. In der Mülheimer WAZ war zu lesen, der Ausstieg der Landesregierung als Ge- sellschafter wäre dadurch begründet, dass die Städte Essen und Mülheim an der Ruhr nicht ernsthaft an einer Schließung des Flughafens arbeiten würden. Woran macht die Landesregierung dies fest? Zu Aussagen der Presse nimmt die Landesregierung nicht Stellung. 5. Wie will die Landesregierung die im Koalitionsvertrag beschriebene Zielsetzung erreichen, wenn sie ihre Anteile am Flughafen Essen/Mülheim veräußert? Das Land verfolgt weiterhin das Ziel der Einstellung des Flugbetriebes am Flughafen Essen / Mülheim. Als Gesellschafter mit einem Drittelanteil ist das Land immer auch auf die Mitwirkung der Mitgesellschafter angewiesen. Gegen den Willen der beiden Städte hat die Landesregierung als Gesellschafter somit keinerlei Möglichkeiten, den Ausstiegsbeschluss bzw. die Umsetzung des Gutachtens einvernehmlich durchzusetzen.