LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6445 31.07.2014 Datum des Originals: 30.07.2014/Ausgegeben: 05.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2453 vom 4. Juli 2014 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/6267 Umwidmung des Nationalparkbüros in Bad Lippspringe Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2453 mit Schreiben vom 30. Juli 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Pressemeldungen zu Folge wurde das 2012 in Bad Lippspringe eingerichtete Nationalparkbüro zwischenzeitlich in ein „Naturschutzinformationszentrum“ umgewidmet. Die im Nationalparkbüro tätigen Förster wurden, so ist der Pressemeldung zu entnehmen, mit anderen Aufgaben betraut. Sie sollen sich zum Beispiel um Fragen rund um die Rückkehr seltener Tierarten wir Luchsen, Wildkatzen oder Wölfen kümmern, oder aber sich mit dem Projekt „Wildnisgebiete“ beschäftigen 1. Welche Kosten (Sach- und Personalkosten) sind seit der Einrichtung für das Na- tionalparkbüro insgesamt entstanden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Seit Einrichtung des Nationalparkbüros sind folgende Gesamtsachkosten entstanden: 2011 60.000 Euro 2012 34.700 Euro 2013* 6.000 Euro 2014* (bis Juni 2014) 2.000 Euro LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6445 2 Seit Einrichtung des Nationalparkbüros sind folgende Personalkosten entstanden: 2011 85.600 Euro 2012 128.800 Euro 2013* 115.100 Euro 2014* (bis Juni 2014) 56.200 Euro *Hinweis: Ab 2013 wegen Neuzuordnung zu einer Kostenstelle des Landesbetriebs Wald und Holz NRW ohne Gemeinkosten (GK) 2. Wie gestaltet sich die zukünftige Arbeit des sogenannten „Naturschutzinformati- onszentrum“ genau? 3. Inwieweit sind die Beschäftigten des „Naturschutzinformationszentrum“ fachlich geschult, um die zukünftig zu bearbeitenden Fragen für Interessierte pädagogisch gewinnbringend zu vermitteln? Wie bereits in den Antworten auf die Kleinen Anfragen 1811(LT-Drs. 16/4916) und 2372 (LTDrs . 16/6256) dargelegt, klärt der Landesbetrieb Wald und Holz NRW die Öffentlichkeit auf der Grundlage von § 60 (1) Ziffer 3 Landesforstgesetz (LFoG) über die Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen des Waldes auf. Das Naturschutzzentrum im Forsthaus Steinbeke trägt hierzu bei, indem es über forstliche und naturschutzrelevante Themen informiert und Umweltbildung betreibt. Die Mitarbeiter haben besondere Qualifikationen zum einen durch besondere Spezialisierung im Bereich Umweltbildung während des Studiums der Forstwirtschaft und zum anderen durch die Ausbildung zum zertifizierten Waldpädagogen. Die künftigen Aufgaben und Angebote des Naturschutzzentrums haben die Bewahrung des wertvollen Naturerbes in OWL im Blick und basieren auf der Einordnung der Region als Hotspot der Biodiversität durch das Bundesamt für Naturschutz. 4. Wie lange gedenkt die Landesregierung das „Naturschutzinformationszentrum“ zu betreiben? Eine zeitliche Befristung der Arbeit des Naturschutzzentrums ist nicht vorgesehen. 5. Wäre es nicht aus finanzieller Sicht vernünftig und nachvollziehbar gewesen, eine Einrichtung zu schließen, dessen ursprünglicher Zweck sich als voreilig und verfehlt herausgestellt hat, anstatt aus Gründen, einen Gesichtsverlust zu vermeiden, das Projekt unter anderen Vorzeichen weiter zu betreiben? Nein. Gerade dieser durch Buchenwälder geprägte Standort ist Teil des vielfältigen und wertvollen Naturerbes OWL und naturschutz- und forstfachlich sehr gut geeignet, um die Öffentlichkeit über die Bedeutung und die Funktionen von Wäldern zu informieren und waldbezogene Umweltbildung anzubieten.