LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6453 31.07.2014 Datum des Originals: 31.07.2014/Ausgegeben: 05.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2440 vom 4. Juli 2014 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/6244 Verfügt die Polizei in NRW künftig über ein Einbruchsorakel? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2440 mit Schreiben vom 31. Juli 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die nordrhein-westfälische Polizei will in Zukunft verstärkt vorschauende Verbrechensbe- kämpfung betreiben. Mithilfe von „Predictive Policing“-Technologien sollen zur Bekämpfung von Einbruchskriminalität insbesondere bereits vorhandene Datenbestände besser ausge- wertet werden. Dadurch könnten „unerwartete Zusammenhänge“ aufgedeckt werden, die „im Vorhinein möglicherweise nicht antizipiert wurden“. Diese Methoden würden unter anderem schon in Amsterdam und Los Angeles eingesetzt. In einen Polizeibezirk von Los Angeles soll die Einbruchskriminalität um 25 Prozent zurückgegangen sein. Im Bezirk Süd-Amsterdam sei die Polizei durch „Predictive Policing“ imstande, mit hoher Wahrscheinlichkeit vorherzusagen, in welcher Zeit sich in einem Quadranten von 125 mal 125 Metern ein Einbruch ereigne. In den Großräumen Duisburg und Köln werde man mit Pilotprojekten beginnen. Diese Aussagen über „Predictive Policing“ habe ein Vertreter des Innenministeriums NRW auf den Polizeitagen 2014 gemacht und über den Wunsch der Polizei NRW, derartige Tech- nologien zu nutzen, berichtet, so der Behördenspiegel (Ausgabe Juli 2014, Seite 48). Jedes Vorhaben, insbesondere die –nicht zuletzt ausweislich der von Innenminister Jäger am 10. März 2014 vorgestellten Kriminalstatistik NRW 2013- massiv gestiegene Einbruchs- kriminalität zu bekämpfen, ist grundsätzlich sehr zu begrüßen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6453 2 Aus Kreisen der Polizei hört man jedoch, dass es nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes und des Landes völlig unmöglich sei, die ins Auge gefassten Technologien zu verwenden. Vorbemerkungen der Landesregierung: Die Bekämpfung der Wohnungseinbruchkriminalität ist ein strategischer Schwerpunkt der Landesregierung. Zur erfolgreichen Bekämpfung der Wohnungseinbruchkriminalität beschäftigt sich die Polizei in Nordrhein-Westfalen u.a. auch mit innovativen Analysemethoden zur Prognose von Kriminalitätsbrennpunkten. Das Landeskriminalamt NRW (LKA NRW) hat den Auftrag erhalten, Informationen zu den von Polizeibehörden in Australien, Großbritannien, den Niederlanden und den USA diesbezüglich eingesetzten Methoden des "Predictive Policing" und die dort dazu publizierten Erfolge nachzuvollziehen. Soweit diese nachvollziehbar sind, ist das LKA NRW zudem gebeten, kritisch zu prüfen, ob und unter welchen fachlichen und technischen Vorgaben diese Methoden im Rahmen des geltenden Rechts auf die Kriminalitätsauswertung und -analyse der Polizei NRW übertragen werden können. Die Maßnahmen des LKA NRW befinden sich dazu noch in einer konzeptionellen Phase. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW wird in das weitere Verfahren des LKA NRW unmittelbar einbezogen, sobald die dafür relevanten Inhalte und Schritte durch das LKA NRW konkret konzipiert sind. 1. Welche Daten sollen im Falle der Anwendung der beschriebenen "Predictive Po- licing"-Methode von der Polizei NRW benutzt werden? Es sollen lediglich bereits vorhandene und keine personenbezogenen Daten verwendet werden . Im Übrigen siehe Vorbemerkungen. 2. Welche Rechtsnormen gestatten die Verwendung der Daten, die für die be- schriebenen "Predicitve Policing"-Methoden von der Polizei NRW benutzt werden sollen? Siehe Vorbemerkungen und Frage 1