LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6461 01.08.2014 Datum des Originals: 01.08.2014/Ausgegeben: 06.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2417 vom 1. Juli 2014 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/6208 „Sonderfonds Krankenhäuser“ als weiße Salbe? Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 2417 mit Schreiben vom 1. August 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis `90/Die Grünen wurde vereinbart, dass die pauschale Krankenhausförderung zukünftig durch einen „Sonderfonds Krankenhäuser“ ergänzt wird. Hierdurch soll den speziellen Erfordernissen aus der Krankenhausplanung Rechnung getragen werden und die Leitlinie der Gesundheitspolitik für mehr Menschlichkeit im Gesundheitswesen umgesetzt werden. Die Mittel des „Sonderfonds Krankenhäuser“ dienen ausweislich des Erläuterungsbandes zum Entwurf des Einzelplans 15 für das Haushaltsjahr 2014 der Identifizierung von Strukturdefiziten und Qualitätschancen im ambulanten und stationären Bereich, als auch einer auf dieser Analyse aufbauenden sektorübergreifenden Verbesserung der Versorgungsqualität. Im Mittelpunkt sollen Modellprojekte zur Qualitätsverbesserung durch höhere Patientenorientierung stehen. Insbesondere die Bedürfnisse von Kinder und Jugendlichen und von älteren Patienten sollen Berücksichtigung finden. Insgesamt stehen im Haushaltskapitel 15.070 „Krankenhausförderung“ Ausgabenansätze in Höhe von 490,7 Mio. Euro (exkl. „Sonderfonds Krankenhäuser“) zur Verfügung. Dieser Ansatz beinhaltet sowohl konsumptive als auch investive Ausgabenansätze. Während der „Sonderfonds Krankenhäuser“ im Haushalt 2012 noch in Höhe von 4.500 TEUR ausgestattet war, wurde dieser im Haushalt 2013 um 2.900 TEUR auf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6461 2 1.600 TEUR gekürzt. Auch in 2014 beläuft sich der Planansatz auf unverändert 1.600 TEUR. Tatsächliche Ausgaben aus dem Haushaltsansatz sind bisher nicht bekannt. 1. Welche Strukturdefizite wurden bisher im Zusammenhang mit dem „Sonder- fonds Krankenhäuser“ gem. der Erläuterung zum Haushaltsplan identifiziert? 2. Welche Qualitätschancen wurden für den ambulanten und stationären Bereich im Zusammenhang mit dem „Sonderfonds Krankenhäuser“ gem. der Erläuterung zum Haushaltsplan identifiziert? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet . Mit dem „Sonderfonds Krankenhäuser“ wird das Ziel einer sektorenübergreifenden Verbesserung der Versorgungsqualität verfolgt. Die in den Fragen 1 und 2 angesprochene Identifizierung von Strukturdefiziten und Qualitätschancen erfolgt als Querschnittsaufgabe. Der „Sonderfonds Krankenhäuser“ ist dabei ein Instrument zur Förderung eines patientinnenund patientenorientierten, menschlichen Gesundheitswesens. 3. Welche Modellprojekte zur Qualitätssicherung werden aus dem „Sonderfonds Krankenhäuser“ finanziert? Derzeit wird die Durchführung eines Hospitationsprogramms zum Thema „Der alte Mensch im OP - Anforderungen und Maßnahmen zur optimierten perioperativen Versorgung hochaltriger Patienten“ gefördert. 4. Was ist der Inhalt des Förderkonzeptes der Landesregierung zur Ausgestaltung des „Sonderfonds Krankenhäuser“? Die Zweckbestimmung des „Sonderfonds Krankenhäuser“ besteht nicht in einem isolierten Förderkonzeptes, sondern ist immanenter Bestandteil aller Förderprogramme und Maßnahmen des Landes für das Gesundheitswesen. 5. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass der „Sonderfonds Krankenhäuser“ in Höhe von 1,6 Mio. € eine adäquate Ergänzung der (pauschalen) Krankenhausförderung in Höhe von 490,7 Mio. € darstellt? Die Krankenhausinvestitionsförderung ist eine gesetzliche Aufgabe nach dem Krankenhausgestaltungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) und hat die dort vorgegebene Zwecksetzung zu beachten. Bei den Mitteln des „Sonderfonds Krankenhäuser“ handelt es sich demgegenüber um eine freiwillige Leistung. Diese Mittel sollen daher nicht die gesetzliche Investitionsförderung, die in Nordrhein-Westfalen pauschaliert erfolgt, ergänzen, sondern nur begleiten.