LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6466 05.08.2014 Datum des Originals: 01.08.2014/Ausgegeben: 08.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2464 vom 7. Juli 2013 des Abgeordneten Jens Kamieth CDU Drucksache 16/6279 Situation der Rechtsmedizin in Nordrhein-Westfalen Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 2464 mit Schreiben vom 1. August 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Justizminister, der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zum 31.12.2001 wurde das Institut für Rechtsmedizin am Uni-Klinikum Aachen geschlossen. Seither übernimmt die Abteilung der Uni-Klinik Köln die rechtsmedizinische Versorgung für den Aachener Raum, einschließlich der Lehre für die Studenten der RWTH Aachen. Wie die Aachener Nachrichten am 03.07.2014 berichteten, ist fraglich, ob sich die damalige Schließung der Aachener Rechtsmedizin für das Land Nordrhein-Westfalen wirtschaftlich gelohnt habe. Infolge der Schließung des Standortes in Aachen seien nämlich z.T. neue Kosten angefallen, wie z.B. Leichentransporte zwischen Aachen und Köln, Fahrten von Dozenten zur RWTH Aachen, etc. Der Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Köln wies in dem o.g. Zeitungsbericht ferner darauf hin, dass die Rechtsmedizin von Seiten der Aachener Polizei – wegen der räumlichen Distanz zu Köln – nur noch „ganz selten“ in Anspruch genommen werde, wenn es um die Untersuchung von Opfern und Leichenfundorten gehe. „Die Polizei hat oft nicht die Zeit und die Mitarbeiter, um ein oder eineinhalb Stunden auf uns zu warten“, so Rothschild. Dies erscheint problematisch, weil nur in der Rechtsmedizin gerichtsfeste Dokumentationen von Gewaltdelikten erstellt werden. In Krankenhäusern oder Arztpraxen werden hingegen lediglich die behandelten Verletzungen dokumentiert. Dies hat zur Folge, dass z.B. Kratzer, Unterblutungen oder Hautabschürfungen, die nicht behandelt wurden, auch LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6466 2 nicht dokumentiert werden, obwohl sie möglicherweise Aufschluss über den Tathergang geben könnten. 1. An welchen Standorten in Nordrhein-Westfalen existieren derzeit Institute für Rechtsmedizin? (Bitte nebst räumlichem Zuständigkeitsbereich der Institute jeweils einzeln auflisten.) Die rechtsmedizinische Versorgung in Nordrhein-Westfalen wird durch die rechtsmedizinischen Institute an den Universitätskliniken Bonn, Düsseldorf, Essen, Köln und Münster sowie das kommunale rechtsmedizinische Institut in Dortmund und das Klinikum Duisburg gewährleistet . Gerichte und Staatsanwaltschaften sind dabei grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung , welche Einrichtung oder welche/n Sachverständige/n sie im Einzelfall mit rechtsmedizinischen Untersuchungen beauftragen. Eine fest geregelte räumliche Zuständigkeit zur Untersuchung von Beweismaterial besteht nicht. Bezirke sind lediglich gebildet worden, um eine geordnete Durchführung gerichtlich oder staatsanwaltschaftlich angeordneter Leichenöffnungen zu gewährleisten. Derzeit übernehmen die o.g. Institute Leichenöffnungen aus den Landgerichtsbezirken des Landes Nordrhein-Westfalen wie folgt:  Bonn: Landgerichtsbezirk Bonn ,  Düsseldorf: Landgerichtsbezirke Düsseldorf, Mönchengladbach und Wuppertal,  Essen: Landgerichtsbezirke Essen und Bochum,  Köln: Landgerichtsbezirke Köln und Aachen,  Münster: Landgerichtsbezirke Münster, Bielefeld, Detmold und Paderborn,  Dortmund: Landgerichtsbezirke Dortmund, Arnsberg, Hagen und Siegen,  Duisburg: Landgerichtsbezirke Duisburg, Kleve und Krefeld. 2. Plant die Landesregierung bis zum Ende der laufenden 16. Wahlperiode die Schließung bzw. Zusammenlegung von Instituten für Rechtsmedizin? An die Schließung oder Zusammenlegung von Instituten für Rechtsmedizin an den Universitätskliniken ist seitens der Landesregierung derzeit nicht gedacht. 3. Wie hat sich die Schließung des Instituts für Rechtsmedizin in der Uni-Klinik Aachen seit dem Jahr 2001 finanziell ausgewirkt? (Bitte Einsparungen und Mehrausgaben jeweils pro Jahr gegenüberstellen.) Ziel der Aufgabe des Instituts für Rechtsmedizin in Aachen im Zusammenhang mit dem Ausscheiden des damaligen Lehrstuhlinhabers war es, die Ressourcen für strukturverbessernde Maßnahmen und die Stärkung der Forschung an der Medizinischen Fakultät einzusetzen. 4. Wie oft wurden in den Jahren 1990 bis 2013 Opfer bzw. Leichenfundorte in/aus Aachen rechtsmedizinisch untersucht? (Bitte Fallzahlen jeweils pro Jahr einzeln angeben.) Regelmäßige Erhebungen über die Anzahl rechtsmedizinischer Untersuchungen (Untersuchungen von Opfern bzw. Leichenfundorten) erfolgen im Geschäftsbereich der Justiz nicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6466 3 Das Universitätsklinikum Köln hat für den Zeitraum 2008 – 2013 folgende Zahlen von Obduktionen mitgeteilt, die durch die Staatsanwaltschaft Aachen veranlasst worden sind: 2008 2009 2010 2011 2012 2013 231 202 264 307 378 416 Eine Differenzierung der Obduktionen nach Auftraggebern in den Vorjahren liegt nicht vor. Entsprechendes gilt für das Universitätsklinikum Aachen für den Zeitraum vor 2002. Statistiken über die Zuordnung der untersuchten Leichenfundorte nach Landgerichtsbezirken wurden und werden an beiden Standorten nicht geführt. Eine – nachträgliche – Erfassung dieser Daten wäre mit vertretbarem Aufwand nicht zu leisten. 5. Wie hoch ist der Anteil von Toten, die in Nordrhein-Westfalen einer rechtsmedi- zinischen Leichenschau unterzogen werden, im Vergleich zu den übrigen Bundesländern ? Erkenntnisse über den Anteil der Toten, die in den übrigen Bundesländern einer Obduktion unterzogen werden, liegen der Landesregierung nicht vor. Der vom Fragesteller gewünschte Vergleich ist daher in der für die Beantwortung Kleiner Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.