LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6469 05.08.2014 Datum des Originals: 01.08.2014/Ausgegeben: 08.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2476 vom 10. Juli 2014 der Abgeordneten Thomas Nückel und Kai Abruszat FDP Drucksache 16/6292 Aufblähung der Verbandsversammlung: Mögliche Probleme beim Verhältnisausgleich beim RVR und den Landschaftsverbänden Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2476 mit Schreiben vom 1. August 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach den Wahlen in den Mitgliedskörperschaften des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zur Bildung der 13. Verbandsversammlung, zeichnet sich ab, dass sich die Größe der Verbandsversammlung verdoppeln wird. Ferner hätten sich beim RVR – wie auch beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe – Konstellationen ergeben können, die die Gesamtsitzzahl in exorbitante Höhen katapultiert hätte. Als Beispiel sei hier die mögliche Wahl eines einzelnen Vertreters der FBI in Dortmund für das Ruhrparlament oder eines Vertreters der Familien -Partei im Kreis Coesfeld für das Westfalenparlament genannt. Zwar sind diese Extremsituationen nicht eingetreten (mit einer möglichen Größe der Verbandsversammlung beim RVR von über 1.800 Sitzen und beim LWL von über 2.500 Sitzen), aber zumindest die Wahl eines UBP-Vertreters im Kreistag Recklinghausen hat zu dem Ergebnis geführt, dass sich die Sitzzahl in der neu zu bildenden Verbandsversammlung der RVR mehr als verdoppelt hat. Nur dem Umstand, dass die bei den Wahlen stärkste Partei (SPD) eine nicht auskömmliche Reserveliste eingereicht hat, ist zu verdanken, dass die 13. Verbandsversammlung „nur“ 138 Mandate aufweist. Dies führt jedoch dazu, dass sich das Kommunalwahlergebnis im Gebiet des RVR in der 13. Verbandsversammlung nicht spiegelbildlich abbildet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6469 2 1. Hat der Grundsatz der Abbildung des Kommunalwahlergebnisses Vorrang vor der Durchführung eines nachgeschalteten Verhältnisausgleiches? 2. Gibt es nach Auffassung der Landesregierung eine Grenze für die Akzeptanz eines Wahlergebnisses, wenn aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit aufgestellte Reservelisten von Parteien bei weitem nicht ausreichen, um die zustehenden Sitze zu besetzen? 3. Wird die mögliche Größe eines Organs entscheidend für das gesetzgeberische Handeln sein? 4. Teilt die Landesregierung die Feststellung, dass sich die aufgeworfenen Wahl- verfahrensfragen nicht nur für den Regionalverband Ruhr, sondern auch für die Landschaftsverbände stellen. 5. Wird die Einführung einer Kappungsgrenze das Problem lösen können? Derzeit überprüfen sowohl der Verbandsausschuss des Regionalverbandes Ruhr als auch die Landschaftsausschüsse der beiden Landschaftsverbände anhand der den Verbänden von den jeweiligen Mitgliedskörperschaften zugeleiteten Ergebnisse der Wahlen in den Mitgliedskörperschaften die Ordnungsmäßigkeit der Wahlen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen und daher ist auch das Ergebnis der Wahlen für die Verbandsversammlungen noch nicht festgestellt. Sobald das Ergebnis der Wahlen festgestellt ist, wird sich die Landesregierung eine Meinung zu den hier gestellten und allen weiteren sich dann konkret stellenden Fragen bilden.