LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6474 05.08.2014 Datum des Originals: 04.08.2014/Ausgegeben: 08.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2458 vom 7. Juli 2014 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/6272 (Neudruck) Ausschluss von Flüchtlingsgruppen bei ko-finanzierten Projekten der Landesregierung Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2458 mit Schreiben vom 4. August 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Bundesangelegenheiten , Europa und Medien und dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In seinem Schreiben vom 27. Mai 2014 machte der Diözesan-Caritasverband auf die Konsequenzen des geplanten Ausschlusses von abgelehnten Asylbewerbern, Personen mit Duldung sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 104a oder § 25 Abs. 5 AufenthaltsG vom Asyl- und Migrationsfonds (AMIF) des BAMF aufmerksam. Im AMIF sollen verschiedene ausgelaufene EU-finanzierte Maßnahmen (EFF, EIF und ERF) weiterfinanziert werden. Vorbemerkung der Landesregierung Mit der Auflage des Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme (SOLID)“ fördert die Europäische Union (EU) seit 2008 Maßnahmen im Bereich Flüchtlingshilfe, Integration und Rückkehrförderung in allen Mitgliedstaaten. Dieses Förderprogramm hat die EU ab 2014 durch den „Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)“ abgelöst. Die o.g. Förderprogramme werden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als EU-zuständige Behörde verwaltet. Die entsprechenden Förderanträge werden LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6474 2 beim BAMF eingereicht, das für seine abschließende Genehmigungsprüfung Stellungnahmen der jeweils betroffenen Ressorts in den Bundesländern einholt. Daher beruhen die in den Anlagen aufgelisteten Daten auf Meldungen des BAMF. In der Zeit, die für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung steht, ist es weder dem für den Europäischen Integrationsfonds (EIF) federführenden Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales noch dem für den Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) und den Europäischen Rückkehrfonds (ERF) federführenden Ministerium für Inneres und Kommunales möglich, eine zusätzliche Abfrage zu eventuellen Ko-finanzierungen weiterer Ressorts für die Jahre 2008 bis 2013 durchzuführen. 1. Welche Projekte, Maßnahmen und Stellen in NRW wurden durch die europäi- schen Fonds 2008 - 2013 finanziert? (Bitte einzeln aufschlüsseln.) Siehe Anlage zu Frage 1. In der dort dargestellten Tabelle sind alle Projekte, Maßnahmen und Stellen in NRW aufgeführt , auch diejenigen, die in den Anlagen zu den Fragen 2., 3. und 4. jeweils als Kofinanzierte aufgelistet sind. 2. Welche Projekte, Maßnahmen und Stellen des EFF in NRW wurden von NRW ko- finanziert? Siehe Anlage zu Frage 2. In der Anlage sind nur die EFF-Projekte benannt, die Haushaltsmittel, die durch das Ministerium für Inneres und Kommunales zur Verfügung gestellt werden, als Ko-finanzierung angeben (s. Vorbemerkung). 3. Welche Projekte, Maßnahmen und Stellen des EIF in NRW wurden von NRW ko- finanziert? Siehe Anlage zu Frage 3. In der Anlage werden nur die EIF-Projekte aufgeführt, die eine Ko-finanzierung von dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales erhalten haben (s. Vorbemerkung). 4. Welche Projekte, Maßnahmen und Stellen des ERF in NRW wurden von NRW ko- finanziert? Siehe Anlage zu Frage 4. In der Anlage sind nur die ERF-Projekte benannt, die Haushaltsmittel, die durch das Ministerium für Inneres und Kommunales zur Verfügung gestellt werden, als Ko-finanzierung angeben (s. Vorbemerkung). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6474 3 5. Welche Einflussmöglichkeiten sieht die Landesregierung, um auf eine Fortführung der Projekte ohne Einschränkungen hinsichtlich des Aufenthaltsstatus von Flüchtlingen hinzuwirken? Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat sich mit Schreiben vom 12.06.2014 an das Bundesministerium des Inneren gewandt, mit der Bitte, die Zielgruppe des Asylbereichs im AMIF nicht anders als die des EFF des Förderjahres 2013 zu definieren. Das Schreiben benennt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Gruppen der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Clearingverfahren, der subsidiär Schutzbefohlenen oder Geduldeten, die ansonsten von den Beratungs- und Betreuungsmöglichkeiten des Asylfonds ausgeschlossen würden. Das MIK hat deutlich gemacht, dass eine solche Konsequenz nicht dem Landesinteresse entspricht. Eine Antwort des BMI liegt bisher nicht vor.