LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6476 05.08.2014 Datum des Originals: 31.07.2014/Ausgegeben: 08.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2448 vom 4. Juli 2014 der Abgeordneten Hendrik Wüst und Rainer Spiecker CDU Drucksache 16/6262 Wann kommt die Evaluation der Novelle der Handwerksordnung von 2004 Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 2448 mit Schreiben vom 31. Juli 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 18. Dezember 2013 hat der Landtag NRW einen gemeinsamen Antrag von CDU, FDP, Grünen und SPD (DS 16/4574) zum Erhalt des Meisterbriefs beschlossen. Der Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, sich für eine umfassende Evaluation der Novelle der Handwerksordnung aus dem Jahr 2004 einzusetzen. Hierbei sollen insbesondere folgende Aspekte der Novelle zu überprüfen:  Auswirkungen auf die Gründung und Strukturentwicklung von Unternehmen des Handwerks  Auswirkungen auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten  Auswirkungen auf die duale Ausbildung 1. Welche Schritte (hat) die Landesregierung seit Beschlussfassung im Landtag unternommen, um die vom Landtag geforderte Evaluierung durchzuführen? Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk steht mit dem zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hierzu in engem Kontakt. Im LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6476 2 Bund-Länder-Ausschuss „Handwerksrecht“ wird das Thema im Zusammenhang mit der Transparenzinitiative der Europäischen Kommission (Mitteilung der Europäischen Kommission „Bewertung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs“ (KOM(2013) 676) diskutiert. 2. Wann wird die Evaluation durchgeführt? Das Bundeswirtschaftsministerium verweist darauf, dass im Zusammenhang mit der Transparenzinitiative der Europäischen Kommission ein Gutachten beim Volkswirtschaftlichen Institut für Mittelstand und Handwerk an der Universität Göttingen in Auftrag gegeben worden ist. Die Ergebnisse des Gutachtens umfassen Analysen über die Entwicklungen der Gründungen und Überlebensraten, über das Ausbildungsverhalten sowie über die Beschäftigungswirkungen nach der Novelle der Handwerksordnung. Die Auswertung dieses Gutachtens steht noch aus. 3. Wann sollen die Ergebnisse der Evaluation vorliegen? Siehe Antwort auf Frage 2.