LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6477 05.08.2014 Datum des Originals: 30.07.2014/Ausgegeben: 08.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2441 vom 26. Juni 2014 der Abgeordneten Hendrik Wüst und Thorsten Schick CDU Drucksache 16/6251 EU-Kommission will flächendeckenden Breitbandausbau über den EFRE fördern Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 2441 mit Schreiben vom 30. Juli 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz , dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Rundschreiben 170/2014 vom 16.04.2014 informiert der Deutsche Landkreistag über den Einsatz der EU-Kommissare Neelie Kroes und Johannes Hahn für eine stärkere Nutzung des EFRE für den Ausbau europäischen Breitbandinfrastruktur. Demnach erkundigt sich die Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung der EU-Kommission derzeit bei den zuständigen Landesministerien, ob Interesse an einer Förderung des flächendeckenden Breitbandausbaus über den EFRE besteht. Eine Förderung des Breitbandausbaus in NRW ist folglich durch den EFRE möglich und durch die EU-Kommission gewünscht. 1. Wann hat die Kommission eine entsprechende Anfrage an die Landesregierung gestellt? 2. Wie hat die Landesregierung auf die Anfrage der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung der EU-Kommission geantwortet? Der Landesregierung liegt dazu keine Anfrage vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6477 2 3. Weshalb behauptet die Landesregierung nach wie vor, dass eine Förderung des flächendeckenden Breitbandausbaus von der Kommission abgelehnt wird? Die Europäische Kommission hat auf Drängen der Länder in der Partnerschaftsvereinbarung mit Deutschland für den EFRE eine begrenzte Förderung des Breitbandausbaus grundsätzlich zugelassen. Diese Förderung erfolgt im Kontext des Ziels „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU“, um gezielt Engpässe und Entwicklungshemmnisse für KMU z.B. aus fehlenden Hochgeschwindigkeitsanschlüssen zu beseitigen. Die Landesregierung hat diese Möglichkeit in ihrem bei der Kommission eingereichten „Operationellen Programm EFRE “ aufgegriffen. Eine Genehmigung wird bis spätestens Herbst dieses Jahres erwartet. Private Haushalte sind allerdings nicht Zielgruppe des wirtschafts- und strukturpolitischen Programms der EFRE-Förderung. Deshalb ist nach den europäischen Vorgaben in den stärker entwickelten europäischen Regionen, wie Nordrhein-Westfalen, eine flächendeckende Förderung des Breitbandausbaus aus dem EFRE nicht möglich.