LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6481 05.08.2014 Datum des Originals: 04.08.2014/Ausgegeben: 08.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2416 vom 30. Juni 2014 der Abgeordneten Holger Ellerbrock, Karlheinz Busen, Henning Höne und Ingola Schmitz FDP Drucksache 16/6195 Windkraft im Wald – Nimmt die Landesregierung Kritik an ihrer Politik überhaupt zur Kenntnis? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2416 mit Schreiben vom 4. August 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Windenergie in Wäldern ruft großen Widerstand hervor. Die Politik der rot-grünen Landesregierung , den Ausbau der Windkraft im Wald unter dem Deckmantel des Klimaschutzes und der regionalen Wertschöpfung zu forcieren und das für die Biodiversität so wichtige und sensible Ökosystem Wald dafür bedenkenlos preiszugeben, lässt die Bürger in NRW häufig fassungslos zurück. Begleitend zur Kritik an konkreten örtlichen Projekten gibt es flächendeckende Proteste. Landesweit gründen sich derzeit Bürgerinitiativen gegen Windkraft im Wald. Im Beteiligungsverfahren der Novelle des Landesentwicklungsplans wurden der Landesregierung massenhaft entsprechende Einwendungen seitens empörter Bürger eingebracht . So haben sich beispielsweise rund 4.000 Bürger mit ihrer Unterschrift gegen die geplante Errichtung von Windkraftanlagen im Münsterwald bei Aachen gewandt. Möglich wurde die Ausweisung von Windenergiestandorten im Flächennutzungsplan durch die Genehmigung der rot-grünen Landesregierung zur Zielabweichung der Flächennutzungsplanänderung vom geltenden Landesentwicklungsplan. In diesem Zusammenhang wurden die rund 4.000 Unterschriften der Präsidentin des Landtags am 20. Juni 2013 durch die „Bürgerinitiative zur Rettung des Münsterwaldes“ überreicht. Auch die Landesregierung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6481 2 wurde hiervon mehrfach in Kenntnis gesetzt (zuletzt im Rahmen der Zuschriften 16/298, 16/320 sowie einer Petition). In diesem Lichte trifft die Antwort der Landesregierung auf Frage 5 der Kleinen Anfrage 1916 der Fragesteller Karlheinz Busen und Henning Höne auf Unverständnis. Auf die Frage: „In welchen Kommunen gibt es Protest wie zum Beispiel Ratsresolutionen gegen im Bau befindliche oder geplante bzw. genehmigte Windräder auf Waldflächen?“ wurde folgende Antwort gegeben: „Der Landesregierung liegen verschiedene Resolutionen zur Windenergieplanung aus zwei ostwestfälischen Landkreisen vor, die sich jedoch allgemein mit dem Ausbau der Windenergie befassen. Ratsresolutionen gegen den Bau von Windenergieanlagen speziell im Wald liegen der Landesregierung nicht vor. Es haben sich einige Bürger gegen die Konzentrationszonen auf Waldflächen im Flächennutzungsplan der Stadt Aachen gewandt. Weiterhin liegt die Kleine Anfrage 1954 vor.“ 1. Ist die Landesregierung der Ansicht, bei dem von rund 4.000 Personen durch Unterschriften bekräftigten Protest gegen die Ausweisung von Windkraftkonzentrationsflächen im Münsterwald handelt es sich lediglich um „einige Bürger“ im Sinne der Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 1916? 2. Hat die Landesregierung die Bürgereinwendungen gegen die Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens überhaupt zur Kenntnis genommen? 3. Mit welchem Gewicht hat sie diese Einwendungen bei ihrer Ab- wägungsentscheidung berücksichtigt? Nach § 16 Landesplanungsgesetz kann von Zielen der Raumordnung im Einzelfall in einem besonderen Verfahren abgewichen werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist. In einem Zielabweichungsverfahren prüft die Landesplanungsbehörde, ob die vorgenannten gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Das betreffende Zielabweichungsverfahren wurde durch die Landesplanungsbehörde im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Ministerien und im Benehmen mit dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landtags durchgeführt . Dabei wurden vorliegende Einwendungen einbezogen. Im Ergebnis lagen beim angesprochenen Zielabweichungsverfahren die gesetzlichen Voraussetzungen für die beantragte Zielabweichung vor. Nachdem der Wirtschaftsausschuss des Landtages das Benehmen hergestellt hatte, wurde der Antrag von der Staatskanzlei als Landesplanungsbehörde positiv beschieden. Bei der Antwort der Landesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 1916 der Abgeordneten Karlheinz Busen und Henning Höne (LT-Drs. 16/5367) war eine Wertung der Bürgereinwendungen gegen die Ausweisungen von Windkraftkonzentrationszonen im Münsterwald nicht geboten und auch nicht beabsichtigt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6481 3 4. Ist die Landesregierung, als Sachwalterin für eine unvoreingenommene Abwägung und Ausgleich der widerstreitenden Belange, der Ansicht, mit der Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 1916 ausreichend dokumentiert zu haben, dass sie sich mit den Einwendungen hinreichend auseinandergesetzt und zu einem vertretbaren Abwägungsergebnis gekommen ist? Frage 5 der Kleinen Anfrage 1916 wurde aus Sicht der Landesregierung sachgerecht beantwortet . 5. Wie viele Einwender haben sich gegen die von der Landesregierung geplante Waldinanspruchnahme für die Windkraft (Ziel 7.3-3) im Beteiligungsverfahren zur Novelle des Landesentwicklungsplans ausgesprochen? Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein -Westfalen haben sich etwa 420 Stellungnahmen mit dem Ziel 7.3-3 befasst, welches unter anderem die Voraussetzung für eine Waldinanspruchnahme für die Windenergienutzung regelt. Von den 420 Stellungnahmen entfallen etwa 130 auf institutionelle Beteiligte wie Kommunen, Verbände und Vereine; unter diesen gibt es sowohl befürwortende als auch ablehnende Meinungen zur Waldinanspruchnahme für die Windenergienutzung. Etwa 290 der 420 Stellungnahmen lassen sich Bürgerinnen und Bürgern zuordnen, die eine Inanspruchnahme von Waldflächen für die Windenergienutzung ablehnen. Weiterhin sind der Landesplanungsbehörde im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Unterschriftenlisten und vorgedruckte Postkarten übermittelt worden, mit denen insgesamt ca. 800 Bürgerinnen und Bürger ihre Ablehnung zur Nutzung von Waldflächen für die Windenergienutzung mitteilen.