LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6482 05.08.2014 Datum des Originals: 04.08.2014/Ausgegeben: 08.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2449 vom 7. Juli 2014 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/6263 Absehbare Mehrbelastungen der kommunalen Haushalte durch Veränderungen im Programm „Jedem Kind ein Instrument“? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 2449 mit Schreiben vom 4. August 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Jahr 2007 wurde von der Kulturstiftung des Bundes, dem Land Nordrhein-Westfalen und der Zukunftsstiftung Bildung unter Beteiligung der Kommunen im Ruhrgebiet, privater Förderer und den teilnehmenden Familien das Programm „Jedem Kind ein Instrument“ als Kooperationsprojekt der Kulturhauptstadt Ruhr.2010 initiiert. Gemäß den Programmstandards, die seit dem Schuljahr 2011/2012 gelten, sollen besonders Kinder aus bildungsfernen oder finanzschwachen Familien durch gezielte Ansprache und entsprechende Fördermöglichkeiten für eine Teilnahme gewonnen werden. Durch das Programm sollen im besonderen Grundschulen über die beteiligten Musikschulen einbezogen werden, die in Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf liegen, solange eine flächendeckende Umsetzung im Programmgebiet noch nicht erreicht ist. In einer Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage (Drs.-Nr. 16/1328 „Welche Zukunft hat das Projekt „Jedem Kind ein Instrument“) erläutert die Landesregierung, dass das Projekt „JeKi“ über das Jahr 2012 hinaus fortgeführt wird. Ferner wird ausgeführt, dass die Landesregierung Vorsorge getroffen hat, mit dem das JeKi-Projekt im Ruhrgebiet auf eine solide Basis gestellt worden ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6482 2 Wie inzwischen bekannt wurde, hat der Stiftungsrat beschlossen, mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 in Nordrhein-Westfalen ein verändertes Programm einzuführen. Etliche Kommunen im Ruhrgebiet tragen sich nun mit der Sorge, dass mit dieser Programmveränderung die Arbeit der vergangenen sieben Jahre zunichte gemacht wird. Vorbemerkung der Landesregierung Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass eine Ausweitung des Projekts „Jedem Kind ein Instrument“ auf ganz Nordrhein-Westfalen in der ursprünglichen Ausrichtung des Projekts und der aktuellen finanziellen Lage nicht leistbar ist. Tatsache ist, dass die damalige CDU/FDP- Landesregierung es versäumt hatte, für eine angekündigte Erweiterung des Programms auf ganz Nordrhein-Westfalen entsprechende Mittel einzuplanen und, so habe ich es bereits in der Kleinen Anfrage 501 erläutert, auch den Betrieb des laufenden Programms nicht abgesichert hatte, da die veranschlagten Sponsorengelder nicht eingeworben wurden. Deshalb hat die jetzige Landesregierung die Mittel von 7,34 Mio. € im Jahr 2010 auf 10,74 Mio. € im Jahr 2014 (Kapitel 07 050 Titel 633 60 UT 4 und Titel 685 60) aufgestockt. Vor diesem Hintergrund sollte das Projekt „Jedem Kind ein Instrument“ überprüft werden. Weiterhin wurde im Koalitionsvertrag festgestellt, dass ein Konzept für NRW entwickelt werden soll, das auf den vielfältigen Ansätzen im Land aufbaut. Bereits in der angeführten Antwort zur Kleinen Anfrage 501 (LT-Drs. 16/1328) habe ich dargestellt , dass es zu strukturellen Modifizierungen und inhaltlichen Weiterentwicklungen kommen wird, in denen die Erfahrungen aus den Jahren der Programmdurchführung berücksichtigt werden. 1. Wie soll das Programm „Jedem Kind ein Instrument“ ab dem Schuljahr 2015/16 ausgestaltet werden? Hierzu wird die Landesregierung voraussichtlich nach der Sommerpause eine Entscheidung treffen. Über die möglichen Programmmodifikationen hat bisher nur der Stiftungsrat beraten. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die folgenden Fragen wie folgt: 2. Ist es richtig, dass ab dem Schuljahr 2015/16 die Landesförderung auf zwei Jahre (statt bisher vier Jahre) gekürzt werden soll? 3. Ist es richtig, das die Landesregierung die Erstattung der Sozialbefreiung, die es im dritten und vierten Schuljahr für Kinder aus bildungsfernen oder finanzschwachen Familien gibt, streichen will? 4. Wird es eine Sonderregelung bei den Sozialbefreiungen für den künftigen „JeKi“- Anschluss nach den zwei landesgeförderten Jahren geben? 5. Wie gedenkt die Landesregierung, die seit langem bekannten und immer wieder vorgetragenen Probleme der Kommunen im Ruhrgebiet in angemessener Weise zu berücksichtigen? Der Stiftungsrat empfiehlt, Spielräume für ein Angebot musikalischer Grundbildung auch außerhalb des Ruhrgebietes entstehen zu lassen. Eine Kürzung der Landesförderung für das Programm insgesamt ist nicht geplant und die Teilhabe aller Kinder ohne soziale Einschränkung während der Programmlaufzeit soll ein wichtiges Prinzip bleiben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6482 3 Mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen des Ruhrgebiets stehe ich in einem intensiven Dialog hinsichtlich der angedachten Vereinbarungen und deren möglicher Auswirkungen.