LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6483 05.08.2014 Datum des Originals: 04.08.2014/Ausgegeben: 08.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2465 vom 7. Juli 2014 des Abgeordneten Jens Kamieth CDU Drucksache 16/6280 Senioren im Strafvollzug Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 2465 mit Schreiben vom 4. August 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Weil die Zahl älterer Häftlinge ansteigt, wurde in der JVA Detmold im Jahr 2008 eine Station für Senioren eingerichtet. In dem Konzeptpapier ihrer „Lebensälterenabteilung“ schrieb die JVA Detmold damals, dass sich der Anteil der Gefangenen, die älter als 55 Jahre sind, von 1994 bis 2008 etwa verfünffacht habe. Dieses Konzeptpapier ist inzwischen fast acht Jahre alt. 1. Wie hat sich die Anzahl der Strafgefangen, die das sechzigste Lebensjahr voll- endet hatten, in Nordrhein-Westfalen von 1990 bis 2013 entwickelt? (Bitte jeweils zum Stichtag 31.12. in absoluten Zahlen und Anteil an der Gesamtzahl aller Strafgefangenen angeben.) Im Beobachtungszeitraum von 1990 bis 2013 ist die Anzahl der Gefangenen (Strafgefangene und Sicherungsverwahrte), die das sechzigste Lebensjahr vollendet hatten, von 141 (1,3%) auf 505 (3,5%) gestiegen. Der Höchstwert während dieses Zeitraums betrug 528 Gefangene im Jahre 2009; seither sind die Zahlen geringfügig, aber stetig zurückgegangen: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6483 2 Jahr* Gesamt davon 60 J. u. älter davon 60 J. u. älter Anzahl Anzahl in % 1990 11055 141 1,3% 1991 10429 121 1,2% 1992 10766 130 1,2% 1993 11046 145 1,3% 1994 11645 162 1,4% 1995 11851 165 1,4% 1996 11948 203 1,7% 1997 12337 189 1,5% 1998 13560 238 1,8% 1999 14010 267 1,9% 2000 14145 320 2,3% 2001 14142 312 2,2% 2002 14125 334 2,4% 2003 14450 363 2,5% 2004 14402 395 2,7% 2005 14345 420 2,9% 2006 15127 462 3,1% 2007 15415 507 3,3% 2008 15227 484 3,2% 2009 15267 528 3,5% 2010 15190 526 3,5% 2011 15115 517 3,4% 2012 14754 506 3,4% 2013 14473 505 3,5% * Stichtag ist jeweils der 31.03. d. J., entsprechende Daten für den 31.12. d. J. liegen nicht vor. 2. Wie viele Lebensälterenabteilungen gibt es derzeit im nordrhein-westfälischen Strafvollzug? (Standorte bitte inkl. Anzahl der jeweils verfügbaren Haftplätze angeben .) Zur Beantwortung wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen: Justizvollzugsanstalt Haftplatzkapazität Vollzugsform Attendorn 24 offener Vollzug Bielefeld-Senne 49 offener Vollzug Castrop-Rauxel 9 offener Vollzug Detmold 22 geschlossener Vollzug Rheinbach 6 geschlossener Vollzug LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6483 3 3. Welche Mittel stellt die Landesregierung hierfür zur Verfügung? In der Budgeteinheit Justizvollzug (0470) wird die Gesamtausgabenbudgetierung gemäß § 25 Abs. 2 Haushaltsgesetz 2014 (EPOS.NRW) praktiziert. Dem entsprechend werden den einzelnen Justizvollzugseinrichtungen Gesamtausgabenbudgets für Sach- und Personalausgaben zur Verfügung gestellt. Haushaltsmittel für lebensältere Gefangene werden dabei nicht gesondert ausgewiesen. 4. Wie wird sich die Anzahl bzw. der Anteil von Strafgefangenen, die das sechzigste Lebensjahr vollendet haben, in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2020 entwickeln ? Nach den Schätzwerten des Prognosemodells wird die Zahl der Gefangenen, die das sechzigste Lebensjahr vollendet haben, nach geringfügigem Anstieg in den nächsten Jahren bis 2020 voraussichtlich auf 471 sinken. Die Gesamtzahl der Lebensälteren entspricht dann einem Anteilswert von 3,6% bezogen auf alle Gefangenen. 5. Wie geht die Landesregierung mit der sich ändernden Altersstruktur der Strafge- fangenen um? In den Justizvollzugsanstalten Nordrhein-Westfalens werden lebensältere Gefangene grundsätzlich gemeinsam mit jüngeren Inhaftierten untergebracht, da das Lebensalter von Inhaftierten keinen Anknüpfungspunkt für spezielle Behandlungserfordernisse darstellt. Diese Verfahrensweise entspricht den Empfehlungen des Europarates. Auch im Falle der Unterbringung auf einer Abteilung für Lebensältere wird die Anbindung an andere Abteilungen und damit insbesondere der Kontakt zu Inhaftierten anderer Altersgruppen unterstützt und gefördert . Unabhängig hiervon werden die besonderen Bedürfnisse der lebensälteren Gefangenen im Rahmen der individuellen Vollzugsplanung in der jeweiligen Verbüßungsanstalt umfassend berücksichtigt.