LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6488 05.08.2014 Datum des Originals: 05.08.2014/Ausgegeben: 08.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2477 vom 10. Juli 2014 der Abgeordneten Kai Abruszat, Ernst-Ulrich Alda und Ralph Bombis FDP Drucksache 16/6293 Kommunale Wirtschaftsförderung und „MobiPro-EU“ – was sagt die Landesregierung ? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 2477 mit Schreiben vom 5. August 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister , der Ministerin für Schule und Weiterbildung, der Ministerin für Bundesangelegenheiten , Europa und Medien, der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Einer der wesentlichen Schwerpunkte kommunaler Wirtschaftsförderung besteht im Netzwerk mit zahlreichen anderen Akteuren wie zum Beispiel der Arbeitsverwaltung und den Kammern darin, Maßnahmen zu entwickeln und Ideen zu bündeln, den allseits beklagten Fachkräftebedarf in insbesondere mittelständischen Unternehmen sicherzustellen. Nur so bleibt dauerhaft eine Wertschöpfung auf kommunaler Ebene möglich. Leider kann oftmals dieser Fachkräftebedarf vor Ort nur gesichert werden, wenn zum Beispiel ausbildungsinteressierte Jugendliche oder arbeitsuchende junge Fachkräfte auch aus der EU in bestimmte sogenannte Engpassberufe integriert werden. Deshalb unterstützt der Bund mit seinem Programm „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa“ (MobiPro-EU) dieses Ziel. Kommunale Wirtschaftsförderung besteht auch darin, auf die Möglichkeiten und Perspektiven solcher Förderprogramme hinzuweisen. Ausweislich der auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einzusehenden, sogenannten „Förderdatenbank “, die über die Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU informiert, „werden (derzeit) keine Förderanträge mehr angenommen“. Weiter heißt es dort: „Mitte des Jahres 2014 sollen weitere Informationen für das Jahr 2015 bekannt gegeben LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6488 2 werden“. Bereits seit Anfang April 2014 konnten keine Förderanträge mehr angenommen werden, da die vorgesehenen Mittel bereits ausgeschöpft sind. Die Bedeutung dieses Programms auch für die kommunale Wirtschaftsförderung kann man auch daraus ableiten, dass bis Ende März 2014 rund 9.000 Menschen aus der EU eine Förderung aus diesem Sonderprogramm beantragt haben sollen. Vorbemerkung der Landesregierung MobiPro-EU ist ein Bundesprogramm, das durch die Bundesregierung gesteuert und umgesetzt wird. Die Landesregierung ist an der Abwicklung und Umsetzung nicht beteiligt. Mit MobiPro-EU setzt die Bundesregierung zur Linderung des Fachkräftebedarfs auf die Anwerbung und den Zuzug ausländischer Fachkräfte. Die Landesregierung begrüßt die Tatsache, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Einwanderungsland ist, sich die Bundesregierung zu diesem Fakt bekennt und als zuständiger Gesetzgeber in diesem Bereich ein liberales Zuwanderungsrecht geschaffen hat. Ziel der Landesregierung ist es, eine Atmosphäre zu schaffen, in der eine ehrliche und faire Willkommenskultur für Migrantinnen und Migranten entstehen kann. Dennoch kann der Zuzug von Migrantinnen und Migranten von außen nur ein Mosaikstein in der Gesamtstrategie der Fachkräftesicherung sein. In Nordrhein-Westfalen ist der Fachkräftemangel branchen- und regionsbezogen spürbar. Eine landesweite allgemeine Mangelsituation besteht derzeit nicht. Die Landesregierung trägt diesem Phänomen durch die Ausgestaltung der Fachkräfteinitiative und des Fachkräfteprogramms Rechnung. Lösungsansätze für den Fachkräftemangel können nach Ansicht der Landesregierung nur vor Ort im Zusammenspiel aller Akteure erreicht werden. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, die regionalen Akteure bei der Entwicklung von passgenauen und individuellen Ansätzen zu unterstützen und hat dazu entsprechende Mittel bereitgestellt. Selbstverständlich betrifft dies auch regionale Ansätze, die die Beteiligung von Zuwanderinnen und Zuwanderern ins Zentrum setzen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Kultusseite der Länder als Dualer Partner nicht in die Erarbeitung und Umsetzung der Förderricht-linien von „MobiPro-EU“ einbezogen wurde . Dadurch ergaben bzw. ergeben sich erhebliche Umsetzungsprobleme in den Ländern bzgl. der Beschulung der Auszubildenden, da diese Jugendlichen einen Anspruch auf Teilnahme am Berufsschulunterricht haben, aber nur über unzureichende Sprachkenntnisse verfügen. 1. Welchen Stellenwert hat das Sonderprogramm „MobiPro-EU“ aus Sicht der Lan- desregierung für die Sicherung des Fachkräftebedarfs der Unternehmen im Zusammenhang mit der kommunalen Wirtschaftsförderung? Wie bereits in der Vorbemerkung angesprochen, hält es die Landesregierung für erforderlich, im Kampf gegen den Fachkräftemangel aktiv einzugreifen und sich nicht nur auf Aktivitäten der Bundesebene zu verlassen. Insofern hat die Landesregierung mit der Fachkräfteinitiative und dem Fachkräfteprogramm die Entwicklung eigener innovativer, passgenauer und regionsbezogener Lösungsansätze ins Zentrum ihrer Aktivitäten gestellt. MobiPro-EU ist ein von diesen Aktivitäten unabhängiges Sonderprogramm, das die Initiativen der Landesregierung flankiert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6488 3 2. Wie viele Anträge nach dem Sonderprogramm „MobiPro-EU“ konnten bislang zur Erfüllung des Arbeitskräftebedarfs in Nordrhein-Westfalen bewilligt werden (bitte aufschlüsseln nach Anträgen insgesamt und Anträgen ab Januar 2014 bis zum Aufnahmestopp für Neuanträge zum 1.4.2014). Die Bundesregierung ist Träger des Sonderprogramms MobiPro-EU. Die Bewilligung erfolgt nicht über die Länder. Eigene Zahlen liegen der Landesregierung nicht vor. Daher muss sich die Landesregierung auf die Zahlen der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAB) als bewilligende Stelle stützen. Danach sollen im Jahr 2013 insgesamt 4.140 Menschen gefördert worden sein. Rund 250 Personen sollen nach Angaben der ZAB eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle in NordrheinWestfalen angestrebt haben. Da das Verfahren bis zu 8 Antragstellungen innerhalb eines Förderfalls einer Einzelperson notwendig macht, seien insgesamt 16.960 Anträge im Jahr 2013 gestellt worden. Knapp 5 % dieser Anträge (rund 800) seien von Personen gestellt worden, die eine Ausbildung oder Tätigkeit in NRW angestrebt haben. Darüber hinaus sind der Landesregierung keine Zahlen bekannt. 3. Ist es zutreffend, dass die Landesregierung keine eigenen Haushaltsmittel auf- wenden wird, um das auch für die kommunale Wirtschaftsförderung bedeutsame gestoppte Sonderprogramm „MobiPro-EU“ weiterzuführen? Die Landesregierung hat eigene Ansätze zur Bekämpfung des regionalen und branchenspezifischen Fachkräftemangels in Nordrhein-Westfalen geschaffen und stellt dazu entsprechende Mittel bereit. Diese Strategie berücksichtigt die spezifischen Rahmenbedingungen in Nordrhein-Westfalen. Eine ersatzweise Weiterführung des Sonderprogramms der Bundesregierung erübrigt sich insofern. 4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor, in welchem Umfang ab dem Jahre 2015 per anno Antragsstellungen möglich sind, die auch von kommunalen Wirtschaftsförderern in Nordrhein-Westfalen beworben werden können? Wie bereits ausgeführt, handelt es sich bei MobiPro-EU um ein Sonderprogramm der Bundesregierung . Insofern kann zu dieser Frage seitens der Landesregierung keine Antwort gegeben werden. 5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, dass es bereits nach NRW eingereiste Antragsteller aus EU-Mitgliedsstaaten gibt, die derzeit Kurse und Praktika besuchen, aber ohne Förderung dastehen. Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor, da die Bundesregierung keine Berichtspflicht gegenüber den Ländern vorsieht.