LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6489 05.08.2014 Datum des Originals: 05.08.2014/Ausgegeben: 08.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2496 vom 4. Juli 2014 des Abgeordneten Oskar Burkert CDU Drucksache 16/6320 Welche Auswirkungen hat die Haushaltssperre für Ausgaben des Landes NordrheinWestfalen im Einzelplan 15? Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 2496 mit Schreiben vom 5. August 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Besoldungsanpassung wurde eine Haushaltssperre verhängt, die zu einer Beschränkung von freiwilligen Zahlungen führt. Welche Leistungen, die im Einzelplan 15 dargestellt sind, werden aufgrund der Haushaltssperre nicht zur Auszahlung kommen (aufgelistet nach Titeln)? Diese Frage kann ganz konkret erst in den nächsten Wochen beantwortet werden. Mit Blick auf die Struktur des MGEPA-Haushalts mit einem großen gesetzlich gebundenen Ausgabenblock unterliegen die Ausgaben des Einzelplans 15 zunächst einmal größtenteils nicht der Haushaltssperre; dies trifft insbesondere für die Krankenhausförderung, die Betriebskosten des Maßregelvollzugs und die Zuschüsse an die Stiftung Wohlfahrtspflege zu. Darüber hinaus fällt die Weiterführung bestehender, schon bisher gewährter Betriebs- und Personalkostenzuschüsse nicht unter die Haushaltssperre. Hierzu zählt u.a. auch die Förderung der Altenpflegeausbildung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6489 2 Nach einer ersten zunächst einmal überschlägigen Prüfung wird grundsätzlich ein Betrag in einer Größenordnung von rd. 90,0 Mio. € meines Haushalts von der Sperre betroffen sein, der sich ganz wesentlich auf die Fördermaßnahmen und die Verwaltungsausgaben des Geschäftsbereichs aufteilt. Da im ersten Halbjahr für Fördermaßnahmen bereits ein Großteil der Bewilligungen ausgesprochen wurde und bei den Verwaltungsausgaben vor allem die vertraglich festliegenden Mietausgaben in Abzug zu bringen sind, reduziert sich der Betrag um etwas mehr als die Hälfte. Es wird jetzt geprüft, für welche Einzelprojekte eine Einwilligung des Finanzministeriums im Sinne einer Ausnahmegenehmigung von der Haushaltssperre eingeholt werden muss. Wann es hierzu abschließende Entscheidungen geben wird, kann derzeit nicht abgeschätzt werden . Einige Projekte u.a. zur altersgerechten Quartierentwicklung können bis auf weiteres nicht durchgeführt werden.