LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6492 06.08.2014 Datum des Originals: 05.08.2014/Ausgegeben: 11.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2490 vom 15. Juli 2014 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/6314 Haushaltskontrolle: Weihnachts- und Urlaubsgeld für die Beamten des Landes – welche Auswirkungen sind für den Landeshaushalt durch das schwebende Verfassungsgerichtsverfahren in Karlsruhe zu erwarten? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2490 mit Schreiben vom 5. August 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit dem Jahr 2009 ist beim Bundesverfassungsgerichtshof in Karlsruhe eine Klage über die Zulässigkeit der Kürzungen bei Sonderzahlungen von Beamten in Nordrhein-Westfalen anhängig . Geprüft werde soll dabei, ob die bereits ab 2003 vorgenommenen Kürzungen beim Weihnachtsgeld und die komplette Streichung des Urlaubsgeldes verfassungskonform sind. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus. Werden die Einschnitte bei den Beamten als verfassungskonform angesehen, sind keine Auswirkungen auf den Landeshaushalt ersichtlich. In der jüngeren Vergangenheit wurde die Haushaltsplanung des Landes für das Jahr 2014 und folgende Makulatur, weil der Verfassungsgerichtshof Nordrhein -Westfalen das „Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“ als verfassungswidrig eingestuft hat. Die daraus möglicherweise erwachsenden Mehrausgaben im Haushaltsjahr 2014 haben den Finanzminister dazu veranlasst, eine Haushaltssperre nach §41 Landeshaushaltsordnung zu verhängen. Ein solches Szenario sollte sich im Fall einer erneuten negativen Beurteilung eines Landesgesetzes durch ein Verfassungsgericht möglichst nicht wiederholen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6492 2 Vor dem Hintergrund der noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtshofs über die Zulässigkeit der Kürzungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld frage ich die Landesregierung: 1. Wie begründet die heutige Landesregierung die Verfassungskonformität der durchgeführten Kürzungen bei den Sonderzahlungen der Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen? Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 14. Oktober 2009 (2 BvL 10/09) festgestellt, dass die Kürzungen der Sonderzahlung und der Wegfall des Urlaubsgelds für Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen rechtmäßig waren. Bei den aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren zur Amtsangemessenheit der Besoldung der nordrhein-westfälischen Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter in den Jahren 2003 und 2004 handelt es sich um vier Vorlageverfahren des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2009, die sich auf mehrere Rechtsänderungen im Beamtenbereich bis zum Jahr 2004 insgesamt beziehen. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Besoldung in den fraglichen Jahren trotz der Kürzungen bei der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld) insgesamt verfassungsgemäß ist. 2. Welche Einsparungen sind seit dem Jahr 2003 durch die zur Diskussion stehen- den Maßnahmen realisiert worden? Beim Land sind durch die Kürzungen der Sonderzuwendung bzw. Sonderzahlung und durch den Wegfall des Urlaubsgelds für Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Zeitraum von 2003 bis 2012 insgesamt rd. 8,8 Mrd. Euro eingespart worden. Für das Jahr 2013 werden entsprechende Werte derzeit ermittelt; gesicherte Zahlen liegen noch nicht vor. 3. Welche finanziellen Auswirkungen auf den aktuellen Haushalt 2014 und den Haushalt 2015 hätte eine komplette Rücknahme der Kürzungen bei den Sonderzahlungen ? Unter der - aus Sicht der Landesregierung äußerst unrealistischen - Annahme, dass die Sonderzuwendung (sog. Weihnachtsgeld) und das Urlaubsgeld wieder in der Höhe des Jahres 2002 gewährt werden würden, wäre mit Mehraufwendungen für den Landeshaushalt - auf heutiger Basis - von rd. 1,1 Mrd. Euro jährlich zu rechnen. 4. Ist im Falle einer Niederlage vor dem Bundesverfassungsgerichtshof mit einer erneuten Haushaltssperre zu rechnen? 5. Wurde durch die Landesregierung – auch im Sinne der vorsorgenden Finanzpoli- tik von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft - Vorsorge im Haushalt 2014 für mögliche Mehrausgaben aufgrund einer negativen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtshofs getroffen? Die Landesregierung geht davon aus, dass ihre Rechtsauffassung vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wird. Vor diesem Hintergrund wäre es nicht sachgerecht, den Beitrag zur LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6492 3 Haushaltskonsolidierung über mehr als ein Jahrzehnt nicht zu realisieren und stattdessen in anderer Form als Ausgabe im Haushalt zu etatisieren.