LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6494 06.08.2014 Datum des Originals: 05.08.2014/Ausgegeben: 11.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2445 vom 4. Juli 2014 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/6255 „Lenkungsausschuss“ für Kloster Corvey – was sagt die Landesregierung? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2445 mit Schreiben vom 5. August 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Anerkennung von Kloster Corvey als Weltkulturerbe hat im Kreis Höxter zu Überlegungen geführt, welche weiteren Entwicklungsschritte getätigt werden müssen. Der Landrat des Kreises Höxter hat sich ausweislich eines Presseberichtes im Westfalen Blatt/Höxtersche Zeitung vom 24.06.2014 für die Bildung eines sogenannten „Lenkungsausschusses“ ausgesprochen . Dieser solle „in Absprache mit dem Städtebauministerium des Landes NRW zügig gebildet“ werden und „bei der Vergabe von Fördermitteln die Interessen der Öffentlichkeit“ berücksichtigen. Nach Meinung des Landrates sollen einem solchen „Lenkungsausschuss“ als Mitglieder „Vertreter der öffentlichen Hand von der kommunalen bis zur Landesebene angehören“. 1. Hat die Landesregierung die Absicht, einen wie aus der Vorbemerkung hervor- gehenden „Lenkungsausschuss“ einzurichten? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6494 2 2. Wenn die Frage zu 1 mit Ja beantwortet wird: Welche Institutionen beziehungsweise Personen sollten aus Sicht der Landesregierung eine Mitgliedschaft in einem solchen „Lenkungsausschuss“ erhalten? Ein Lenkungsausschuss zur strategischen Steuerung der weiteren Entwicklung der Welterbestätte „Das Karolingische Westwerk und die Civitas Corvey“ ist sinnvoll. Die Landesregierung unterstützt die örtlichen Träger des Projektes gerne im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Einrichtung einer solchen Institution. Die für das Projekt Verantwortlichen vor Ort sollten auch für die Zusammenstellung eines Lenkungskreises verantwortlich zeichnen. 3. Welche Rechtsnormen liegen der etwaigen Bildung eines „Lenkungsausschus- ses“ zu Grunde? Dem Instrument eines Lenkungsausschusses liegt keine bestimmte Rechtsform zugrunde. 4. Welche Kriterien legt das Land NRW bei der Vergabe von Fördermitteln für Cor- vey als Weltkulturerbe zu Grunde? Fördermittel können beim Vorliegen prüffähiger Förderanträge nach Maßgabe der jeweiligen Förderbestimmungen/-richtlinien und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden. 5. Unter Bezug auf die Äußerung des Landrates des Kreises Höxter gemäß Vorbe- merkung zu dieser Frage: Wie stellt sich die Landesregierung bei der Vergabe von Fördermitteln die „Berücksichtigung der Interessen der Öffentlichkeit“ vor? Die Landesregierung erläutert nicht Aussagen Dritter.