LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6505 07.08.2014 Datum des Originals: 07.08.2014/Ausgegeben: 12.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2495 vom 4. Juli 2014 des Abgeordneten Oskar Burkert CDU Drucksache 16/6319 Welche Auswirkungen hat die Haushaltssperre für Ausgaben des Landes NordrheinWestfalen im Einzelplan 11? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 2495 mit Schreiben vom 7. August 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Besoldungsanpassung wurde eine Haushaltssperre verhängt, die zu einer Beschränkung von freiwilligen Zahlungen führt. Welche Leistungen, die im Einzelplan 11 dargestellt sind, werden aufgrund der Haushaltssperre nicht zur Auszahlung kommen (aufgelistet nach einzelnen Titeln)? Der Haushalt des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales besteht aus einem großen gesetzlich gebundenen Ausgabenblock sowie gemeinschaftlich finanzierter Ausgaben (insbesondere EU-Programme), die nicht der Haushaltssperre unterliegen. Hierzu zählen insbesondere die Weiterleitung der Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach SGB II und an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII sowie die Erstattung der Fahrgeldausfälle an Nahverkehrsunternehmen für die Beförderung von Menschen mit Behinderungen nach SGB IX. Darüber hinaus fällt die Weiterführung bestehender, schon bisher gewährter Betriebs- und Personalkostenzuschüsse nicht unter die Haushaltssperre. Hierzu zählen u.a. die Förderung der Kommunalen Integrationszentren und der Integrationsagenturen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6505 2 Ferner wurde im 1. Halbjahr bereits ein Großteil an Fördermitteln gebunden (z.B. durch Bewilligungsbescheide , Vorbelastungen aus den Vorjahren). Gleiches gilt für den Bereich der Verwaltungsausgaben, auch hier handelt es sich zum Teil um vertraglich gebundene Mittel (z.B. Mietausgaben) bzw. bereits getätigte Beschaffungen und Gebäudebewirtschaftungsausgaben . Ob darüber hinaus Ausnahmen durch das Finanzministerium notwendig und möglich sind, wird zu gegebener Zeit zu diskutieren sein. Wann es hierzu abschließende Entscheidungen geben wird, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Insoweit sind aktuell keine belastbaren Angaben möglich, welche Leistungen des Einzelplans 11 durch die Haushaltssperre nicht zur Auszahlung kommen.