LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6506 07.08.2014 Datum des Originals: 07.08.2014/Ausgegeben: 12.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2467 vom 7. Juli 2014 des Abgeordneten Josef Hovenjürgen CDU Drucksache 16/6282 Gutachten über die Risiken für die Trinkwasserversorgung im Ruhrgebiet durch den eingelagerten Giftmüll in Steinkohlenbergwerken der RAG Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2467 mit Schreiben vom 7. August 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Juli 2013 berichtete das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ über zwei Gutachten des Wasserexperten und ehemaligen Abteilungsleiter im NRW-Umweltministerium, Harald Friedrich , sowie des Geologen, Peter Carls, zu Giftmülleinlagerungen in stillgelegten Bergwerken der RAG. Demnach sind in den 1980er und 1990er Jahren mehr als 500.000 Tonnen hochtoxischer Sondermüll in stillgelegten Stollen unter dem Ruhrgebiet eingelagert worden. Die Gutachten gehen von einer massiven Gefahr für die Trinkwasserversorgung im Ruhrgebiet aus, wenn durch das Ansteigen des Grundwasserspiegels, die eingelagerten Giftstoffe in das Trinkwasser gelangen. Minister Remmel hat im Februar 2014 angekündigt, bis zum Sommer ein unabhängiges Gutachten zu den Risiken für die Trinkwasserversorgung durch den eingelagerten Giftmüll in Auftrag zu geben. Vorbemerkung der Landesregierung Mit Bericht vom 17.09.2013 an den Landtag (Vorlage 16/1150) hat die Landesregierung ausführlich zum Stand der Erkenntnisse zum Zustand des Grund- und Oberflächenwassers im LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6506 2 Bereich von Steinkohlenbergwerken, in denen bergbaufremde Abfälle eingesetzt wurden, und zum Einsatz bergbaufremder Abfälle in Steinkohlenbergwerken informiert. Die Landesregierung hat in den Sitzungen des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz und im Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk am 18.09.2013 erklärt, dass sie eine unabhängige gutachterliche Überprüfung mit folgenden drei Kernpunkten veranlassen wird: 1. Wie sind die Grundannahmen, die Basis der damaligen Entscheidungen gewesen sind, heute fachlich zu bewerten? 2. Sind aktuell und künftig Gefährdungen insbesondere des Grund und Oberflächenwassers im Einzugsbereich der Steinkohlenbergwerke zu befürchten? Welche Maßnahmen müssten ggf. ergriffen werden, um diesen zu begegnen? 3. Wie muss das Monitoring erweitert werden, um ggf. auftretende Gefährdungen frühzeitig zu erkennen? Die konkreten Fragestellungen für das Gutachten sind durch die zuständigen Ministerien für Umwelt und für Wirtschaft mit Unterstützung ihrer Fachbehörden (Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz, Bergbehörde, Geologischer Dienst) erarbeitet worden. Die für eine Vergabe notwendige Kostenschätzung hat zu einem Auftragswert deutlich über 200.000 € geführt, so dass eine europaweite Ausschreibung vorgeschrieben ist. Die Vergabe wird in einem Verhandlungsverfahren mit EU-weitem Teilnahmewettbewerb erfolgen. Der Teilnahmewettbewerb ist erforderlich, um geeignete Bieter für die Bearbeitung der komplexen Fragestellungen zu finden. Aufgrund der vergaberechtlich vorgegebenen Abläufe und Fristen ist mit einer Auftragsvergabe Anfang 2015 zu rechnen. Die drei Bergwerke Haus Aden/Monopol, Hugo/Consolidation und Walsum, in denen besonders überwachungsbedürftige Abfälle nach dem Prinzip des vollständigen Einschlusses verbracht wurden, stehen für einzelne Fragestellungen besonders im Fokus dieser Untersuchung . Das Gutachten wird in zwei Teilen mit einem optionalen dritten Teil bearbeitet werden. Der Teil 1 wird sich auf die Bearbeitung der Kernfragen für den Bergwerksstandort Haus Aden /Monopol in der Ortslage Bergkamen beschränken. Die Landesregierung möchte damit auch begutachten lassen, ob die in von privaten Grundeigentümern beauftragten Gutachten dargestellten Risiken und potenziellen Umweltauswirkungen vorliegen und welche Maßnahmen ggf. zusätzlich ergriffen werden müssen, um diese rechtzeitig erkennen und ihnen begegnen zu können. Nach bisherigem Kenntnisstand liegen den Berg- und Umweltbehörden keine Hinweise auf eine potenzielle Gefährdung der Umwelt vor. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Teils 1 sollen in einem Teil 2 das Bergwerk Hugo/Consolidation im Bereich Gelsenkirchen und das Bergwerk Walsum im Bereich Duisburg einer weiteren Untersuchung unterzogen werden. In den Gutachtenergebnissen soll auch ein Ausblick auf die weiteren acht Steinkohlebergwerke (Emil Mayrisch, Ewald/Schlägel & Eisen, Friedrich Heinrich, Fürst Leopold/Wulfen, Auguste Victoria, Blumenthal/Haard, Lippe , Lohberg/Osterfeld) erfasst sein, in denen Abfälle als Versatz ausschließlich nach dem „Prinzip der Immissionsneutralität“ eingebracht wurden. Die Bearbeitungsdauer wird angesichts der umfangreichen und komplexen Fragestellungen mehr als zwei Jahre in Anspruch nehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6506 3 1. Hat die Landesregierung mittlerweile das bereits vor einem halben Jahr zugesagte Gutachten in Auftrag gegeben? s. Vorbemerkung der Landesregierung. 2. Wer ist Auftragnehmer der Studie? Da ein Zuschlag noch nicht erteilt wurde, steht der Auftragnehmer zur Bearbeitung des Gutachtens noch nicht fest. 3. Wann erwartet die Landesregierung die Ergebnisse des Gutachtens? Die Bearbeitung des Teils 1 des Gutachtens wird unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen . Nach derzeitigem Stand wird das im März .2015 der Fall sein. Die Ergebnisse des Teils 1 werden 10 Monate nach Zuschlagserteilung vorliegen, die Ergebnisse des Teils 2 28 Monate nach der Zuschlagserteilung. 4. Warum plant die RAG eine Anhebung des Grubenwassers, wenn bisher noch keine Untersuchungen zur möglichen Gefahr der Vermischung mit Grund- bzw. Trinkwasser stattgefunden haben? Bergwerke werden auf der Grundlage von Rückzugskonzepten des Bergbauunternehmens stillgelegt. Diese Rückzugskonzepte werden in Abschlussbetriebsplänen, die von der Bergbehörde zuzulassen sind, umgesetzt. Soweit derzeitige Konzepte den Grubenwasseranstieg über das Niveau von mit bergbaufremden Abfällen versetzten Grubenbauen vorsehen, wurden diese gestoppt. Das betrifft insbesondere das Konzept für den untertägigen Rückzug auf dem Bergwerk Ost in Bergkamen. Für diesen Bereich ist verbindlich vorgesehen, dass die Ergebnisse des o. g. geplanten Gutachtens der Landesregierung abgewartet werden, bevor über einen geplanten Anstieg des Grubenwassers entschieden werden kann. Die RAG AG hat die Vorlage eines Grubenwasserkonzepts für das ganze Ruhrrevier angekündigt . Dieses Konzept liegt der Landesregierung noch nicht vor, sodass die Frage, ob die Planungen der RAG AG auch in anderen Bereichen einen Anstieg des Grubenwassers vorsehen , zurzeit nicht beantwortet werden kann. Bis zur Vorlage dieses Grubenwasserkonzepts geht die Landesregierung davon aus, dass das Grubenwasser an den derzeitigen Standorten der Wasserhaltungen weiterhin auf tief liegenden Niveaus gepumpt und abgeleitet wird, auf denen die in der Frage angesprochene Gefahr nicht besteht. Die Überwachung erfolgt im Rahmen der bergrechtlichen Aufsicht.