LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6518 11.08.2014 Datum des Originals: 07.08.2014/Ausgegeben: 14.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2436 vom 3. Juli 2014 der Abgeordneten Susanne Schneider FDP Drucksache 16/6240 Kann sich die Landesregierung die regionalen Kompetenzzentren Frau und Beruf vor dem Hintergrund der dramatischen Haushaltslage noch länger leisten? Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 2436 mit Schreiben vom 7. August 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend , Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der vergangenen Legislaturperiode hat die Landesregierung mit der Einrichtung sogenannter regionaler Kompetenzzentren Frau und Beruf begonnen. Die nunmehr eingerichteten 16 Kompetenzzentren Frau und Beruf einschließlich der Koordinierungsstelle sollen „einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der beruflichen Situation von Frauen“ in NordrheinWestfalen leisten, so die Aussage der Landesregierung auf der entsprechenden Internetseite www.competentia.nrw.de. Weiterhin sollen auch „neue Zugänge für Frauen am Arbeitsmarkt“ geschaffen, der „Wiedereinstieg nach einer Familienphase“ unterstützt, „sich für eine bessere Berufsorientierung für Mädchen“ eingesetzt und Gründerinnen, Unternehmerinnen und weiblichen Führungskräften unter die Arme gegriffen werden. Vor dem Hintergrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung und den veränderten Lebenswirklichkeiten von Frauen seit den 1980er-Jahren, die die heutige Notwendigkeit solcher einseitig auf Frauen ausgerichteten Kompetenzzentren in Zweifel ziehen muss, hat die FDPLandtagsfraktion das Vorhaben bereits im parlamentarischen Beratungsverfahren mehrfach stark kritisiert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6518 2 Haushaltspolitik wie auch Sachpolitik im Einzelnen müssen sich vor allem vor dem Steuerzahler , den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes, rechtfertigen lassen. Hier ist dafür Sorge zu tragen, dass das Netz landesseitiger Beratungsstellen nicht durch einseitige Bevorteilung bestimmter Genre aus den Fugen gerät. 1. Welche weiteren staatlich geförderten bzw. landeseigenen Einrichtungen befas- sen sich mit der beruflichen Förderung und Gleichstellung von Frauen (bitte einzeln auflisten) und wie sind diese miteinander verwebt? Wie bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 369 (LT-Drucksache 16/1008) dargelegt, sind durch das Grundgesetz alle staatlichen Institutionen grundsätzlich verpflichtet, die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken (Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG). Die Landesregierung hat mit den Kompetenzzentren Frau und Beruf flächendeckend Projekte mit ausschließlicher Ausrichtung auf die berufliche Förderung und Gleichstellung von Frauen geschaffen. Weitere nur durch das Land geförderte bzw. landeseigene Einrichtungen , die sich ausschließlich mit der beruflichen Förderung und Gleichstellung von Frauen befassen, gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht. Die Arbeitsagenturen, die Jobcenter sowie die Regionalagenturen, die vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales gefördert werden, haben den Auftrag, im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung unter anderem auch das Ziel der beruflichen Förderung und Gleichstellung von Frauen zu verfolgen. Im Rahmen von Maßnahmen und Initiativen (beispielsweise zur Berufsorientierung oder zur Unterstützung von Studentinnen in männerdominierten Studiengängen) tragen auch Schulen und Hochschulen zur beruflichen Förderung und Gleichstellung von Frauen bei. Die genannten Einrichtungen sind miteinander und mit weiteren Akteurinnen und Akteuren dadurch verwoben, dass sie in regionalen Ausschüssen, Arbeitsgruppen und Netzwerken zusammenarbeiten, ihre jeweiligen Kenntnisse einbringen, sich abstimmen und gemeinsam weitere Aktivitäten planen. 2. Wie viele Frauen haben bisher die jeweiligen Kompetenzzentren für ihre Anliegen genutzt (bitte, wenn möglich nach Ort und Anliegen gegliedert auflisten)? Wie bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 369 (LT-Drucksache 16/1008) dargelegt, gehört die individuelle Beratung von Frauen ausdrücklich nicht zum Aufgabenkatalog der Kompetenzzentren Frau und Beruf. Vielmehr geht es darum aufzuzeigen, in welchen Bereichen und mit welchen Vorgehensweisen die erwerbsbezogenen Belange von Frauen mit denen von Unternehmen, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zu verbinden sind. Die gleichzeitige Berücksichtigung der Interessen von Frauen und Unternehmen, das Setzen von Impulsen für die Region und die Vernetzung mit anderen regionalen Institutionen bilden die Kernkompetenz der Kompetenzzentren Frau und Beruf . Bei der regionalen Vernetzung und Zusammenarbeit kommt den wirtschaftsnahen Institutionen als Schnittstelle zwischen den Kompetenzzentren und der regionalen Wirtschaft eine besondere Bedeutung zu. Eine Studie des Instituts für Mittelstandsforschung, Bonn, der eine Befragung der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern, der Arbeitgeberservices der Arbeitsagenturen und von Wirtschaftsförderungseinrichtungen in den Regionen zugrunde liegt, verdeutlicht: Zwischen den Kompetenzzentren und den regionalen wirtschaftsnahen Institutionen existieren vielfältige und differenzierte Verbindungen und Koope- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6518 3 rationen. In den letzten Monaten vor der Befragung führte mehr als ein Drittel der wirtschaftsnahen Institutionen gemeinsam mit den Kompetenzzentren konkrete Aktivitäten durch, fast die Hälfte von ihnen organisierte oder stimmte konkrete gemeinsame Aktivitäten ab, und weitere 22 % waren mit gemeinsamen konzeptionellen Überlegungen befasst. Wesentliches Ergebnis der Befragung ist, dass die wirtschaftsnahen Institutionen die Kompetenzzentren Frau und Beruf nicht als Konkurrenz betrachten, sondern als Einrichtungen, die in Fachfragen zusätzliches Know-How einbringen. 3. Welche Effekte lassen sich aufgrund der Einrichtung der regionalen Kompetenz- zentren am jeweiligen regionalen Arbeitsmarkt erkennen? Wie bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 369 (LT-Drucksache 16/1008) dargelegt, bildet sich die Förderung beschäftigungspolitisch ausgerichteter Projekte in der Regel nicht unmittelbar in den Arbeitsmarktstatistiken ab. Denn Veränderungen am Arbeitsplatzmarkt sind von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Das gilt besonders für die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene, die konjunkturelle Entwicklung und Managemententscheidungen einzelner Unternehmen.