LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6519 11.08.2014 Datum des Originals: 07.08.2014/Ausgegeben: 14.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2454 vom 8. Juli 2014 der Abgeordneten Susanne Schneider FDP Drucksache 16/6268 Wie hat sich die Lebenssituation von Trans*menschen seit Inkrafttreten des Landesaktionsplans gegen Homo- und Transphobie verändert? Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 2454 mit Schreiben vom 7. August 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Alle Menschen sind gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt werden. Im Juni 2011 verabschiedete der UNMenschenrechtsrat eine Resolution, wonach niemand wegen seiner Geschlechtsidentität verfolgt oder diskriminiert werden darf. Damit ist das Recht auf individuelle Geschlechtsidentität auch ein Menschenrecht. Ein diskriminierungsfreies Leben ist für ca. 1,25 Millionen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und intersexuelle Menschen – kurz LSBTTI – immer noch keine Selbstverständlichkeit in unserer nordrhein-westfälischen Gesellschaft. Der gesellschaftliche Alltag wird nach wie vor von einer heterosexuellen Normvorstellung geprägt. LSBTTI sind in unserer Gesellschaft weiterhin nicht gleichgestellt. Die kognitiven Barrieren sind im gesamten Lebensumfeld noch nicht durchbrochen. Die gegenseitige Wertschätzung der unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen durch eine höhere Sensibilität, Offenheit und Akzeptanz wird derzeit noch nicht ausgelebt. Die traditionellen und veralteten Geschlechterrollenklischees müssen überwunden werden, so dass Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität anerkannt und wertgeschätzt werden. Durch eine Vielfalt unterschiedlicher Lebensweisen und -formen wird unsere Gesellschaft bereichert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6519 2 Der nordrhein-westfälische Aktionsplan für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt soll dazu beitragen, ein Klima der Offenheit, der Akzeptanz und des Respekts zu fördern, indem andere Lebensformen nicht als Bedrohung oder als störend empfunden werden. Trotz positiver Veränderungen auf gesellschaftlicher, politischer und medizinischer Ebene in den letzten Jahren fühlen sich insbesondere Trans*menschen nicht zugehörig und werden vielfach nicht als eine Bereicherung für unsere Gesellschaft wertgeschätzt. Im Vorfeld der Erstellung des NRW-Aktionsplans für „Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt – gegen Homo- und Transphobie“ wurde eine Studie zur Lebenssituation von Transsexuellen in NRW erstellt. Diese Studie enthält Handlungsvorschläge , wie die Lebenssituation von Trans*menschen verbessert werden kann. So soll die sozialmedizinische und kultur- und sozialwissenschaftliche Forschung zu Transgender und Transsexualität auf Landesebene gefördert werden, damit auch eine Grundlage für die Verbesserung der gegenwärtig unzureichenden medizinischen Maßnahmen geschaffen wird. Zahlreiche Handlungsvorschläge haben auch Eingang in den Landesaktionsplan gefunden. Seit dem Haushaltsjahr 2012 sieht der Haushaltsentwurf der Landesregierung jährlich eine Förderung der Politik für LSBTTI in Höhe von 863.400 Euro vor. Mit diesen Haushaltsmitteln werden die Förderung der Schwulen- und Lesbenarbeit sowie die Förderung der Selbsthilfe und psychosozialen Beratungsarbeit gefördert. Vorbemerkung der Landesregierung Der „NRW-Aktionsplan für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt – gegen Homo- und Transphobie“ wurde am 10. Oktober 2012 von der Landesregierung verabschiedet. Der Aktionsplan enthält als eigenes Handlungsfeld unter anderem ein Kapitel zum Thema „Transgender/Transsexualität“ mit einer Reihe von Vorhaben, die bereits auf verschiedenen Wegen eingeleitet oder umgesetzt wurden. Für Mitte 2015 ist eine Bilanz der Umsetzung des Aktionsplans mit Stand 31.12.2014 geplant. 1. Auf welche Art und Weise wird die Arbeit der unterschiedlichen Verbände und Beratungsstellen, die Anti-Gewalt-Arbeit und Coming-out-Arbeit sowie die Beratung von Diskriminierungsopfern seit Inkrafttreten des Landesaktionsplanes unterstützt ? Grundsätzlich wird die Arbeit der v.g. Infrastruktur sowohl durch finanzielle Förderung (siehe Antwort zu Frage 2.) als auch durch Fachgespräche, die der Information, Abstimmung, Weiterentwicklung und Vernetzung untereinander sowie der Implementierung in die Regelstrukturen und Gremien aller Fachressorts dienen, unterstützt. Diese Arbeit wird ergänzt um Initiativen und Kooperationen mit Einrichtungen außerhalb der Landesregierung auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene. Hinzu kommen Reden, Grußworte und weitere öffentlichkeitswirksame Maßnahmen. 2. Welche Einzelprojekte sind seit Inkrafttreten des Landesaktionsplanes gefördert worden? (Bitte nach einzelnen Projekten, jeweiliger Förderhöhe und jeweiligem Förderzeitraum gliedern.) Seit Inkrafttreten des Landesaktionsplans am 30.10.2012 sind die in der als Anlage 1 beigefügten Tabelle aufgelisteten Einzelprojekte aus Kapitel 15 035 Titelgruppe 75 „Förderung der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6519 3 Politik für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle (LSBTTI)“ gefördert worden. 3. Welche Einzelprojekte (aus Frage 2) haben zu einer Förderung der Lebenssitua- tion von Trans*menschen beigetragen? (Bitte Beantwortung unter Angabe der konkreten Ergebnisse, die verzeichnet werden konnten.) Die in der Tabelle zu Frage 2. aufgeführten Projekte mit Bezug zu Trans*Menschen tragen zur Sichtbarmachung der Anliegen dieser Personengruppen bei. Die genannten Aufklärungs- , Beratungs- und Koordinierungsstellen haben darüber hinaus ihr Spektrum um Angebote für Trans*Menschen erweitert. 4. Welche Selbsthilfegruppen von Trans*menschen werden durch das Land NRW derzeit und seit Inkrafttreten des Landesaktionsplanes gefördert? Das Land hat bereits 2011 die Website www.trans-nrw.de in der Trägerschaft des LSVD NRW e.V. und 2013 deren Ausbau gefördert, um den verschiedenen Initiativen die Gelegenheit zu Information, Präsentation und Vernetzung zu geben. 5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit Inkrafttreten des Landesakti- onsplans unternommen, um das nötige spezielle medizinische Angebot für Trans*menschen zu optimieren? Es ist Aufgabe der Therapeutinnen und Therapeuten, insbesondere der Ärztinnen und Ärzte, die betroffenen Menschen möglichst gut zu beraten, zu behandeln und die therapeutischen Möglichkeiten weiterzuentwickeln. Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter unterstützt alle Maßnahmen, die diesem Ziel dienen, beginnend mit Initiativen zur Weiterentwicklung medizinischer Leitlinien gemeinsam mit den Betroffenen bis hin zur Verbesserung der Begutachtung bei notwendigen Behandlungen. Anlage 1 Beträge gerundet PKZ = Personalkostenzuschuss