LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6523 11.08.2014 Datum des Originals: 08.08.2014/Ausgegeben: 14.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2488 vom 14. Juli 2014 des Abgeordneten Daniel Sieveke CDU Drucksache 16/6312 Wie sieht die Zukunft der Beamtinnen und Beamten im mittleren technischen Dienst der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen aus? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 2488 mit Schreiben vom 8. August 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Eine Aufwertung der Beamtinnen und Beamten im mittleren technischen Dienst der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen ist schon in der Vergangenheit von verschiedenen Seiten immer wieder thematisiert worden (vgl. u.a. ver.di Information Dezember 2012, Landesfachkommission Arbeit, Gesundheit & Soziales oder auch die Landtagspetition 14-P-2009-07793-01). Im Rahmen einer Änderung der „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen“ könnten entsprechende Aufwertungen ermöglicht werden. 1. Wann ist die letzte Änderung der o.a. Verordnung erfolgt bzw. ist derzeit eine Änderung seitens der Landesregierung beabsichtigt bzw. in Bearbeitung? Die letzte Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren technischen Dienstes in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein -Westfalen (VAPmtD StAV) ist am 29. April 2011 in Kraft getreten. Die Verordnung ist bis zum 31. Dezember 2014 befristet. Eine Entfristung der Verordnung ist noch in diesem Jahr erforderlich. Eine Überarbeitung der Verordnung ist bis zu dem nächsten Einstellungs- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6523 2 termin für eine Laufbahnausbildung im mittleren technischen Dienst der Arbeitsschutzverwaltung geplant. 2. Wie beurteilt die Landesregierung einen Zugang zum gehobenen technischen Dienst der Arbeitsschutzverwaltung des Landes auf der Grundlage von Meisterund Techniker-Berufsabschlüssen? Die Laufbahnverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (LVO) ermöglicht seit 2014 einen prüfungsfreien Aufstieg in den gehobenen Dienst. Nach § 32 LVO können nunmehr Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienst in den gehobenen Dienst bis maximal Besoldungsgruppe A 11 aufsteigen. Durch diese Regelung wird eine berufliche Entwicklung bis in Teilbereiche der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes ermöglicht, ohne deren originäre Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen. So wird der Rechtslage Rechnung getragen, dass im Bereich der Arbeitsschutzverwaltung Zusatzqualifikationen (Meister- und TechnikerBerufsabschlüsse ) gefordert werden, die über die eigentlichen Zugangsvoraussetzungen für die Laufbahnen des mittleren Dienstes hinausgehen (Realschulabschluss ohne weitere berufliche Qualifikationen). 3. Wie viele Meister bzw. Techniker befinden sich derzeit im aktiven mittleren tech- nischen Dienst der Arbeitsschutzverwaltung des Landes? (Bitte um Auflistung nach Regierungsbezirken sowie Ermittlung des Durchschnittsalters dieser Beamtengruppe .) Es wird auf die als Anlage beigefügte Tabelle verwiesen. 4. Auf welche Besoldungsgruppen verteilen diese sich prozentual und in absolu- ten Zahlen? Es wird auf die als Anlage beigefügte Tabelle verwiesen. 5. Wie viele Beamte des mittleren technischen Dienstes der Arbeitsschutzverwal- tung des Landes sind im Jahr 2013 in den gehobenen technischen Dienst befördert worden, aufgeteilt nach Regierungsbezirken? In 2013 sind keine Aufstiege in den gehobenen Dienst vollzogen worden. In 2012 sind fünf Beamtinnen und Beamte und in 2014 sind 20 Beamtinnen und Beamte des mittleren technischen Dienstes in den gehobenen Dienst aufgestiegen. Anlage zu Frage 3 und 4 Arbeitsschutzverwaltung des Landes NRW Durchschnittsalter (gerundet Besoldungsgruppe Bezirksregierung Anzahl der Beschäftigten Prozentuale Verteilung auf ganze Jahre) Bezirksregierung Arnsberg 12 7% 37 Bezirks regierung Detmold 7 4% 33 A7 Bezirksregierung Düsseldorf 13 7% 33 Bezirksregierung Kö ln 14 8% 35 Bezirksregierung Münster 8 4% 34 Summe für alle 5 BR's 54 Bezirksregieru ng Arnsberg 10 5% 43 Bezirksregierung Detmold 9 5% 45 AB Bezirksregierung Düsseldorf 4 2% 46 Bezirksregierung Kö ln 15 8% 45 Bezirksregierung Münster 4 2% 54 Summe für alle 5 BR's 42 Bezirksregierung Arnsberg 9 5% 49 Bezirksreg ierung Detmold 10 5% 57 A9 Bezirks reg ierung Düsseldorf 16 9% 49 Bezirksreg ierung Köln 17 9% 56 Bezirksregierung Münster 10 5% 60 Summe für alle 5 BR's 62 Bezirksregierung Arnsberg 4 2% 64 Bezirksregieru ng Detmold 4 2% 59 A 9 mit Zulage Bezirksregierung Düsseldorf 7 4% 61 Bezirksreg ierung Köln 6 3% 63 Bezirksregierung Münster 3 2% 63 Summe für alle 5 BR's 24 Bezirksregierung Arnsberg 35 45 Bezirksregierung Detmold 30 48 SUMME Bezirksreg ierung Düsseldorf 40 46 Bezirksregierung Köln 52 48 Bezirksregierung Münster 25 51 Summe für alle 5 BR's 182 47 -_ ._------