LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6530 13.08.2014 Datum des Originals: 12.08.2014/Ausgegeben: 18.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2515 vom 21. Juli 2014 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/6359 Welche Entwicklungen hat es bei der Grunderwerbsteuer im Land NRW gegeben? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2515 mit Schreiben vom 12. August 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Grunderwerbsteuer wird von zahlreichen Bundesländern vermehrt dazu genutzt, zusätzliche Einnahmen bei den Bürgerinnen und Bürgern zu erzielen. In den letzten Jahren hat eine teilweise regional unterschiedlich gestiegene Nachfrage im Immobilienbereich nebst steigenden Kaufpreisen dazu geführt, dass sich die Einnahmen aus dieser Steuer dynamisch entwickelt haben. Aber auch die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen haben durch ihre politische Mehrheitsentscheidung dazu beigetragen , dass die Grunderwerbsteuer in ihrem Steuersatz deutlich erhöht worden ist. In Nordrhein -Westfalen gilt seit dem 1.10.2011 statt der bislang üblichen 3,5% nunmehr ein Steuersatz von 5,0% auf den Erwerb von Immobilien. Aus Sicht der Haushaltskontrolle ist es wichtig zu wissen, wie sich die Einnahmen aus dieser Steuer entwickelt haben und welche Folgewirkungen daraus abzuleiten sind. Dieses gilt nicht zuletzt auch für die Untersuchung der Fragestellung, ob eine Verteuerung des Wohneigentums durch eine erhöhte Grunderwerbsteuer zu Mietsteigerungen führt beziehungsweise geführt hat, weil Investoren möglicherweise die mit dem Bau oder dem Kauf von Immobilien entstehenden Kosten bei der Gestaltung des Mietzinses berücksichtigen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6530 2 1. Wie haben sich die Einnahmen des Landes bei der Grunderwerbsteuer in den Jahren 2010 bis 2014 entwickelt (bitte nach den einzelnen Haushaltsjahren gegliedert darstellen)? Die Einnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Grunderwerbsteuer haben sich seit 2010 wie folgt entwickelt (in Mio. EUR). 2010 (Ist) 1.069,4 2011 (Ist) 1.260,2 2012 (Ist) 1.567,5 2013 (Ist) 1.713,4 2014 (Haushaltssoll) 1.600,0 2. Wie viele Kaufvorgänge lagen den Einnahmen bei der Grunderwerbsteuer zu- grunde (bitte nach den einzelnen Haushaltsjahren gegliedert darstellen)? Die Gesamtzahl der erledigten Fälle, der von der Grunderwerbsteuer freigestellten Fälle und der Grunderwerbsteuerfestsetzungen im Zeitraum 2010 bis Mai 2014 bitte ich der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Eine Statistik über die Anzahl der Kaufvorgänge liegt dem Finanzministerium nicht vor. Nach den allgemeinen Erfahrungen machen Kaufverträge im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) mehr als 95 v.H. aller von § 1 GrEStG insgesamt erfassten Erwerbsvorgänge (Haupt- und Ersatztatbestände) aus. Ein Kaufvertrag kann wie etwa beim Erwerb durch Eheleute zu mehreren Steuerfestsetzungen führen. Jahr Gesamtzahl der erledig- ten Fälle Gesamtzahl der freige- stellten Fälle Gesamtzahl der Steuerfestsetzungen 2010 312.096 84.448 227.648 2011 337.238 87.279 249.959 2012 322.249 87.552 234.697 2013 330.977 93.275 237.702 bis Mai 2014 142.374 39.904 102.470 3. Plant die Landesregierung bei der eigenen Haushaltsplanung für das Haushalts- jahr 2015 eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer? Die im Haushaltsplanentwurf 2015 erwarteten Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer basieren auf einem Steuersatz von 5 v.H.. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6530 3 4. Welche Auswirkungen hat die seit dem 1.10.2011 erhöhte Grunderwerbsteuer aus Sicht der Landesregierung auf die Entwicklung des Mietzinses insbesondere in Ballungsräumen? Die Grunderwerbsteuer ist kein gesetzlicher Berechnungsfaktor des Mietzinses, so dass eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer den Mietzins nicht erhöht. Bei Neuabschluss eines Mietvertrages ist zu erwarten, dass der Vermieter den marktüblichen Mietzins durchsetzt. Bei bestehenden Mietverhältnissen darf der Erwerber und neue Vermieter den Mietzins nicht aufgrund seiner Investitionskosten inklusive der Grunderwerbsteuer erhöhen. Die Grunderwerbsteuer erhöht auch nicht die Betriebskosten, da sie als einmalige Ausgabe nicht zu den Betriebskosten gehört.