LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6531 13.08.2014 Datum des Originals: 12.08.2014/Ausgegeben: 18.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2497 vom 15. Juli 2014 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/6331 Entwicklung der Fallzahlen und Verfolgung bei der Steuerselbstanzeige – Wie verteilen sich die Selbstanzeigen und Nacherlöse bei den steuerrechtswidrigen Handlungen in Nordrhein-Westfalen auf die einzelnen Regionen und Meldezeiträume? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2497 mit Schreiben vom 12. August 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Finanzminister der Länder haben auf ihrer Jahrestagung in Stralsund am 9. Mai 2014 unter Vorsitz des nordrhein-westfälischen Finanzministers Dr. Norbert Walter-Borjans eine Verschärfung der Steuergesetze, konkret der strafbefreienden Selbstanzeige, beschlossen. Diese bleibt grundsätzlich erhalten, jedoch wird die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von bislang 50.000 Euro auf künftig 25.000 Euro gesenkt. Bei darüber hinausgehenden Beträgen wird bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages in Höhe von nun 10 Prozent von der Strafverfolgung abgesehen. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro sind 15 Prozent Zuschlag zu entrichten, ab einem Hinterziehungsbetrag von 1 Million Euro sogar 20 Prozent. Bisher war ein Strafzuschlag von 5 Prozent ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro einheitlich festgelegt. Außerdem wird die Strafverfolgungsverjährung in allen Fällen der Steuerhinterziehung auf zehn Jahre ausgedehnt. Der Steuerhinterzieher muss also in Zukunft für die vergangenen zehn Jahre "reinen Tisch machen", wie es der Finanzminister seiner Medieninformation vom 9. Mai 2014 formuliert, und die hinterzogenen Steuern für diese Jahre nachzahlen, um auch strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden zu können. Auch müssen neben dem hinterzogenen Betrag in Zukunft die Hinterziehungszinsen in Höhe von 6 Prozent pro Jahr sofort entrichtet werden, damit Straffreiheit eintritt. Das Bundesministerium der Finanzen erarbeitet derzeit LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6531 2 auf Grundlage der vereinbarten Eckpunkte der Länder ein Gesetz, das zum 1. Januar 2015 in Kraft treten soll. Dann wird voraussichtlich eine Anerkennung als strafbefreiende Selbstanzeige deutlich schwieriger werden, zumal sie strafbefreiend lediglich dann wirkt, wenn sie auch tatsächlich vollständig ist und rechtzeitig gestellt wird. Medienberichten zufolge werden offensichtlich zunehmend mehr Bürger mit Blick auf gesetzliche Verschärfungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige unruhig und wählen einen Weg, sich steuerehrlich zu machen. Zumindest deuten darauf die gern regelmäßig veröffentlichten Zahlen des Finanzministeriums hin, nach denen sich landesweit im laufenden Jahr mehr Bürger selbst angezeigt haben. Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans hat zuletzt in einer Presseinformation Nr. 494 vom 3. Juli 2014 mitgeteilt, dass im laufenden Jahr 2014 bislang bereits 4.591 Bürger konkret eine Selbstanzeige mit Bezug zur Schweiz bei der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung abgegeben haben. Die Zahl der Selbstanzeigen ist damit seit Frühjahr 2010 bis heute auf insgesamt 16.511 angestiegen. Nach Angaben des Finanzministers hat die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung durch Selbstanzeigen, die Auswertung von Steuer-CDs und Bußgelder insgesamt Mehreinnahmen von deutlich über einer Milliarde Euro erzielt. Bislang ist aber unklar, auf welche genauen Berechnungen sich diese Aussagen stützen, da ein wichtiger Teil der Fälle noch gar nicht abschließend aufgeklärt oder rechtskräftig festgestellt ist. Soeben sind am 7. Juni 2014 in den Ruhrnachrichten auch partiell regionalisierte Zahlen veröffentlicht worden, allerdings nur teilweise. Gemäß der Bekanntgabe entfallen im Monat Mai von landesweit insgesamt 781 Selbstanzeigen allein 82 Personen auf das Bochumer Finanzamt. Weitere Aufschlüsselungen hat die Finanzverwaltung nicht bekanntgegeben, obwohl dies ausweislich des Bochumer Beispiels von der Datenverfügbarkeit her möglich ist. Von Steuerfahndern selbst wird vorgetragen, dass derzeit eine gleichmäßige Behandlung und gründliche Prüfung aller Vorgänge kaum möglich sei. Auch kämen Steuerstrafverfahren nur schleppend in Gang. Sollten sich die einzelnen Behörden im Land mit unterschiedlicher Intensität um die Aufklärung der Steuersachverhalte kümmern können, um möglichst zeitnah viele Fälle abzuarbeiten, besteht die Gefahr einer Ungleichbehandlung der Vorgänge, was nicht im öffentlichen Interesse liegen kann. Da die Aufdeckung von Schwarzgeldkonten und die Verfolgung dieser Steuersachverhalte einer der vom Finanzminister proklamierten absolut vorrangigen Arbeitsschwerpunkte auch seiner bundesweiten Medienarbeit darstellt, sollte dieser nun dem nordrhein-westfälischen Landtag vollständig und transparent alle Daten für eine angemessene Lagebeurteilung zur Verfügung stellen. 1. Wie hat sich die Zahl steuerlicher Selbstanzeigen mit Bezug zu Auslandssach- verhalten seit dem 1. Januar 2010 bis heute einerseits jeweils monatlich landesweit aggregiert bzw. andererseits jeweils jährlich für jedes einzelne nordrheinwestfälische Finanzamt entwickelt? Die in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage zitierte Anzahl von 82 Selbstanzeigen bezogen auf das „Bochumer Finanzamt“ entspricht der Anzahl der im Mai 2014 im Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung (STRAFA-FA) Bochum eingegangenen Selbstanzeigen . Die Frage 1 wird daher dahingehend ausgelegt, dass nur die regionalisierten Zahlen je LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6531 3 STRAFA-FA angefragt werden. Dort liegt auch die Federführung für die Bearbeitung der Selbstanzeigen. Des Weiteren wird die Frage dahingehend ausgelegt, dass lediglich die Selbstanzeigenzahlen mit Bezug zur Schweiz angefragt werden. Darüber hinausgehende Daten zu Auslandssachverhalten liegen der Landesregierung nicht vor. a) Eine jeweils fortlaufend aktualisierte Übersicht über die monatliche Entwicklung der landesweiten Selbstanzeigen mit Bezug zur Schweiz von 2010 bis heute (Stand 01.07.2014) ist bereits auf der Internetseite des Finanzministeriums NRW (www.fm.nrw.de) veröffentlicht und kann dort eingesehen werden. Von einer erneuten vollständigen Aufnahme in die Antwort zur Kleinen Anfrage wird daher abgesehen. b) Die Entwicklung der jährlichen Selbstanzeigen mit Bezug zur Schweiz von 2010 bis heute (Stand 30.06.2014) stellt sich differenziert nach den einzelnen STRAFA-FÄ in NordrheinWestfalen in kumulierten Zahlen wie folgt dar: 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 30.06.2014 Aachen 302 341 434 716 972 Bielefeld 483 589 793 1588 2289 Bochum 489 547 684 1178 1773 Bonn 521 608 728 1305 1873 Düsseldorf 911 1049 1319 1944 2620 Essen 317 367 451 660 865 Hagen 491 562 717 1239 1612 Köln 923 1081 1212 1361 1657 Münster 390 401 473 931 1254 Wuppertal 432 478 600 998 1596 Gesamt 5259 6023 7411 11920 16511 2. Wie hat sich die Anerkennungsquote der strafbefreienden Wirkung von Selbst- anzeigen mit Bezug zu Auslandssachverhalten seit dem 1. Januar 2010 bis heute jeweils jährlich landesweit und differenziert nach den einzelnen Bearbeitungsfinanzämtern entwickelt? (bitte Angabe der absoluten Fallzahlen und prozentualen Anerkennungsquote) Entsprechendes Zahlenmaterial liegt der Landesregierung nicht vor, da Daten für eine absolute und / oder prozentuale Anerkennungsquote der strafbefreienden Wirkung von Selbstanzeigen generell statistisch nicht erhoben werden. Auch in der durch den Bund jährlich veröffentlichten Steuerstrafsachenstatistik sind diese Daten nicht ausgewiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6531 4 3. Wie viele Steuerstrafverfahren mit Bezug zu Auslandssachverhalten einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Deklaration von Steuersachverhalten sind seit dem 1. Januar 2010 bis heute landesweit jeweils monatlich einerseits neu eingeleitet und andererseits mit einer Verurteilung des Beschuldigten rechtskräftig abgeschlossen worden? Hierzu liegen der Landesregierung keine validen Daten vor. Eine entsprechende Statistik, die Steuerstrafverfahren mit Auslandsbezug eigenständig ausweist, existiert nicht. Eine Sondererhebung , die von Hand vorzunehmen wäre, ist in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Auch in der durch den Bund jährlich veröffentlichten Steuerstrafsachenstatistik sind diese Daten nicht ausgewiesen. 4. Aufgrund welcher genauen Berechnung gelangt der Finanzminister zu der Er- kenntnis der von ihm angegebenen „Mehreinnahmen von deutlich über einer Milliarde “ Euro trotz der vielen noch gar nicht ermittelten oder abgeschlossenen Fälle? (bitte Datenbasis genau darlegen, falls möglich mit regionalisierter Aufteilung der Nacherlöse) Die Auswertung der durch Nordrhein-Westfalen erworbenen Daten-CDs (ohne Selbstanzeigen ) ergab seit Frühjahr 2010 allein in NRW rund 85 Mio. Euro Mehreinnahmen. Zusätzlich wurden im Umfeld der CD-Ankäufe allein in NRW 6,6 Mio. Euro an Geldstrafen und Geldauflagen aus Verurteilungen und Verfahrenseinstellungen sowie aus durch die nordrheinwestfälische Justiz festgesetzten Verbandsgeldbußen in Höhe von bisher rund 200 Mio. Euro vereinnahmt. Die zusätzlichen Einnahmen aus Selbstanzeigen liegen bei geschätzten 840 Mio. Euro, sodass in NRW insgesamt Mehreinnahmen von deutlich mehr als einer Milliarde Euro zusammengekommen sind (Stand: Juli 2014). Hinzu kommen jetzt noch 300 Mio. Euro Bußgeld, die UBS zahlen muss. 5. Mit jeweils welchen einzelnen konkreten Maßnahmen stellt der Finanzminister im Bereich der Steuerfahndung sicher, dass trotz der hohen Fallzahlen für jeden Sachverhalt eine gründliche, gleichmäßige und damit auch gerechte Fallbearbeitung tatsächlich erfolgt? Die Finanzverwaltung erfüllt ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz. Dazu gehören neben der gleichmäßigen und gesetzmäßigen Steuerfestsetzung und Erhebung auch die Aufdeckung und Verfolgung von Steuerhinterziehungen. Die erforderlichen Ermittlungen hierzu erfolgen aus Gründen der Steuergerechtigkeit gleichberechtigt und ohne Ansehen der Person, der Stellung oder des Alters des jeweiligen Steuerpflichtigen. Bei eingehenden Selbstanzeigen wird grundsätzlich ein Strafverfahren eingeleitet. In diesem Verfahren wird durch die Steuerfahndung die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Selbstanzeige überprüft. Insoweit erfolgt stets auch eine eingehende und gewissenhafte Prüfung in steuerstrafrechtlicher Hinsicht, in deren Verlauf ggf. auch umfangreiche und zeitaufwändige Ermittlungen erforderlich werden. Im Rahmen des Besteuerungsverfahrens wird dem Umstand, dass auch bei hohen Fallzahlen jedem Sachverhalt eine gründliche, gleichmäßige und damit auch gerechte Fallbearbeitung geschuldet ist, durch eine gewichtende und risikoorientierte Arbeitsweise nach Maßgabe der wirtschaftlichen und präventiven Bedeutung Rechnung getragen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6531 5 Der starken Zunahme von Selbstanzeigen in jüngster Vergangenheit wird bedarfsweise durch eine zentralisierte Bearbeitung in den Festsetzungsfinanzämtern begegnet. Darüber hinaus wird durch die laufend weiter entwickelte technische Unterstützung in den Finanzämtern sowie durch gut geschultes und erfahrenes Personal gewährleistet, dass die Finanzverwaltung ihrem gesetzlichen Auftrag auch bei zeitweise hohem Fallaufkommen stets gleichmäßig gerecht wird. Konkreter Maßnahmen bedarf es hierzu nicht. Hinzu kommt, dass die Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen – insbesondere im Vergleich mit anderen Bundesländern – gut aufgestellt ist. In Nordrhein-Westfalen gibt es in der Steuerfahndung rund 640 Stellen. Die Zahl der tatsächlich eingesetzten Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder ist aber aufgrund von Teilzeitbeschäftigung u.ä. höher und beträgt rund 700. Selbstanzeigen in NRW mit Bezug zur Schweiz Datum OFD NRW Münster OFD NRW Köln Gesamt Stand Zuwachs Stand Zuwachs Stand Zuwachs 18.02.2010 278 284 Jan. 2010 562 25.02.2010 462 184 604 320 Feb. 2010 1.066 504 04.03.2010 646 184 873 269 Mrz. 2010 1.519 453 01.04.2010 1.040 394 1.911 1.038 Apr. 2010 2.951 1.432 06.05.2010 1.401 361 2.414 503 Mai. 2010 3.815 864 02.06.2010 1.483 82 2.618 204 Jun. 2010 4.101 286 01.07.2010 1.534 51 2.773 155 Jul. 2010 4.307 206 05.08.2010 1.655 121 2.976 203 Aug. 2010 4.631 324 02.09.2010 1.699 44 3.075 99 Sep. 2010 4.774 143 07.10.2010 1.748 49 3.181 106 Okt. 2010 4.929 155 04.11.2010 1.782 34 3.262 81 Nov. 2010 5.044 115 02.12.2010 1.806 24 3.352 90 Dez. 2010 5.158 114 06.01.2011 1.853 47 3.406 54 Jan. 2011 5.259 101 03.02.2011 1.897 44 3.470 64 Feb. 2011 5.367 108 03.03.2011 1.948 51 3.569 99 Mrz. 2011 5.517 150 07.04.2011 1.982 34 3.630 61 Apr. 2011 5.612 95 05.05.2011 2.001 19 3.723 93 Mai. 2011 5.724 112 10.06.2011 2.022 21 3.786 63 Jun. 2011 5.808 84 07.07.2011 2.043 21 3.829 43 Jul. 2011 5.872 64 04.08.2011 2.052 9 3.854 25 Aug. 2011 5.906 34 01.09.2011 2.060 8 3.873 19 Sep. 2011 5.933 27 06.10.2011 2.087 27 3.903 30 Okt. 2011 5.990 57 03.11.2011 2.099 12 3.909 6 Nov. 2011 6.008 18 01.01.2012 2.099 0 3.924 15 Jan. 2012 6.023 15 02.02.2012 2.160 61 3.992 68 Feb. 2012 6.152 129 01.03.2012 2.160 0 4.015 23 Mrz. 2012 6.175 23 03.04.2012 2.218 58 4.015 0 Apr. 2012 6.233 58 07.05.2012 2.223 5 4.039 24 Mai. 2012 6.262 29 07.06.2012 2.234 11 4.043 4 Jun. 2012 6.277 15 06.07.2012 2.271 37 4.099 56 Jul. 2012 6.370 93 02.08.2012 2.311 40 4.152 53 Aug. 2012 6.463 93 06.09.2012 2.401 90 4.331 179 Sep. 2012 6.732 269 04.10.2012 2.470 69 4.451 120 Okt. 2012 6921 189 01.11.2012 2.543 72 4.573 122 Nov. 2012 7115 194 06.12.2012 2.635 92 4.710 137 Dez. 2012 7.345 229 11.01.2013 2.667 32 4.744 34 Jan. 2013 7.411 66 14.02.2013 2.734 67 4.853 109 Feb. 2013 7.587 176 07.03.2013 2.850 116 4.951 98 Mrz. 2013 7.801 214 04.04.2013 2.942 92 5.007 56 Apr. 2013 7.949 148 02.05.2013 3.016 74 5.106 99 Mai. 2013 8.122 173 06.06.2013 3.160 144 5.327 221 Jun. 2013 8.487 365 05.07.2013 3.450 290 5.489 162 Jul. 2013 8.939 452 01.08.2013 3.687 237 5.789 300 Aug. 2013 9.476 537 05.09.2013 3.955 268 5.986 197 Sep. 2013 9.941 465 03.10.2013 4.243 288 6.302 316 Okt. 2013 10.545 604 04.11.2013 4.369 126 6.573 271 Nov. 2013 10.942 397 05.12.2013 4.785 416 6.817 244 Dez. 2013 11.602 660 02.01.2014 4.936 151 6.984 167 Jan. 2014 11.920 318 03.02.2014 5.372 436 7.426 442 Feb. 2014 12.798 878 04.03.2014 5.731 359 8.023 597 Mrz. 2014 13.754 956 03.04.2014 6.125 394 8.451 428 Apr. 2014 14.576 822 01.05.2014 6.342 217 8.876 425 Mai. 2014 15.218 642 01.06.2014 6.670 328 9.329 453 Jun. 2014 15.999 781 01.07.2014 6.928 258 9.583 254 Jul. 2014 16.511 512