LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6544 14.08.2014 Datum des Originals: 13.08.2014/Ausgegeben: 19.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2493 vom 15. Juli 2014 des Abgeordneten Daniel Sieveke CDU Drucksache 16/6317 Welche Wertschätzung erfährt der Justizwachtmeisterdienst des Landes NordrheinWestfalen seitens der Landesregierung? Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 2493 mit Schreiben vom 13. August 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zu den vielfältigen Aufgaben der Berufsgruppe der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister in Nordrhein-Westfalen zählen u.a. der Sitzungs- und Vorführdienst im Gericht, die Eingangskontrolle bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie andere Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Sicherheit in Justizgebäuden in NordrheinWestfalen . Zusätzliche Aufgaben werden von den jeweiligen Behördenleitern vor Ort definiert . Die Bediensteten versehen diese Aufgaben auf der Basis eines hohen Verantwortungsbewusstseins und mit dem Risiko einer persönlichen Gefährdung. Vorbemerkung der Landesregierung: Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz sind in den Justizgebäuden sicher. Dies verdanken sie im hohen Maße dem großen Engagement der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister, die jeden Tag trotz starker Belastung verlässlich für Sicherheit und Ordnung in den Gerichten und Staatsanwaltschaften sorgen. Die Landesregierung ist sich der großen Bedeutung des Justizwachtmeisterdienstes für die Funktionsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Justiz bewusst. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6544 2 1. In welcher Form steht die Landesregierung mit Interessenvertretern des Justizwachtmeisterdienstes , z.B. dem Justizwachtmeisterverband NRW e.V., im Dialog ? Es finden regelmäßig Gespräche der Hausspitze des Justizministeriums mit den Interessenvertretern des Justizwachtmeisterdienstes statt; mit dem Justizwachtmeisterverband NRW e.V. zuletzt im Februar 2014. 2. Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung den Justizwachtmeisterdienst zu stärken vor dem Hintergrund unsicherer nordrhein-westfälischer Gerichtssäle bzw. -gebäude (z.B. Landgericht Kleve November 2013)? Die Sicherheit und Ordnung in den Gerichten zu gewährleisten ist die Kernaufgabe des Justizwachtmeisterdienstes . Der Justizwachtmeisterdienst stellt neben der Gewährleistung der Eingangssicherung im Interesse aller dabei insbesondere auch sicher, dass die Vorführung von Gefangenen zu den Terminen und Sitzungen, ihre Bewachung und Betreuung während der Verhandlungen bestimmungsgemäß erfüllt werden. Entsprechend den gestiegenen Anforderungen an die Berufsgruppe der Justizwachtmeister hat die Landesregierung den Justizwachtmeisterdienst bereits in den vergangenen Jahren gestärkt. So konnte mit dem Haushalt 2011 das Eingangsamt nach BesGr. A 4 gehoben und Leiterinnen und Leitern großer Wachtmeistereien die Möglichkeit gegeben werden, ein Amt der BesGr. A 7 zu erreichen. Weiterhin wurde der Justizwachtmeisterdienst in diesem und im letzten Jahr personell verstärkt, um die Eingangskontrolle in den Gerichten zu optimieren. So wurden mit dem Haushalt 2013 acht neue Planstellen und mit dem Haushalt 2014 weitere 29 neue Planstellen des Justizwachtmeisterdienstes eingerichtet. Die Gerichte in Nordrhein-Westfalen sind sicher. Dazu tragen auch die von der Landesregierung in den vergangenen Jahren ergriffenen umfassenden baulich-technischen Sicherungsmaßnahmen der Gerichte und Staatsanwaltschaften ebenso bei wie das "Sicherheitskonzept für Gerichte und Staatsanwaltschaften", in dem eine Vielzahl aufeinander abgestimmter Maßnahmen festgelegt ist. Einzelfälle von Entweichungen, und das haben gerade die Einzelfälle des Jahres 2013 gezeigt , können trotz aller Bestimmungen und Anstrengungen niemals gänzlich ausgeschlossen werden. 3. Wie hoch ist die Anzahl der verbeamteten Justizwachtmeisterinnen und Justiz- wachtmeister im Verhältnis zur Anzahl der tarifbeschäftigten Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister in NRW? (Beide Gruppen bitte nach Besoldungsstufen /Entgeltgruppen aufschlüsseln.) Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister nehmen überwiegend hoheitliche Aufgaben wahr. Mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben werden daher vorrangig Beamtinnen und Beamte betraut. Nur in Ausnahmefällen können die Aufgaben auch Tarifkräften übertragen werden. Dieser Grundsatz ergibt sich aus der Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst (AV d. JM vom 12. November 1999 -2371 - I B. 6-) Vor diesem Hintergrund werden angehende Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister zunächst (befristet) als Tarifbeschäftigte eingestellt. Nach erfolgreicher Qualifizierung und bei entsprechender Eignung werden sie regelmäßig in das Beamtenverhältnis übernommen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6544 3 Sollte eine Übernahme in das Beamtenverhältnis in Ausnahmefällen, z.B. aus rechtlichen Gründen, nicht möglich sein, erfolgt gegebenenfalls eine Weiterbeschäftigung im Rahmen eines (unbefristeten) Arbeitsverhältnisses als Justizhelferin bzw. Justizhelfer. Am 1. Juli 2014 waren im Justizwachtmeisterdienst beschäftigt bzw. mit Justizwachtmeisteraufgaben betraut: a) Beamtinnen und Beamte Besoldungsgruppe Anzahl A 4 441,41 A 5 579,04 A 6 263,30 A 7 24,00 Summe Beamte 1.307,75 b) Tarifbeschäftigte Entgeltgruppe Anzahl E 2 6,88 E 3 193,26* E 4 140,81 E 5 3,40 Summe Tarifbeschäftigte 344,35 * Im Hinblick auf die Berichtsfrist war es in einem großen Gerichtsbezirk nicht möglich, die Anzahl der Tarifkräfte (insgesamt 55,56 Arbeitskraftanteile) aufgeschlüsselt nach den Entgeltgruppen zu ermitteln . Die Kräfte sind in die Entgeltgruppen 3 und 4 TV-L eingruppiert, mehrheitlich aber in die Entgeltgruppe 3, so dass sie dort insgesamt aufgeführt wurden. 4. Wie viele davon haben im Jahr 2013 erstmals die Besoldungsstufen A 5 und A 6 erreicht? (Bitte um separate Angaben.) Im Jahr 2013 wurden befördert  37 Beamtinnen und Beamte nach Besoldungsgruppe A 5  19 Beamtinnen und Beamte nach Besoldungsgruppe A 6. 5. Wie viele Stellen im Justizwachtmeisterdienst NRW sind derzeit landesweit nicht besetzt? Am 1. Juli 2014 waren insgesamt 49,33 Stellen im Justizwachtmeisterdienst unbesetzt.