LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6553 14.08.2014 Datum des Originals: 14.08.2014/Ausgegeben: 19.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2523 vom 21. Juli 2014 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/6368 Vergabe von Mikrodarlehen durch die NRW.Bank Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 2523 mit Schreiben vom 14. August 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vom 22. Oktober 2008 hat die CDU-geführte Landesregierung auf ein Marktversagen bei sogenannten Mikro-Gründungen reagiert und eine Richtlinie „Darlehen des Landes NordrheinWestfalen und der EU für Kleinstgründungen in Nordrhein-Westfalen (NRW/EUMikrodarlehen ) auf den Weg gebracht. Dieser Runderlass wurde im Sommer 2009 wieder aufgehoben und auf die NRW.Bank verwiesen. Ausweislich der Vorlage 14/1503 reagierte die damalige Landesregierung damit auf eine Situation, in der die überwiegende Zahl der Kreditanträge unter 50.000 Euro von den Banken überwiegend abgelehnt wurden. Als noch schwieriger wurde damals der Zugang zu sogenannten Mikrokrediten (unter 10.000 Euro) dargestellt. Die Ausführungen bezogen sich damals auch auf die Kleinkredite der KfW-Bank, die durch Hausbanken ausgereicht wurden. Begründet wurde dies mit einer im Verhältnis zum Aufwand zu geringen Marge für die Hausbanken . Das NRW/EU-Mikrodarlehen umfasst per dato ein Einzelantragsvolumen von 5.000 Euro bis 25.000 Euro. Gefördert werden Existenzgründer mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen, die sich in unserem Land als Einzelunternehmen oder Freiberufler gründen oder Kleinstunternehmen in Form des Einzelunternehmens mit Sitz in unserem Land, die vor weniger als fünf Jahren ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6553 2 1. Wie viele Mikrodarlehen wurden seit ihrer Einführung durch die NRW.BANK vergeben (aufgeteilt nach Jahren)? Jahr Anzahl Mikrodar- lehen 2008 4 2009 222 2010 136 2011 84 2012 82 2013 45 1-6/2014 15 Summe 588 2. Wie teilen sich die vergebenen Mikrodarlehen auf die Antragsberechtigten auf (aufgeteilt nach Jahren; Existenzgründer; Kleinstunternehmen, die vor weniger als fünf Jahren ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben)? Jahr Zusagen ge- samt davon Existenz- gründer davon Erweite- rung/ Wachstum 2008 4 1 3 2009 222 138 84 2010 136 110 26 2011 84 70 14 2012 82 65 17 2013 45 37 8 1-6/ 2014 15 15 0 Summe 588 436 152 3. Wie hoch sind die Ausfallquoten bei Mikrodarlehen (aufgeteilt nach Jahren)? Jahr Ausfälle 2010 1 2011 2 2012 1 2013 3 2014 1 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6553 3 Gewertet wurden nur die abgeschlossenen Ausfälle. Sie entsprechen einer Quote von 1,3%. Es sind allerdings noch einige Fälle in der Ausfallbearbeitung (Privatinsolvenzverfahren), sodass die tatsächliche Quote nach bisherigen Erkenntnissen höher liegen wird. 4. Wie hoch sind die Verwaltungskosten der NRW.BANK bei der Bearbeitung der Vergabe eines Mikrodarlehens? Die Bearbeitungskosten der Kredite betragen, im Einklang mit den Vorgaben der EU Strukturfondsverordnung , 4% per anno der ausgereichten Darlehenssumme. Sie werden aus den Mitteln bzw. den Erträgen des Fonds selbst getragen, so dass keine Belastung des Landeshaushalts erfolgt. 5. Ist es aus Sicht der Landesregierung sinnvoll, das Förderinstrument „Mikrodar- lehen“ weiterhin über die NRW.BANK abzuwickeln? Das Mikrodarlehen als Kreditprodukt muss verpflichtend über eine Bank abgewickelt werden . Die NRW.BANK als Förderplattform des Landes wird auch künftig in enger Abstimmung mit den STARTERCENTERN NRW das Mikrodarlehen anbieten. Das Produkt ist so konzipiert, dass es subsidiär zu den Angeboten der Kreditwirtschaft Marktversagen ausgleichen sollte. Diesem Ziel ist das Förderprogramm gerecht geworden. Auf Grund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung sind jedoch die Gründungszahlen der Zielgruppe des Mikrodarlehens zurückgegangen. Auch durch die Aufgabe der zurückhaltenden Vergabepolitik der Hausbanken konnten viele Existenzgründungen mit Krediten des freien Marktes finanziert werden. Trotz der dadurch geringeren Nachfrage hält die Landesregierung die Fortführung für sinnvoll, damit sichergestellt wird, dass keine gute Idee an einer fehlenden Finanzierung scheitert, zumal die Kosten nur Fall bezogen entstehen. Insbesondere die enge Zusammenarbeit mit den STARTERCENTERN NRW der Kammern bzw. der kommunalen Wirtschaftsförderungen bei der Überprüfung der Geschäftskonzepte und die begleitende Unterstützung durch Senior Consultants haben wesentlich dazu beigetragen , dass die geförderten Existenzgründungen weit überwiegend wirtschaftlich erfolgreich waren. Gleichwohl hat die Landesregierung auf Grund der o.g. Entwicklungen und der bisherigen Erfahrungen beschlossen, das Förderprodukt noch in diesem Jahr zu optimieren und besser am Markt zu platzieren.