LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6557 18.08.2014 Datum des Originals: 14.08.2014/Ausgegeben: 21.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2505 vom 17. Juli 2014 der Abgeordneten Holger Ellerbrock, Ingola Schmitz und Thomas Nückel FDP Drucksache 16/6339 Plant die Landesregierung, die Unterstützung der Ruhrtriennale durch das Land einzustellen ? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 2505 mit Schreiben vom 14. August 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Rahmen der durch das Land Nordrhein-Westfalen geförderten Ruhrtriennale wurde eine Installation des Künstlers Gregor Schneider durch den Oberbürger-meister der Stadt Duisburg verboten. Die gegen die Entscheidung des Oberbürgermeisters gerichtete Kritik des Intendanten der Ruhrtriennale, Professor Heiner Goebbels, wurde im Anschluss durch den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen Ralf Jäger und weitere Mitglieder der regierungstragenden Fraktion SPD in einer Presseerklärung scharf verurteilt. In der Pressemitteilung wurden Repressalien angedeutet sowie die Finanzierung der Ruhrtriennale in Frage gestellt. Der Text, der auf dem Briefkopf der SPD-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen versendeten Mitteilung , lautete wie folgt: "Pressemitteilung Duisburger SPD-MdL zur 'Totlast'-Diskussion: Höchste Irritation über Ruhrtriennale-Intendant Goebbels 'Wir sind mehr als irritiert', so die vier Duisburger Landtagsabgeordneten Sarah Philipp, Rainer Bischoff, Frank Börner und Ralf Jäger, 'über das Verhalten und die völlig unsachliche LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6557 2 Kritik des Ruhrtriennale-Intendanten Goebbels im Rahmen der Diskussion zur Installation 'Totlast'. Dass Herr Goebbels Duisburger Befindlichkeiten und Sensibilitäten nicht kennt oder kennen will, ist offensichtlich. Dass er aber innerhalb der durch Landesmittel finanzierten Triennale der Stadt Duisburg ein Projekt aufdrücken will, das diese nicht möchte, ist nicht akzeptabel.' Nach Ansicht der Duisburger Abgeordneten ist es richtig, über Kunstprojekte öffentlich zu diskutieren. Hier würde es immer verschiedene Meinungen geben und das sei auch gut so. Begrifflichkeiten wie 'Affront gegen die Freiheit der Kunst' seien allerdings völlig daneben und eines Intendanten unwürdig. 'Wir werden uns reiflich überlegen', so die Abgeordneten, 'inwieweit wir das Thema im Landtag in den zuständigen Gremien zur Sprache bringen werden. Nach so einem Verhalten kann man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Darüber hinaus muss geklärt werden, ob und wie die Finanzierung trotz Haushaltssperre in NRW überhaupt gesichert ist.'" Zwar wurde die Pressemitteilung laut Presseberichten nach wenigen Minuten wieder "zurückgezogen ". Darüber hinaus ist klar, dass die Verfasser der Pressemitteilung ihre Möglichkeiten , auf einen durch den Landtag von Nordrhein-Westfalen beschlossenen Haushalt nachträglich einzuwirken, übertrieben darstellen, da darüber eben der Landtag entscheidet, und nicht vier Mitglieder einer Fraktion. Nichtsdestotrotz ist jedoch insbesondere mit Blick auf die herausgehobene Stellung und die Machtposition eines Innenministers zu befürchten, dass diese dafür genutzt werden sollen, die in der Pressemitteilung angedeuteten Maßnahmen im Hintergrund umzusetzen. 1. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass sich der Intendant der Ruhrtrienna- le in welcher Form auch immer eines Intendanten unwürdig verhalten habe? Nein. 2. Welche Pläne existieren innerhalb der Landesregierung, Änderungen an der Fi- nanzierung der Ruhrtriennale – insb. auch mit Blick auf die Haushaltssperre – vorzunehmen? Es existieren keine Pläne der Landesregierung, etwas an der Finanzierung der Ruhrtriennale zu ändern. Da es sich um eine institutionelle Förderung handelt, ist die Förderung nicht von der Haushaltssperre betroffen. 3. Haben Gespräche zwischen dem Innenminister und der Kulturministerin des Landes Nordrhein-Westfalen stattgefunden, in denen die Finanzierung der Ruhrtriennale thematisiert wurde? Nein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6557 3 4. Welche Zuständigkeiten obliegen dem Innenminister des Landes NordrheinWestfalen Ralf Jäger mit Blick auf die Planung, Organisation und Durchführung der Ruhrtriennale? Es liegen keine Zuständigkeiten des Ministeriums für Inneres und Kommunales für die Planung , Organisation und Durchführung der Ruhrtriennale vor. Das Ministerium für Inneres und Kommunales entsendet ein Mitglied in den Aufsichtsrat der Ruhrtriennale. 5. Ist die Landesregierung ganz grundsätzlich und unabhängig von Diskussionen um die Ruhrtriennale der Auffassung, dass die Äußerung unverhohlener Drohungen als Reaktion gegen öffentliche Kritik – selbst wenn die Drohung im Affekt ausgesprochen und später „zurückgezogen“ wird – ein angemessenes Verhalten für ein u.a. für den Sicherheitsapparat und die öffentliche Ordnung zuständiges Mitglied der Landesregierung darstellt? Die Landesregierung teilt die in der Frage enthaltene Bewertung nicht.