LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6559 18.08.2014 Datum des Originals: 15.08.2014/Ausgegeben: 21.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2517 vom 21. Jul 2014 des Abgeordneten Marcel Hafke FDP Drucksache 16/6362 Aufwendungen für die Beihilfe – welche durchschnittlichen Kosten muss das Land pro Versorgungsempfänger aufwenden? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2517 mit Schreiben vom 15. August 2014 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit dem demographischen Wandel, der sich bei der Zahl der und den Aufwendungen für die Versorgungsempfänger des Landes niederschlägt, kommen absehbar zusätzliche Belastungen auf den Landeshaushalt zu. Angesichts des steigenden Lebensalters und des medizinischen Fortschritts gehen Prognosen zudem von höheren Gesundheitskosten aus. So rechnet das Wissenschaftliche Institut der PKV bei steigendem Lebensalter mit 180 Euro pro Jahr höheren Gesundheitsausgaben (vgl. Stellungnahme 16/1702, Sachverständigengespräch der Enquete-Kommission III am 22.05.2014). Vorbemerkung der Landesregierung Im Land Nordrhein-Westfalen ist das Beihilferecht unter Berücksichtigung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht u.a. an die Regelungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (SGB V bzw. XI) angelehnt. Veränderungen der Sozialgesetzbücher haben daher teilweise unmittelbare Auswirkungen auf das Beihilferecht des Landes; sie sind aber nicht absehbar und in ihren finanziellen Auswirkungen häufig nicht prognostizierbar. Die künftigen Beihilfeaufwendungen sind wie im Bereich der Privaten Krankenversicherung auch von der steigenden Lebenserwartung und dem medizinischen Fortschritt abhängig. Vor diesem Hintergrund werden die Fragen wie folgt beantwortet: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6559 2 1. Welche durchschnittlichen Aufwendungen bei der Beihilfe trägt das Land aktuell pro Versorgungsempfänger (bitte differenzieren nach aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Pensionären / Hinterbliebenen? Im Jahr 2013 sind folgende Beihilfeaufwendungen pro Beihilfeberechtigten entstanden (IstAusgaben der Haushaltsrechnungen): Beihilfen für aktive Bedienstete (Gruppe 441): 2.341 Euro, Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (Gruppe 446): 5.659 Euro. 2. Mit welcher Steigerung der Beihilfekosten pro Versorgungsempfänger rechnet die Landesregierung angesichts des steigenden Lebensalters und des medizinischen Fortschritts (bitte differenzieren nach Zeiträumen: aktuell bis 2017 und 2017 bis 2030)? In den letzten fünf Jahren (Zeitraum 2009 bis 2013) betrug die jährliche Steigerung bei den Beihilfeausgaben je Versorgungsempfänger durchschnittlich 0,7 vom Hundert. Unterstellt, die Steigerungsrate bliebe konstant, ergäbe sich auf Basis der tatsächlichen Ausgaben des Jahres 2013 (5.659 Euro) im Jahr 2017 ein Beihilfeaufwand je Versorgungsempfänger i.H.v. 5.819 Euro und im Jahr 2030 i.H.v. 6.371 Euro. 3. Mit welchen jährlichen Mehrkosten im Vergleich zum Basisjahr 2010 rechnet die Landesregierung bei den Beihilfeausgaben pro Jahr von 2020 bis 2030? Im Jahr 2010 betrugen die Beihilfeaufwendungen des Landes insgesamt 1,54 Milliarden Euro . In den letzten fünf Jahren (Zeitraum 2009 bis 2013) stiegen die Beihilfeausgaben jährlich im Schnitt um 2,9 vom Hundert (Aktive und Versorgungsempfänger zusammengerechnet). Auf Basis des Beihilfeaufwandes im Jahr 2013 in Höhe von 1,68 Milliarden Euro und einer unveränderten prozentualen Steigerung ergäben sich im Jahr 2020 Ausgaben i.H.v. 1,94 Milliarden Euro und im Jahr 2030 in Höhe von 2,58 Milliarden Euro. Die Mehrkosten im Vergleich zum Jahr 2010 beliefen sich demnach im Jahr 2020 auf 0,26 Milliarden Euro und im Jahr 2030 auf 0,9 Milliarden Euro. 4. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung zur Dämpfung der steigenden Beihilfekosten ab 2018 vor? Wie in der Vorbemerkung dargelegt, orientiert sich die Beihilfe im Rahmen der beamtenrechtlichen Fürsorge grundsätzlich an den Regelungen des SGB V und XI. Inwieweit ab 2018 weitere Kostendämpfungsmaßnahmen angezeigt sein werden, wird zu gegebener Zeit unter Beachtung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu entscheiden sein.