LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6572 19.08.2014 Datum des Originals: 19.08.2014/Ausgegeben: 22.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2529 vom 22. Juli 2014 des Abgeordneten Bernhard Schemmer CDU Drucksache 16/6382 Benachteiligung Nordrhein-Westfalens bei der Verteilung der Regionalisierungsmittel Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2529 mit Schreiben vom 19. August 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz - RegG) vom 21.12.1993 ist unter Artikel 4 des Eisenbahnneuordnungsgesetzes am 2. Dezember 1993 vom Deutschen Bundestag beschlossen worden und am 1. Januar 1996 in Kraft getreten. Seitdem bekommen die Länder aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes Mittel für den regionalen Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Allerdings wird Nordrhein-Westfalen beim Verteilungsschlüssel benachteiligt. In Nordrhein-Westfalen wohnen ca. 21,24 Prozent der Menschen in Deutschland, daher steht dem Land gemäß dem sogenannten Königsteiner Schlüssel eigentlich auch ca. 21,24 % der o. g. Regionalisierungsmittel zu. Das Land Nordrhein -Westfalen erhält hier aber nur 15,76 Prozent der Bundeszuschüsse. Kein anderes Bundesland wird so benachteiligt wie Nordrhein-Westfalen, das zeigt die nachfolgende Tabelle : LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6572 2 Bundesland Prozent gemäß Königsteiner Schlüssel 2014 Prozent gemäß Vertei- lerschlüssel Regionali- sierungsmittel Differenz Baden-Württemberg 12,98 10,44 - 2,54 Bayern 15,33 14,98 - 0,35 Berlin 5,01 5,46 + 0,45 Brandenburg 3,08 5,71 + 2,63 Bremen 0,94 0,55 - 0,39 Hamburg 2,53 1,93 - 0,60 Hessen 7,32 7,41 + 0,09 MecklenburgVorpommern 2,04 3,32 + 1,28 Niedersachsen 9,36 8,59 - 0,77 Nordrhein-Westfalen 21,24 15,76 -5,48 Rheinland-Pfalz 4,84 5,24 + 0,40 Saarland 1,22 1,32 + 0,10 Sachsen 5,10 7,16 + 2,06 Sachsen-Anhalt 2,86 5,03 + 2,17 Schleswig-Holstein 3,39 3,11 - 0,28 Thüringen 2,75 3,99 + 1,24 Dieser Verteilungsschlüssel für die S- und Regionalbahnmittel des Bundes an die Länder ist 1993 im Konsens der Länder mit dem Bund festgelegt worden. Die nordrhein-westfälische SPD-geführte Landesregierung hatte damals zugestimmt. Die Bundesmittel für das Jahr 2014 belaufen sich auf 7,3 Mrd. Euro, Nordrhein-Westfalen erhält davon 1,2 Mrd. Euro. Gemäß Königsteiner Schlüssel wären es 1,6 Mrd. Euro. Nordrhein -Westfalen erhält daher allein für 2014 ca. 400 Mio. Euro zu wenig. Die zurzeit gültigen Regelungen des Regionalisierungsgesetzes laufen Ende 2014 aus, d.h. die Höhe der Mittel ab dem 01.01.2015 müssen noch in diesem Jahr neu festgesetzt werden. Im Rahmen der Sonder-Verkehrsministerkonferenz am 11. Juli 2014 wurde keine Einigung über eine Neuverteilung erzielt. Die Länder werden auf der Verkehrsministerkonferenz am 1./2. Oktober 2014 in Neumünster erneut über einen neuen Verteilerschlüssel verhandeln. Alle im Landtag Nordrhein-Westfalens vertretenen Fraktionen fordern in einem gemeinsamen Antrag, „dass die Benachteiligung Nordrhein-Westfalens bei der Verteilung der Regionalisierungsmittel durch die Festlegung eines sachgerechten Verteilungsschlüssels wie der Einwohnerzahl beseitigt wird, (Drucksache 16/6129 - Neudruck). Bereits vor der entscheidenden Verhandlung am 1./2. Oktober 2014 hat sich nun die Landesregierung einverstanden erklärt, eine schrittweise Angleichung des Verteilerschlüssels erst bis 2030 umzusetzen (Presseinformation – 508/7/2014 der Landesregierung vom LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6572 3 11.07.2014). Minister Groschek begründet dies damit, dass andere Länder Planungssicherheit brauchen, obwohl seit 1993 feststeht, dass der Verteilerschlüssel im Jahr 2014 ausläuft und für 2015 neu festgesetzt werden muss. In den zwischenzeitlich angelaufenen Verhandlungen zur Neuordnung des Länderfinanzausgleichs hat die Landesregierung hingegen erklärt, dass sich der zukünftige Länderfinanzausgleich am tatsächlichen Bedarf der Länder orientieren müsse (Presseinformation der Landesregierung vom 12.05.2014). 1. Wie erklärt die Landesregierung ihre unterschiedlichen Haltungen in den jeweili- gen Verhandlungen zu den Regionalisierungsmitteln und zum Länderfinanzausgleich ? Die Behauptung, dass die Landesregierung unterschiedliche Haltungen vertritt, trifft nicht zu. Die Presseinformationen vom 11. Juli 2014 und vom 12. Mai 2014 stehen ebenfalls im Einklang zueinander. Sowohl für die Verhandlungen zu den Regionalisierungsmitteln, als auch zum Länderfinanzausgleich ist die Landesregierung der Auffassung, dass eine sachgerechte und transparente Verteilung der Gelder zu erfolgen hat. Die Landesregierung verkennt nicht, dass die Länder sich in einer Solidargemeinschaft zueinander befinden. Eine sachliche Übergangsregelung ist ein Ausdruck einer solchen Solidarität. 2. Warum beharrt die Landesregierung nicht auf einem Verteilungsschlüssel der Regionalisierungsmittel gemäß Königsteiner Schlüssel ab dem 01.01.2015? Die Landesregierung setzt sich für einen neuen verfassungsgemäßen, sachgerechten und transparenten Verteilungsschlüssel ein. Grundlage hierfür sind nach dem - dem Landtag bekannten - Gutachten von Herrn Prof. Dr. Waldhoff einerseits die Einwohnerzahl und andererseits weitere verkehrliche Indikatoren. 3. Wie hoch wären die Regionalisierungsmittel für Nordrhein-Westfalen insgesamt ausgefallen, wenn seit dem 1. Januar 1996 der Königsteiner Schlüssel gegolten hätte? 27.185.777.406 Euro. 4. Wie steht die Landesregierung zu den Forderungen des Antrags aller Fraktionen (Drucksache 16/6129 - Neudruck)? Die Forderungen der Landesregierung zur Revision des Regionalisierungsgesetzes stehen im Einklang mit dem Antrag aller Fraktionen. Daher wird der fraktionsübergreifende Antrag begrüßt. 5. Warum hat die Landesregierung bislang noch keine Gespräche mit den übrigen vom bisherigen Verteilungsschlüssel benachteiligten Ländern aufgenommen? Die der Frage zugrunde liegende Behauptung trifft nicht zu.