LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6573 19.08.2014 Datum des Originals: 19.08.2014/Ausgegeben: 22.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2503 vom 17. Juli 2014 der Abgeordneten Susanne Schneider und Ingola Schmitz FDP Drucksache 16/6337 Ein Jahr Anerkennungsgesetz NRW – Wie ist der Stand bei der Anerkennung von Abschlüssen ausländischer Ärztinnen und Ärzten? Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 2503 mit Schreiben vom 19. August 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Gesundheitswirtschaft in Nordrhein-Westfalen sucht in vielen Bereichen Ärztinnen und Ärzte. Nach Angaben der Krankenhausgesellschaft NRW sind derzeit rund 3.600 Arztsitze vakant und im stationären Bereich gibt es 3.800 offene Stellen. Es wird geschätzt, dass bis 2019 rund 37.000 Ärztinnen und Ärzte fehlen. Die Zahl der ausländischen Ärztinnen und Ärzte hat in den letzten Jahren stetig zugenommen . In Nordrhein-Westfalen kommt jeder sechste Klinikarzt aus einem anderen Land. Insgesamt sind es 2012 rund 7200 ausländische Ärztinnen und Ärzte gewesen. Um es Menschen einfacher zu machen, die im Ausland erworbene Berufsqualifikation anerkennen zu lassen, wurde das Anerkennungsgesetz NRW geschaffen. Mit dem Gesetz werden durch Verfahren und Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit die im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweise geprüft und erstmals ein in sich geschlossenes Verfahrenssystem der Anerkennung geschaffen. Das Anerkennungsgesetz ist in NordrheinWestfalen im Juni 2013 in Kraft getreten. Die Durchführung des Anerkennungsverfahrens obliegt den Bezirksregierungen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6573 2 1. Wie viele Anerkennungsverfahren für ausländische Ärztinnen und Ärzte gibt es seit dem Juni 2013 in NRW (bitte aufgeschlüsselt nach Fachrichtungen und Ländern )? Nach Angabe der für die Durchführung der Anerkennungsverfahren für ausländische Ärztinnen und Ärzte zuständigen Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster sind im Zeitraum vom 01.06.2013 bis 31.05.2014 insgesamt 2.073 Anerkennungsverfahren durchgeführt worden. Eine Erfassung nach Fachrichtungen und Herkunftsländern erfolgt nicht. 2. Wie lange dauert das Anerkennungsverfahren für Ärztinnen und Ärzte durch- schnittlich in Monaten? Das Anerkennungsverfahren für Ärztinnen und Ärzte dauert durchschnittlich knapp 4 Monate . Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Überprüfung der Gleichwertigkeit erst dann erfolgen kann, wenn alle erforderlichen ausländischen Nachweise (Zeugnisse, Curricula etc.) vorliegen. Mitunter vergehen mehrere Monate, bis alle entsprechenden Nachweise vorgelegt werden. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller in der Regel nach Feststellung der Gleichwertigkeit noch einen Fachsprachentest absolvieren müssen, der bei Nichtbestehen unbegrenzt häufig wiederholt werden kann, was ebenfalls zu einer Verlängerung des Verfahrens führt. 3. Wie viele Verfahren wurden nicht erfolgreich beendet (bitte aufgeschlüsselt nach den Gründen)? Insgesamt wurden 91 Verfahren nicht erfolgreich beendet. Davon erfolgte in 74 Fällen eine Rücknahme des Approbationsantrags. In weiteren 17 Fällen wurde die Kenntnisprüfung endgültig nicht bestanden. 4. Wie viele Widersprüche gegen die Nichtanerkennung ausländischer ärztlicher Berufsabschlüsse gibt es seit Juni 2013? Ein Widerspruchsverfahren gibt es insoweit nicht mehr. Im Zeitraum 01.06.2013 bis 31.05.2014 gibt es insgesamt 31 Klageverfahren. Die Anzahl beinhaltet auch Verfahren gegen abschlägig beschiedene Approbationsanträge, die vor dem 01.06.2013 beschieden wurden . 5. In welchem Ausmaß werden Beschwerden über die Verfahrenswege und ein un- terschiedlich gehandhabtes Informationsverhalten der Bezirksregierungen als Prüfstellen an die Landesregierung herangetragen? Um eine landeseinheitliche Verfahrensweise bei der Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten , wurden mit Runderlass des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter vom 20.07.2012 (232 - 0400.3.0/0402.1/ 0430.2; MBl. NRW. vom 20.08.2012 Seite 591 bis 620) für die Bezirksregierungen einheitliche Verfahrensvorschriften zur Durchführung der Bundesärzteordnung festgelegt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6573 3 Die Anzahl der Beschwerden, die sich gegen die Verfahrenswege und ein unterschiedlich gehandhabtes Informationsverhalten der Bezirksregierungen als Prüfstellen richten, ist als sehr gering einzustufen (deutlich < 1 %).