LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6578 19.08.2014 Datum des Originals: 19.08.2014/Ausgegeben: 22.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2457 vom 8. Juli 2014 des Abgeordneten Marcel Hafke FDP Drucksache 16/6271 Gilt die von Finanzminister Dr. Walter-Borjans verkündete Haushaltssperre auch für die Mittel des Kinder- und Jugendförderplans des Landes? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 2457 mit Schreiben vom 19. August 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aufgrund der fehlenden Ausgabendisziplin der rot-grünen Landesregierung sollte mit dem Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 einseitig zu Lasten der Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen gespart werden. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hat dieses unseriöse Finanzgebaren mit Urteil vom 1. Juli jedoch als „evident“ verfassungswidrig erklärt. In der Folge sah sich Finanzminister Dr. Walter-Borjans gezwungen, bis zur Verabschiedung des Nachtragshaushaltes 2014 eine Haushaltssperre zu verhängen. Demnach werden mit wenigen Ausnahmen derzeit keine Zahlungen ohne seine Einwilligung getätigt, für die eine Rechtspflicht nicht besteht. Die Leistungen, die gemäß des Kinder- und Jugendförderplans des Landes NordrheinWestfalen erbracht werden, stellen eine wichtige Säule der Kinder- und Jugendhilfe dar. Der Landtag stellt für die Förderung dieser Leistungen Mittel in Höhe von 100.225.700 Euro zur Verfügung. Angesichts der nun verkündeten Haushaltssperre sind viele Träger von bisher geförderten Maßnahmen jedoch zutiefst verunsichert, ob weiterhin Anträge auf Förderung bewilligt werden. Das Wegbrechen von Mitteln oder allein ein Bewilligungsstopp über einen längeren Zeitraum würden dabei viele für Kinder und Jugendliche sehr wichtige Projekte in ihrer Existenz gefährden . Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion wäre es unverantwortlich, wenn das Missma- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6578 2 nagement des Finanzministers und der rot-grünen Landesregierung zu so gravierenden und nachteiligen Einschnitten bei der Kinder- und Jugendhilfe führen würde. 1. Wie viele der 100.225.700 € für das Jahr 2014 zur Verfügung gestellten Mittel wurden bisher bewilligt? Mit dem Stand vom 2. Juli 2014 wurden bisher insgesamt 98,3 Mio. € den Bewilligungsbehörden zur Bewilligung bereitgestellt. 2. Sind mit der von Minister Dr. Walter-Borjans verkündeten Haushaltssperre auch die im Kinder- und Jugendförderplan des Landes vorgesehenen Mittel ebenfalls eingefroren bzw. unterliegt deren Ausgabe seiner Einwilligung? Die im Fachkapitel 07 040 „Kinder- und Jugendhilfe“ bei Titelgruppe 61 „Kinder- und Jugendförderplan “ veranschlagten Mittel in Höhe von insgesamt 100.225.700 EUR beruhen auf § 16 Absatz 1 3. AG-KJHG – KJFöG vom 15. März 2014 (GV NRW S. 200) und werden dementsprechend zur Verfügung gestellt. 3. Welche Förderanträge können aufgrund der Haushaltssperre derzeit nicht bewil- ligt werden? 4. Wie hoch ist das finanzielle Volumen dieser Förderanträge? 5. Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen der Haushaltssperre auf die Kinder- und Jugendhilfe ein? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Weitere wesentliche Kernbereiche der Kinder- und Jugendhilfe beruhen ebenfalls auf gesetzlichen Regelungen.