LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6586 20.08.2014 Datum des Originals: 20.08.2014/Ausgegeben: 25.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2522 vom 21. Juli 2014 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/6367 Schulübergreifende Vertretungsreserve für Grundschulen bei den Schulämtern Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 2522 mit Schreiben vom 20. August 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Erstmalig für das Schuljahr 2006/2007 wurden im Landeshaushalt 900 Stellen (als Zuschlag zur Grundstellenzahl) durch die CDU-geführte Landesregierung als schulübergreifende Vertretungsreserve für Grundschulen zur Verfügung gestellt. Auch im Landeshaushalt 2014 führt die aktuelle Landesregierung diese 900 Stellen fort. „In der Grundschule wird das Fundament für das Lernen gelegt. Es ist besonders wichtig, dass der vorgesehene Unterricht umfassend und verlässlich erteilt wird. An diesem selbstverständlichen Anspruch müssen sich jede einzelne Schule, Schulaufsicht und Schulverwaltung, messen lassen. Die gemeinsamen Anstrengungen aller Beteiligten in den Schulen, den Schulämtern und den Bezirksregierungen haben den bisherigen Vertretungspool zu einem wichtigen Instrument zur Sicherstellung des Unterrichts gemacht. Dennoch konnten aufgrund der Struktur des Vertretungspools oftmals Stellen nicht oder nicht unmittelbar mit Vertretungslehrkräften besetzt werden. Zudem war durch die Befristung des Beschäftigungsverhältnisses die Attraktivität des Vertretungspools eingeschränkt. Vor dem Hintergrund der gewonnenen Erfahrungen hat die Landesregierung beschlossen, den Vertretungspool an Grundschulen sowohl quantitativ als auch qualitativ auszubauen. Der bisherige Vertretungspool wird weiterentwickelt zu einer schulübergreifenden Vertretungsreserve für Grundschulen bei den Schulämtern.“ (aus: Schulübergreifende Vertretungsreserve für Grundschulen bei den Schulämtern, Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6586 2 Zunehmend wird aus dem Grundschulbereich berichtet, dass die bei Schulämtern gebildete Vertretungsreserve nicht mehr ausreicht, um zeitnah auf Erkrankungen des angestammten Lehrerpersonals reagieren zu können. 1. Wie sind die Erfahrungen der Landesregierung mit der schulübergreifenden Vertretungsreserve für Grundschulen in Nordrhein-Westfalen? 2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, dass die schulübergreifende Vertretungsreserve nicht mehr in allen Fällen ausreichend ist? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Ein vorrangiges Ziel der Landesregierung ist es, Unterrichtsausfall zu verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten. Die Vertretungsreserve für die Grundschulen in Höhe von 900 Stellen hat sich dabei als eines von mehreren Instrumenten, welche zur Vermeidung von Unterrichtsausfall an Grundschulen zur Verfügung stehen, aus Sicht der Landesregierung bewährt. Den Grundschulen stehen über die genannte Vertretungsreserve hinaus von den im Haushalt 2014 veranschlagten zusätzlichen 4.000 Stellen gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und für besondere Förderaufgaben insgesamt 1.000 Stellen zur Verfügung. Mit diesen Stellen erhalten die Schulen zusätzliches Potenzial, um ihre schulinternen Vertretungskonzepte zu optimieren und damit den vorgesehenen Unterricht sowie differenzierte Förderangebote zu realisieren. Im Haushalt 2014 stehen zudem 52,35 Mio. € Flexible Mittel für den Vertretungsunterricht zur Verfügung, an denen auch die Grundschulen in nennenswertem Umfang partizipieren. Erkenntnisse, dass die o.g. Instrumente nicht mehr ausreichen, um den Unterrichtsausfall zu minimieren, liegen der Landesregierung nicht vor. Allerdings lassen sich Unterrichtausfälle, etwa bei einer unvorhersehbaren Häufung kurzfristiger Erkrankungen von Lehrkräften, trotz der dargestellten Maßnahmen nicht gänzlich verhindern. 3. Wie hoch ist der Anteil langzeiterkrankter Pädagoginnen und Pädagogen im Grundschulbereich (aufgeteilt nach den letzten fünf Schuljahren)? Über den Anteil langzeiterkrankter Pädagoginnen und Pädagogen im Grundschulbereich liegen der Landesregierung aus folgendem Grund noch keine statistischen Angaben vor: Eine Beteiligung an der systematischen EDV-gestützten Erfassung der Krankentage für die Erhebung des Krankenstandes in der Landesverwaltung ist für den Bereich der Lehrkräfte noch nicht möglich. Die rechtlichen Voraussetzungen sind durch Änderung der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer (VO DV II) im Mai 2014 geschaffen worden. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung und der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) entwickeln ITProgramme , die zukünftig die Schulen unterstützen können, die Krankentage der Lehrkräfte elektronisch zu erfassen. Nach Abschluss der erforderlichen Mitbestimmungsverfahren über LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6586 3 die Einführung der automatisierten Datenverarbeitung mit den Hauptpersonalvertretungen der Lehrkräfte kann mit der Erhebung an den Schulen begonnen werden. 4. Wäre es aus Sicht der Landesregierung sinnvoll, die schulübergreifende Vertretungsreserve in eine schuleigene Vertretungsreserve umzuwandeln, um damit ggf. außerhalb von Vertretungszeiten den Lehrbetrieb im Rahmen der individuellen Förderung von Kindern unterstützen zu können? Nein. Für solche Zwecke stehen den Grundschulen bereits die o.g. 1.000 Stellen gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und für besondere Förderaufgaben zur Verfügung.