LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6599 21.08.2014 Datum des Originals: 21.08.2014/Ausgegeben: 26.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2510 vom 21. Juli 2014 des Abgeordneten Christof Rasche FDP Drucksache 16/6354 Auswirkungen der Haushaltssperre auf den Straßenbau in Nordrhein-Westfalen Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2510 mit Schreiben vom 21. August 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Jahr 2011 hat die rot-grüne Landesregierung für insgesamt 157 Straßenbauprojekte des Bundes und des Landes einen weitreichenden Planungsstopp verhängt. Im Zuge dieser sogenannten Planungspriorisierung wurden die Planungskapazitäten im Landesbetrieb Straßen .NRW zurückgefahren und die Mittel für Aufträge an externe Planungsbüros gekürzt. Dies hatte u. a. zur Folge, dass Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr fast 42 Millionen Euro Bundesmittel für den Fernstraßenbau nicht verbauen konnte, weil es nicht genug baureife Projekte gab. Um künftig zügiger zu planen, mehr baureife Projekte zu schaffen und damit die zur Verfügung stehenden Bundesmittel vollständig abrufen zu können, hat Verkehrsminister Groschek angekündigt, Stellen- und Mittelkürzungen im Nachgang zur Planungspriorisierung zurückzunehmen . So sollen in diesem Jahr 20 Stellen im Planungsbereich neu besetzt und die Mittel für Planungsaufträge an externe Ingenieurbüros auf 34 Millionen Euro gegenüber 26,9 Millionen Euro in 2013 aufgestockt werden. Zudem ist Nordrhein-Westfalen Gesellschafter der „Deutschen Einheit Fernstraßenplanungsund -bau GmbH (DEGES)“ geworden, die nun in Ergänzung zum Landesbetrieb dabei helfen soll, ausreichende Planungsvorräte zu schaffen und ausgewählte Bauprojekte schneller zu realisieren. Dazu stehen umfangreiche Ingenieuraufträge an. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6599 2 Am 1. Juli 2014 hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014, mit dem die rot-grüne Landesregierung einseitig zulasten der Beamten sparen wollte, für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin hat der nordrhein-westfälische Finanzminister nach § 41 der Landeshaushaltsordnung eine haushaltswirtschaftliche Sperre verhängt. Das bedeutet, dass grundsätzlich in nächster Zeit keine neuen Verpflichtungen zur Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse des Landtages eingegangen werden dürfen. Betroffen sind die Vergabe von Bauleistungen für die Landesstraßen und neue Planungsaufträge zur Vorbereitung von Landesstraßeninvestitionen sowie auch die Vergabe von Planungs- und Ingenieurleistungen für die Umsetzung des Bundesverkehrswegeplanes. Die von Verkehrsminister Groschek angekündigte Schaffung eines ausreichenden Planungsvorrates zur Beschleunigung der Engpassbeseitigung und Vermeidung einer Mittelumschichtung in andere Bundesländer ist damit wohl in weite Ferne gerückt. Es steht zu befürchten , dass die ohnehin viel zu geringen Investitionen in das Landesstraßennetz weiter zurückgefahren werden und Nordrhein-Westfalen 2014 erneut nicht alle vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für den Fernstraßenbau abrufen kann. 1. Welche Investitionen in die Landesstraßen, die über Kapitel 14 150 des Landes- haushalts finanziert werden, sind von der Haushaltssperre konkret betroffen? Die Investitionen an Landesstraßen ergeben sich aus Kapitel 09150. Die betroffenen Maßnahmen sind in Anlage 1 aufgeführt. 2. Wie viele der 20 Stellen im Planungsbereich von Straßen.NRW, die in diesem Jahr erneut besetzt werden sollten, bleiben in Folge der Haushaltssperre unbesetzt ? Aufgrund der vorliegenden Zustimmung des Finanzministeriums sind diese 20 Stellen nicht von der Haushaltssperre betroffen und können daher besetzt werden. 3. In welchem Umfang (Auftragsvolumen) kommen 2014 durch die Haushaltssperre im Straßenbau bisher nicht verfügte Mittel für Planungs- und Ingenieurleistungen externer Ingenieurbüros nicht mehr zum Einsatz? Der Umfang der nicht mehr zum Einsatz kommenden Mittel für Planungs- und Ingenieurleistungen beläuft sich auf ca. 380.000 € bezogen auf einen Gesamtansatz von 34 Mio. €. 4. Bei welchen konkreten Straßenbauprojekten sind aufgrund der Haushaltssperre im Bereich Landesbetrieb Straßen.NRW bzw. der DEGES Verzögerungen zu erwarten ? Aufgrund der Haushaltssperre ergeben sich Verzögerungen bei den in Anlage 1 und 2 aufgeführten Projekten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6599 3 5. Wird das Land Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr sämtliche Bundesmittel für den Fernstraßenbau verbauen können? Die Landesregierung hat das Ziel, sämtliche Bundesmittel für den Fernstraßenbau zu verbauen . Zum jetzigen Zeitpunkt können für das Jahr 2014 keine abschließenden Aussagen getroffen werden. Anlage 1 Zusammenstellung der Baumaßnahmen an Landesstraßen, die von der Haushallssperre im MBWSV betroffen sind Maßnahme/Projekt AnsatzlHaushallsvolumen 2014 Kap. 09 150 - Titel 777 11 (Erhaltungsinvestitionen an Landesstraßen): Keine Maßnahmen betroffen. Kap. 09 150 - Titel 777 12 (Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten je Maßnahme): L 270 Odenthal/Funkenhof - Umbau Knoten L 270/L 296 (GrundeIWerb) 40.000 € L339 NümbrechtlGaderoth, Umbau Knoten L 339/K 15/Bahnweg als 20.000 € Kreisverkehr (GrundeIWerb) Kap. 09 150 - Tite/77713 (Baumaßnahmen des Landesstraßenausbauplans): Keine Maßnahmen betroffen. Kap. 09 150 - Titel 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen): L 118 Radweg Bornheim bis Bornheim-Hersel 325.000 € L 178 Neubau Rad-/Gehweg zwischen Euenheim und Billig 400.000 € L 219 Leverkusen-Berg.-Neukirchen, Radweg 60.000 € L293, Leverkusen, Yitzhak-Rabin-Str., Rad-/Gehweg 300.000 € L 352 Hennef/Heisterschoß-/Remschoß, Rad-/Gehweg 50.000 € L 364, Erkelenz-Golkrath bis L 19, Radwegneubau 200.000 € L 580 Sendenh.lAlbersloh - Drensteinf./Rinkerode, Radweg 40.000 € L 595 n. Hopsten/Schale, Radweg 70.000 € L645, Castrop-Rauxel, Radweg L 645 und L 658 (Markierung) 34.000,- L 735, Warstein / Hirschberg (Langenbruch -Bilsteinhöhle) 2. BA, Radweg 120.000 € L 735, ElWitte, (Radweg und Querungshilfe) 80.000 € L 758 Barntrup/Alverdissen nach Extertal/Bösingfeld, Radweg L 782 Hiddenhausen (L545) - Kirchlengern (B239), Radweg 59.000 € L 923 Herford (Laarer Str., West), Neubau Rad-/Gehweg Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Zusammenstellung der Maßnahmen/Projekte, die von der Haushaltssperre betroffen sind Maßnahme/Projekt L 589 Tecklenburg/Leeden (K27-K8), Entwurfsplanung L 884 n. Senden/Ottmarsbocholt, Entwurfsplanung L 547 Ahlen/Oolberg - Hamm/Uentrop, Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung L 586 OU Sendenhorst, Entwurfsplanung Anlage 2 L 546 Bad Oeynhausen (Weserstraße), Hüfferstr.-Oberbecksener Str., Entwurfsplanung L 712 00 Herford (Salzufler Str.), 1.BA, Erstellung eines Fachbeitrages: Landschaftspflegerischer Begleitplan. L 923 Herford (Laarer Str., west), Ausschreibung L 4, Jägerstr., BÜ-Beseitigung, Gutachten L 458, Anholter Str. in Rees-Millingen, BÜ-Beseitigung L321 n Wiehl, Bielstein bis Oberbantenberg, Baugrundgutachten L 11 in Volkenrath, Planung einer Querungshilfe L221 OU Eilendorf, Lichtsignalanlagen-Regelung L 743; 00 Olsberg L 776; OU Schmallenberg/Bad Fredeburg, Änderungen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes L 688 Radweg Neuengeseke, Landschaftspflegerischer Begleitplan und faunistische Untersuchungen , L954, Radweg Bad Oriburg-Reelsen, Landschaftspflegerischer Begleitplan ohne UVU