LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6605 21.08.2014 Datum des Originals: 21.08.2014/Ausgegeben: 26.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2530 vom 24. Juli 2014 des Abgeordneten Dietmar Brockes FDP Drucksache 16/6387 Wirtschaftsminister Duin fordert staatliche Beteiligung am Netzausbau – Will sich die Landesregierung beim Netzausbau auf Kosten des Anwohnerschutzes an der Energiewende bereichern? Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 2530 mit Schreiben vom 21. August 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Sowohl Spiegel als auch Handelsblatt berichteten am 21. Juli 2014, dass Wirtschaftsminister Duin zusammen mit den ebenfalls der SPD angehörigen Wirtschaftsministern aus Baden- Württemberg und Thüringen in einer Studie alternative Modelle für die Organisation und die Finanzierung des Ausbaus der Stromübertragungsnetze in Deutschland hat prüfen lassen. In der Konsequenz fordert er die Beteiligung der öffentlichen Hand an den Übertragungsnetzbetreibern bis hin zur kompletten Verstaatlichung des Netzausbaus in Teilbereichen. Obwohl, wie das Handelsblatt berichtet, die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TransnetBW und Tennet laut der Studie durchaus in der Lage seien, den Netzausbau an Land zu stemmen, sehe Minister Duin die Energiewende in Gefahr, sollte der Staat den Netzausbau weiter allein der Privatwirtschaft überlassen. Wie berichtet wird, sollen „kritische Ausbauvorhaben“ künftig einer öffentlichen Gesellschaft zugewiesen werden dürfen, um mehr gestaltenden Einfluss auf das Ob und Wie des Leitungsausbaus zu bekommen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6605 2 Tatsache ist jedoch, dass der Ausbau der Übertragungsnetze an Land derzeit nicht aufgrund mangelnder Refinanzierungsmöglichkeiten der Netzbetreiber stockt, sondern aufgrund mangelnder Akzeptanz für den Netzausbau. Dies führt zu langwierigen behördlichen Genehmigungsverfahren. Die zahlreichen Einwände gegen die von den Übertragungsnetzbetreibern eingereichten Vorhaben sind von der zuständigen Bundesnetzagentur beziehungsweise von den Bezirksregierungen im Hinblick auf die Sorgen der vom Netzausbau betroffenen Bevölkerung detailliert und umfassend zu prüfen. Der Vorstoß von Wirtschaftsminister Duin, den Netzausbau zu verstaatlichen, birgt allerdings die Gefahr, dass die dafür notwendige Akzeptanz aufs Spiel gesetzt wird. Denn nach dem Willen des Ministers soll die öffentliche Hand zukünftig ihre eigenen Netzausbauprojekte genehmigen. Hieran bestünde ein hohes eigenes finanzielles Interesse, da mit Netzausbau und -betrieb Renditen erwirtschaftet werden. Das könnte zu der Befürchtung führen, dass dem Anwohnerschutz künftig ein geringerer Wert zukommen könnte, um die staatliche Haushaltskonsolidierung zu erleichtern. Bestärkt wird dieser Eindruck dadurch, dass vom Minister flankierend eine Überarbeitung der Entgeltregulierung eingefordert wird. 1. Wann will die Landesregierung den Landtag und die Öffentlichkeit über die Studie informieren? Die Studie „Alternative Modelle für die Organisation und die Finanzierung des Ausbaus der Stromübertragungsnetze in Deutschland“ ist veröffentlicht und unter www.wirtschaft.nrw.de abrufbar. In einer gemeinsamen Erklärung haben die Wirtschaftsminister aus BadenWürttemberg , Thüringen und Nordrhein-Westfalen Mitte Juli 2014 die wesentlichen Schlussfolgerungen aus dem Gutachten öffentlich dargestellt. Diese ist ebenfalls unter www.wirtschaft.nrw.de abrufbar. 2. Teilt die Landesregierung die Forderung von Wirtschaftsminister Duin, der Staat solle sich finanziell am Netzausbau beteiligen, auch unter dem Gesichtspunkt, dass der Eindruck entstehen könnte, die Landesregierung wolle sich beim Netzausbau auf Kosten des Anwohnerschutzes an der Energiewende bereichern? In der gemeinsamen Erklärung vom Juli 2014 fordern die Minister den Bund auf, eine eigene Beteiligung im Offshore-Netzausbau zu prüfen, da das Gutachten deutliche Vorteile einer öffentlichen Beteiligung im unsicheren technologischen Umfeld im Offshore-Bereich zeigt. Erst nach dieser Prüfung sind weitere Aussagen über das ob und wie einer finanziellen Beteiligung am Netzausbau zu treffen. 3. Wäre die Landesregierung bereit, sich an einem oder mehreren Übertragungsnetzbetreibern finanziell zu beteiligen? s. hierzu Antwort zu Frage 2 4. Wenn ja, wie soll dies finanziert werden? s. hierzu Antwort zu Frage 2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6605 3 5. Welche konkreten Vorschläge zur Modifizierung der Anreizregulierung wird die Landesregierung in einer Bundesratsinitiative einbringen? Die Bundesnetzagentur führt aktuell einen Evaluierungsprozess zur Anreizregulierungsverordnung nach § 33 Abs. 1 ARegV durch. Bevor die Landesregierung konkrete Vorschläge zu einer Modifizierung der ARegV in einer Bundesratsinitiative einbringt, wird sie die Ergebnisse aus dem Evaluierungsprozess abwarten und für sich bewerten. Ein besonderes Augenmerk wird sie dabei u.a. auf die Berücksichtigung der Kapitalkosten aus Investitionen in den Erlösobergrenzen der Netzbetreiber (jährliche Anpassung von Investitionskostendifferenzen, Wegfall des Erweiterungsfaktors, etc.) richten.