LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6606 22.08.2014 Datum des Originals: 21.08.2014/Ausgegeben: 27.08.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2519 vom 1. Juli 2014 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/6364 Was wird aus der Flüchtlingsunterkunft in der ehemaligen Landesstelle UnnaMassen ? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2519 mit Schreiben vom 21. August 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied am 15.07.2014 - 6 K 2945/13 – dass die Klage der Stadt Unna gegen das Land NRW erfolgreich ist und damit die Nutzung der ehemaligen Landesstelle Unna Maassen als Flüchtlingsunterkunft rechtswidrig ist. Das Verwaltungsgericht gab damit dem Antrag der Stadt Unna gegen das Land NRW, statt, dem Land NRW die Nutzung der ehemaligen Aufnahmestelle Unna-Massen als Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber untersagen zu lassen. Im Juni 2009 wurde die Aufnahmestelle, die seit 1951 für die Aufnahme von Flüchtlingen, Spätaussiedlern und anderen Zuwanderern sowie seit 1984 auch für die Erstaufnahme von Asylbewerbern zuständig war, aufgrund des starken Rückgangs der einreisenden Flüchtlinge und Asylsuchenden geschlossen. In der Folgezeit regte das Land NRW bei der Stadt Unna an, für das Areal einen Bebauungsplan aufzustellen, damit die Fläche durch den BLB als Wohngebiet vermarktet werden könne. Die Stadt Unna stellte einen Bebauungsplan auf, der für das Areal weitgehend die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets trifft und konnte einen privaten Investor gewinnen, der auf Teilen des Geländes eine private Fachhochschule errichten will. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6606 2 Aufgrund der wieder ansteigenden Flüchtlingszahlen und der Erschöpfung der kommunalen Kapazitäten zu deren Unterbringung, nahm das Land Teile der Flächen und Gebäude wieder als Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Betrieb. Die Stadt Unna macht geltend, durch die Nutzung des Landes in ihrer kommunalen Planungshoheit verletzt zu sein. Durch Beschluss vom 11. Juli 2013 - 6 L 674/13 - lehnte die Kammer einen Antrag der Stadt auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Nutzung des Areals durch das Land zunächst ab in der Hauptsache wurde nun die Unterlassungsverfügung gegen das Land NRW beschlossen. Noch ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen nicht rechtskräftig. Die Stadt Unna hat bereits eine befristete Duldung angeboten, in Kenntnis der humanitären Not der Flüchtlinge. Langfristiges Ziel der Stadt ist es aber, die Entwicklung des Standortes zu einem Bildungsstandort zu entwickeln. 1. Wie bewertet die Landesregierung das o.g. Urteil des Verwaltungsgerichtes Gel- senkirchen? Der Tenor des Urteils des VG Gelsenkirchen vom 15.07.2014 besagt, dass die derzeitige Nutzung des nördlichen Teils der ehemaligen Landesstelle Unna-Massen als Landeseinrichtung zur Unterbringung von Asylbewerbern rechtswidrig ist. Entsprechende Baumaßnahmen und Nutzungen sind zu unterlassen, solange und soweit diese nicht durch eine bestandskräftige oder sofort vollziehbare Baugenehmigung oder Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde genehmigt worden sind. Das Urteil ist zum Zeitpunkt der Beantwortung der kleinen Anfrage noch nicht rechtskräftig. 2. Welches weitere Vorgehen beabsichtigt die Landesregierung in Bezug auf den Notbehelf der Flüchtlingsunterkunft in der ehemaligen Landesstelle? Die Nutzung der Gebäude im nördlichen Teil der ehemaligen Landesstelle, die zuvor bereits jahrzehntelang als Aussiedler- und Flüchtlingsunterkunft gedient hat, ist derzeit und bis auf weiteres von maßgeblicher Bedeutung für die Unterbringung von Asylsuchenden, zu der das Land gesetzlich verpflichtet ist. Aus diesem Grund wird die Angelegenheit zurzeit mit dem Ziel geprüft, die weitere Nutzung des nördlichen Teils der Liegenschaft für diesen Zweck sicherzustellen. 3. Plant die Landesregierung die formale Rechtswidrigkeit aufzulösen, indem eine Baugenehmigung im Wege der Ersatzvornahme für die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft durch die Bezirksregierung Arnsberg erteilt wird? Das erforderliche Verfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg als obere Bauaufsichtsbehörde zur Zustimmung nach § 80 BauO NRW wurde bereits am 16. Oktober 2013 auf Antrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW eingeleitet. Die Stadt Unna wurde im Zuge des Verfahrens beteiligt. Sie hat das gemeindliche Einvernehmen zuletzt am 16.7.2014 verweigert und einer Zulassung des Vorhabens gem. § 37 Abs. 1 BauGB widersprochen. Die vorgetragenen Bedenken werden derzeit geprüft (s.o. Antwort zu Frage 2). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/6606 3 4. Warum hat sich die Landesregierung einer konsensualen Lösung, so wie sie mehrfach von der Stadt Unna angeboten wurde, bisher verschlossen? Das von der Stadt Unna angebotene Einverständnis zu einer lediglich befristeten Nutzung der landeseigenen Liegenschaft steht der dauerhaften Verpflichtung des Landes zu der Unterbringung von Asylbewerbern entgegen. Das Einverständnis zu einer Nutzung auf unbestimmte Zeit wurde seitens der Stadt nicht erklärt. Angesichts des weiterhin stark ansteigenden Zugangs von Flüchtlingen werden weitere geeignete Liegenschaften mit Nachdruck gesucht . Diese stellen jedoch keine Alternativen dar, sondern werden zusätzlich zu der Liegenschaft in Unna benötigt. 5 Welche Planungsperspektive gibt die Landesregierung der Stadt Unna für die Flächennutzung der ehemaligen Landesstelle Unna-Massen? Der nördliche Teil der ehemaligen Landesstelle Unna-Massen muss solange für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden, wie es die weitere Entwicklung der Zugänge erfordert . Eine verbindliche Planungsperspektive für eine andere Nutzung dieses Geländeteils kann derzeit nicht gegeben werden.